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Bau Saar
bezahlbarer
wohnungsbau
Vor dem Hintergrund des Flüchtlingszu-
zugs hat das im Bundesministerium für
Umwelt und Bauen (BMUB) eingerich-
tete „Bündnis für bezahlbares Wohnen
und Bauen“ geeignete Maßnahmen
zur Schaffung von mehr bezahlbarem
Wohnraum erarbeitet und ein 10-Punk-
te-Programm für eine Wohnungsbauof-
fensive vorgelegt. Empfohlen wird u.a.,
die Musterbauordnung einheitlich in al-
len Bundesländern zu übernehmen. Das
Bauordnungsrecht liegt jedoch in der
ausschließlichen Gesetzgebungskompe-
tenz der Länder.
Das Normungswesen in Deutschland
– derzeit existieren ca. 3.300 baurecht-
lich relevante Normen – wird oft als zu
umfangreich und praxisfern betrachtet.
Ein Grund dafür ist, dass sich die Betrof-
fenen aus der Praxis zu selten mit ihrer
Expertise an den Normungsprozessen
beteiligen. Vor diesem Hintergrund ar-
beitet das BMUB an einer Verbesserung
der Normung, um Standards zukünftig
praxisgerechter zu gestalten und Kosten
zu deckeln.
Eine Studie der „Arbeitsgemeinschaft für
zeitgemäßes Bauen“ zeigt, dass zusätzli-
che staatliche Vorgaben insbesondere in
Sachen Energieeinsparung, Sicherheit
und Naturschutz die Preise deutlich in
die Höhe getrieben haben. Während
die Rohbaukosten eher unter der all-
gemeinen Inflation liegen, sind bei den
Ausbaukosten zwischen 2000 und 2014
rund 70 % mehr für einen Quadratmeter
Wohnfläche zu bezahlen. Die Ausgaben
für ein Mehrfamilienhaus zum Beispiel
sind im benannten Zeitraum im Schnitt
von 2.209 Euro pro Quadratmeter auf
3.080 Euro gestiegen (+ 40 %). 426 Euro
werden allein durch die verschärften
Vorgaben für Energieeffizienz, Brand-
und Schallschutz oder Sturmsicherheit
verursacht.
Mittlerweile steht die immer teurere
und aufwändigere Technologie in kei-
nem Verhältnis mehr zum ökologischen
Nutzen und ist für Bauherren und Inves-
toren selten mehr als imageförderndes
Greenwashing. Die Übertechnisierung
hat sich zu einem zentralen Problem
des Wohnungsbaus entwickelt. Die Bau-
werkskosten pro m2 erhöhen sich allein
nach den vom 01.01.2016 an geltenden
verschärften energetischen Anforderun-
gen um rund 100 EURO/m
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, das ist ein
Plus von 8 %. Die erzielbaren Energie-
einsparungen können diese Mehrkosten
aber bei weitem nicht mehr ausgleichen
und der Nutzen ist bei sinkenden CO
2
-
Emissionen um 0,02 % kaum messbar.
Rund 40 % des Kostenschubs sind letzt-
lich auf die öffentliche Hand zurückzu-
führen. Die Grunderwerbssteuer ist für
die Bundesländer mittlerweile zur wich-
tigsten Steuer geworden, über die sie al-
leine entscheiden können. Wenn Woh-
nen in Deutschland immer teurer wird,
ist das auch der fortlaufenden Erhöhung
der Grunderwerbssteuer geschuldet.
Bis 2006 lag der Steuersatz bundesein-
heitlich bei 3,5 %, im Saarland wurde er
zuletzt zum Januar 2015 auf den Spit-
zensatz von 6,5% erhöht.
Nach einer an der RWTH Aachen gefer-
tigten Studie wird in den nächsten 5 Jah-
ren eine weitere Baupreiserhöhung um
mehr als 30 % erwartet. Davon gehen
jeweils 8 %-Punkte auf die Vorschriften
zur Energieeinsparung und zur Barrie-
refreiheit zurück. Solche kostentreiben-
den Vorschriften gehören dringend auf
den Prüfstand, wenn die Kostenspirale
endlich gestoppt werden soll. Lärm-
schutzstandards, Bereitstellung von
Stellplätzen, Vorschriften zur Fassaden-
und Dachbegrünung und für barriere-
freies Wohnen müssen dazu auch am
Markt und an den realen Gegebenhei-
ten vor Ort orientiert werden.
Ohne eine grundsätzliche Neukonzepti-
on der Vorschriften zur Energieeffizienz
und größere gesetzgeberische Zurück-
haltung in Bezug auf neue Standards
sowie eine Verbesserung der Rahmen-
bedingungen durch Verkürzung der
Abschreibungsfristen wird es nicht ge-
lingen, Investitionen in den Wohnungs-
bau noch einmal deutlich attraktiver
erscheinen zu lassen.
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von 16 Bundesländern haben
die Grunderwerbsteuer seit 2006
deutlich erhöht.
Dabei haben 13 von 16 Ländern
einen Satz zwischen 5 - 6,5 %. Le-
diglich in Sachsen und Bayern wird
der ursprüngliche Steuersatz von
3,5 % beibehalten, seitdem die
Bundesländer nach der Reform im
Jahr 2006 die Sätze selbst festlegen
können. Das Saarland hat mit den
höchsten Satz von 6,5 % eingeführt.