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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T
Luxemburg Rohrvortrieb
Foto: Peter Keren Bauunternehmung GmbH
mante lverordnung
Nachdem das Kabinett bereits im Mai
2010 die Verordnung zur Einführung ei-
ner Ersatzbaustoffverordnung, zur Neu-
fassung der Bundesbodenschutz- und
Altlasten-Verordnung und der Gewer-
beabfallverordnung (die so genannte
Mantelverordnung) beschlossen hatte,
drohte 2017 ein vorschneller Abschluss
dieses schon seit Jahren schweelenden
Vorhabens. Erfreulicherweise wurde die-
ser geplante Abschluss in der letzten Sit-
zung des Bundesrates jedoch wegen zu
vieler noch offener Punkte in die nächste
Legislaturperiode verschoben.
Damit wird sich die neue Bundesregie-
rung zur Mantelverordnung äußern müs-
sen. Diese Entscheidung des Bundesra-
tes, die Mantelverordnung nicht übereilt
verabschieden zu wollen, ist insgesamt
auf große Erleichterung gestoßen. Zumal
auch der AGV Bau Saar sich mit einem
Bedenken an die saarländischen Aus-
schussmitglieder gewandt hatte, um die-
se zu einer Vertagung der Entscheidung
im Bundesrat zu bewegen. Einfach zu
umfangreich war der Nachbesserungsbe-
darf an dem vorgelegten Beschluss, um
diesen noch im „Eilverfahren“ vor Ende
der Legislaturperiode durchboxen zu
können. Wenngleich viele Forderungen
der Bauwirtschaft in den Ressortgesprä-
chen zuvor durchgesetzt werden konn-
ten, so sind bislang nicht alle Bedenken
gehört und aus dem Weg geräumt wor-
den. Insbesondere würde ohne wesent-
liche Änderung der Mantelverordnung
binnen weniger Jahre ein Entsorgungs-
notstand bei mineralischen Bau- und
Abbruchabfällen eintreten. Während
bislang von den ca. 200 Mio. t jährlich
anfallenden mineralischen Bau- und Ab-
bruchabfällen noch 90 % durch Recycling
und Verwertung im Kreislauf gehalten
werden, würden durch das vorgelegte
Regelwerk die mineralischen Bau- und
Abbruchabfälle drastisch zunehmen. Die
zusätzlich zu deponierenden Abfälle wer-
den hierbei auf etwa 50 Mio. t/jährlich
eingeschätzt. Da sich bereits jetzt der De-
ponieraum dramatisch verknappt, führt
dies automatisch zu Transportentfer-
nungen von 200 km und mehr. Dement-
sprechend drohe ohne Nachbesserung
der Mantelverordnung binnen weniger
Jahre ein akuter Entsorgungsnotstand
mit dramatischen Auswirkungen für den
Bausektor. Die damit verbundenen höhe-
ren Entsorgungskosten würden nicht nur
abfallwirtschaftsplan
Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Ab-
fallgesetz sind die Länder dazu verpflich-
tet, für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne
nach überörtlichen Gesichtspunkten auf-
zustellen. Hierin sollen insbesondere die
Ziele der Abfallvermeidung, -verwertung
und -beseitigung sowie die bestehende
Abfallbewirtschaftungssituation darge-
stellt werden. Die im Abfallwirtschafts-
plan erfolgte Darstellung des Bedarfs
an Beseitigungskapazitäten bezieht sich
dabei jedoch nicht nur auf die aktuelle
Situation im Land, sondern stellt darüber
hinaus auch eine Prognose für die kom-
menden 10 Jahre auf.
Vor diesem Hintergrund wurde im Rah-
men einer Grundlagenuntersuchung im
Zeitraum2012/2013 festgestellt, dass die
im saarländischen Abfallwirtschaftsplan
2008 prognostizierten Abfallmengen für
das Jahr 2017 wegen nichtberücksichtig-
ter Aspekte eine deutliche Verschiebung
aufwiesen, so dass ein Fortschreibungs-
bedarf festgestellt wurde.
Bereits Ende 2017, also noch vor Veröf-
fentlichung eines Entwurfs zum Abfall-
wirtschaftsplan, fand daher auf Initiati-
ve des Verbandes der Baustoffindustrie
(VBS) ein Termin beim zuständigen saar-
ländischen Staatssekretär für Umwelt
und Verbraucherschutz Roland Krämer
statt. Im Rahmen dieses Termins wurde
auf die Interessenlage der privatwirt-
schaftlichen saarländischen Deponie-
betreiber hingewiesen. Darüber hinaus
wurde der Import von Abfällen in das
Saarland thematisiert. Gleichzeitig wur-
de deutlich gemacht, welche Auswir-
kungen die im AWP geplanten Abfallim-
portreduzierungen für die hier ansäs-
sigen privatwirtschaftlichen, saarländi-
schen Deponiebetreiber und deren Pla-
nungssicherheit haben.
Es ging dabei jedoch nicht nur um die-
se Zielsetzung im Abfallwirtschaftsplan,
welche sich letztlich auch auf die Wirt-
schaftlichkeit der Deponien als solche
auswirkt, sondern auch um die geplan-
ten Maßnahmen der RAG im Saarland,
welche ebenfalls über kurz oder lang
Auswirkungen auf die Deponiekapazitä-
ten im Saarland haben werden. Der VBS
ist mit dem zuständigen Ministerium
weiter im Gespräch, um eine Anpassung
des zwischenzeitlich vorgelegten Ent-
wurfs des AWP zu erreichen und so die
doch erheblichen Auswirkungen auf die
saarländischen Deponiebetreiber abzu-
mildern.