Jahresbericht 2016 final - page 16

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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T
mess- und
e i chverordnung
Für die Ermittlung des Nettogewichts
von Waren werden häufig nicht alle
Taragewichtswerte durch Wägung auf
einer Waage bestimmt. Teilweise ist
der Taragewichtswert als Festtara hin-
terlegt oder wird per Hand eingegeben.
Die neue Mess- und Eichverordnung
(MessEV)2) legt in § 26 Abs. 2 hierzu
fest, „dass gespeicherte Gewichtswerte
für Kraftfahrzeuge zur Bestimmung von
Nettowerten nur herangezogen wer-
den dürfen, wenn sie unmittelbar vor
oder nach der Wägung des beladenen
Kraftfahrzeugs festgestellt wurden. Da-
mit war es ab dem 1. Januar 2015 nicht
mehr zulässig, einmal gespeicherte Ta-
ragewichtswerte von Fahrzeugen per-
manent weiter zu verwenden. Brutto-
Netto- und Taraverwiegung müssen in
unmittelbarem zeitlichen Zusammen-
hang stehen.“
Diese Regelung würde für die Betrie-
be der Baustoffindustrie bedeuten,
dass künftig aufgrund der aktuellen
Preisentwicklung und unter Berück-
sichtigung der individuellen Preisge-
staltung zahlreiche Leerverwiegungen
gesetzlich gefordert wären. Daher wä-
ren Unternehmen gezwungen, eine
zweite Kfz-Waage einzusetzen, was ne-
ben Investitionskosten von > 50 T€ je
Kfz-Waage sowie jährlich anfallenden
Wartungs- und Betriebskosten zusätz-
lich auch höhere Personalkosten durch
erhebliche Warte- und Stillstandzeiten
vor Frachtraum und Frachtpersonal zur
Folge hätte. Letztlich würden diese zu-
sätzlichen Kosten zu einer Verteuerung
der Produkte führen und alle an der Lie-
ferkette beteiligten Parteien bis hin zum
Endkunden belasten.
Auf Intervention des Verbandes der
Baustoffindustrie im AGV Bau Saar und
der Spitzenverbände der Baustoffindus-
trie wurde der Vollzug wurde aber von
allen Eichbehörden – auch im Saarland
– zunächst bis zum 31. Dezember 2016
ausgesetzt. Diese Frist wurde nun bis
zur endgültigen Klärung auf Bundes-
ebene verlängert.
Geplant ist nun die Einführung einer
sog. „Bagatellgrenze“ in Höhe von
20,- €/t. Diese wäre aus Sicht der saar-
ländischen Baustoffindustrie zwar für
die Kies- und Sandindustrie ausrei-
chend, im Deponiegeschäft müsste
diese allerdings mindestens 30,- bis
Windpark Nohfelden-Eisen
Foto: Peter Keren Bauunternehmung GmbH
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