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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T

Luxemburg Rohrvortrieb

Foto: Peter Keren Bauunternehmung GmbH

mante lverordnung

Nachdem das Kabinett bereits im Mai

2010 die Verordnung zur Einführung ei-

ner Ersatzbaustoffverordnung, zur Neu-

fassung der Bundesbodenschutz- und

Altlasten-Verordnung und der Gewer-

beabfallverordnung (die so genannte

Mantelverordnung) beschlossen hatte,

drohte 2017 ein vorschneller Abschluss

dieses schon seit Jahren schweelenden

Vorhabens. Erfreulicherweise wurde die-

ser geplante Abschluss in der letzten Sit-

zung des Bundesrates jedoch wegen zu

vieler noch offener Punkte in die nächste

Legislaturperiode verschoben.

Damit wird sich die neue Bundesregie-

rung zur Mantelverordnung äußern müs-

sen. Diese Entscheidung des Bundesra-

tes, die Mantelverordnung nicht übereilt

verabschieden zu wollen, ist insgesamt

auf große Erleichterung gestoßen. Zumal

auch der AGV Bau Saar sich mit einem

Bedenken an die saarländischen Aus-

schussmitglieder gewandt hatte, um die-

se zu einer Vertagung der Entscheidung

im Bundesrat zu bewegen. Einfach zu

umfangreich war der Nachbesserungsbe-

darf an dem vorgelegten Beschluss, um

diesen noch im „Eilverfahren“ vor Ende

der Legislaturperiode durchboxen zu

können. Wenngleich viele Forderungen

der Bauwirtschaft in den Ressortgesprä-

chen zuvor durchgesetzt werden konn-

ten, so sind bislang nicht alle Bedenken

gehört und aus dem Weg geräumt wor-

den. Insbesondere würde ohne wesent-

liche Änderung der Mantelverordnung

binnen weniger Jahre ein Entsorgungs-

notstand bei mineralischen Bau- und

Abbruchabfällen eintreten. Während

bislang von den ca. 200 Mio. t jährlich

anfallenden mineralischen Bau- und Ab-

bruchabfällen noch 90 % durch Recycling

und Verwertung im Kreislauf gehalten

werden, würden durch das vorgelegte

Regelwerk die mineralischen Bau- und

Abbruchabfälle drastisch zunehmen. Die

zusätzlich zu deponierenden Abfälle wer-

den hierbei auf etwa 50 Mio. t/jährlich

eingeschätzt. Da sich bereits jetzt der De-

ponieraum dramatisch verknappt, führt

dies automatisch zu Transportentfer-

nungen von 200 km und mehr. Dement-

sprechend drohe ohne Nachbesserung

der Mantelverordnung binnen weniger

Jahre ein akuter Entsorgungsnotstand

mit dramatischen Auswirkungen für den

Bausektor. Die damit verbundenen höhe-

ren Entsorgungskosten würden nicht nur

abfallwirtschaftsplan

Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Ab-

fallgesetz sind die Länder dazu verpflich-

tet, für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne

nach überörtlichen Gesichtspunkten auf-

zustellen. Hierin sollen insbesondere die

Ziele der Abfallvermeidung, -verwertung

und -beseitigung sowie die bestehende

Abfallbewirtschaftungssituation darge-

stellt werden. Die im Abfallwirtschafts-

plan erfolgte Darstellung des Bedarfs

an Beseitigungskapazitäten bezieht sich

dabei jedoch nicht nur auf die aktuelle

Situation im Land, sondern stellt darüber

hinaus auch eine Prognose für die kom-

menden 10 Jahre auf.

Vor diesem Hintergrund wurde im Rah-

men einer Grundlagenuntersuchung im

Zeitraum2012/2013 festgestellt, dass die

im saarländischen Abfallwirtschaftsplan

2008 prognostizierten Abfallmengen für

das Jahr 2017 wegen nichtberücksichtig-

ter Aspekte eine deutliche Verschiebung

aufwiesen, so dass ein Fortschreibungs-

bedarf festgestellt wurde.

Bereits Ende 2017, also noch vor Veröf-

fentlichung eines Entwurfs zum Abfall-

wirtschaftsplan, fand daher auf Initiati-

ve des Verbandes der Baustoffindustrie

(VBS) ein Termin beim zuständigen saar-

ländischen Staatssekretär für Umwelt

und Verbraucherschutz Roland Krämer

statt. Im Rahmen dieses Termins wurde

auf die Interessenlage der privatwirt-

schaftlichen saarländischen Deponie-

betreiber hingewiesen. Darüber hinaus

wurde der Import von Abfällen in das

Saarland thematisiert. Gleichzeitig wur-

de deutlich gemacht, welche Auswir-

kungen die im AWP geplanten Abfallim-

portreduzierungen für die hier ansäs-

sigen privatwirtschaftlichen, saarländi-

schen Deponiebetreiber und deren Pla-

nungssicherheit haben.

Es ging dabei jedoch nicht nur um die-

se Zielsetzung im Abfallwirtschaftsplan,

welche sich letztlich auch auf die Wirt-

schaftlichkeit der Deponien als solche

auswirkt, sondern auch um die geplan-

ten Maßnahmen der RAG im Saarland,

welche ebenfalls über kurz oder lang

Auswirkungen auf die Deponiekapazitä-

ten im Saarland haben werden. Der VBS

ist mit dem zuständigen Ministerium

weiter im Gespräch, um eine Anpassung

des zwischenzeitlich vorgelegten Ent-

wurfs des AWP zu erreichen und so die

doch erheblichen Auswirkungen auf die

saarländischen Deponiebetreiber abzu-

mildern.