Jahresbericht 2016 final - page 15

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Bau Saar
ENTSORGUNGSCHAOS
zur nachträglichen Änderung kommt, ist
für den Unternehmer im Zeitpunkt des
Vertragsschlusses daher nicht absehbar.
Die Politik wurde darauf aufmerksam
gemacht, dass die Vorschläge zur nach-
träglichen einseitigen Vertragsänderung
durch den Bauherrn für Bauunterneh-
mer wirtschaftlich nicht tragbar sind.
Die Bauwirtschaft forderte daher, dass
das Anordnungsrecht des Bauherrn bei
Unzumutbarkeit durch ein Leistungs-
verweigerungsrecht des Unternehmers
ergänzt werden muss. Weiter soll der
Unternehmer bei Anordnung des Bau-
herrn die Vergütungsberechnung wäh-
len dürfen. Auch muss sichergestellt
sein, dass die Vergütung für nachträg-
liche Anordnungen gewährleistet ist.
Auch wurde mit der Politik das Thema
„Verbraucherschutz mit Augenmaß“ in-
tensiv diskutiert.
Ob die intensive Lobbyarbeit erfolgreich
war, wird das Kalenderjahr 2017 zeigen.
Es wird davon ausgegangen, dass sich
Bundestag und Bundesrat voraussicht-
lich im März 2017 mit der Reform des
gesetzlichen Bauvertragsrechts und mit-
hin auch den Regelungen zu Aus- und
Einbaukosten befassen. Nach derzei-
tigem Stand wird davon ausgegangen,
dass die neuen Regelungen erst zum 1.
Januar 2018 in Kraft treten werden.
Die Länder hatten mit einer verschärf-
ten Umsetzung EU-rechtlicher Vorga-
ben dafür gesorgt, dass HBCD-haltige
Dämmstoffe ab dem 30.09.2016 als
gefährliche Abfälle einzustufen waren.
Die Verbände hatten im Vorfeld die
Mitgliedsunternehmen darauf hinge-
wiesen, dass durch die Neuregelung mit
erhöhten Kosten für die Entsorgung und
grundsätzlichen Schwierigkeiten bei der
Entsorgung zu rechnen sei. Dass der
Entsorgungsweg jedoch vollkommen
blockiert würde, hatte niemand erwar-
tet.
Die Länder suchten daraufhin in ihren
Zuständigkeiten nach Auswegen, agier-
ten aber uneinheitlich und teilweise
nicht immer gesetzeskonform.
Saarland bringt Lösung auf
den Weg
Der saarländische Umweltminister
Reinhold Jost war in der Sache über-
zeugt an der Seite der saarländischen
Bauwirtschaft und vor allem der saar-
ländischen Dachdecker, die im wahrsten
Sinne des Wortes „nicht mehr wussten
wohin“... mit HBCD-haltigem Styropor,
das meist beim Abriss alter Flachdä-
cher in großen Mengen als Abfall an-
fällt. Jost beantragte im Bundesrat die
Rückgängigmachung der Neuregelung
und die Wiederherstellung der alten
Entsorgungsregelung. In der Sitzung
des Bundesrates am 16.12.2016 wurde
diesem Antrag des Saarlandes gefolgt,
allerdings mit der Einschränkung, dass
die Regelung lediglich bis zum Jahres-
ende 2017 ausgesetzt wird. Zeit, um die
entstandenen Probleme zu lösen und
den Entsorgungsnotstand nicht erneut
eintreten zu lassen. Der AGV Bau Saar
und seine Dachdeckerinnung fordern,
dass die Zeit für eine endgültige Rege-
lung auch genutzt wird. Den EU-rechtli-
chen Vorgaben kann in vollem Umfange
Rechnung getragen werden, auch ohne
dass man HBCD als gefährlichen Stoff in
das Abfallverzeichnis aufnimmt.
MRZ Barmer GEK
Foto: Baugruppe Gross
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