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i hre ansprechparner
für bau- und
vertragsrecht:
Dipl.-Ing. Martin Vanoli
RA Christian Ullrich
Dipl.-Ing. (FH) Bernd Eichenseer
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Bau Saar
Fotos: OBG Gruppe GmbH
vergaberecht
mi t te l stands-
förderungsgesetz
Modernisierung
des Vergaberechts
Der europäische Gesetzgeber hat mit
dem Paket zur Modernisierung des Eu-
ropäischen Vergaberechts ein vollständig
überarbeitetes Regelwerk für die Verga-
be öffentlicher Aufträge und Konzessi-
onen vorgelegt, das bis 18. April 2016 in
deutsches Recht umzusetzen war. Bei der
angestrebten 1 : 1 Umsetzung in deut-
sches Recht sollte eine wirtschaftliche
Beschaffung durch Wettbewerb, Trans-
parenz und Nichtdiskriminierung sicher
gestellt, der bürokratische Aufwand so
gering wie möglich gehalten und die Vo-
raussetzungen dafür geschaffen werden,
dass kleinere und mittlere Unternehmen
im Wettbewerb um öffentliche Aufträge
nicht benachteiligt werden.
Im Dezember beschloss der Bundestag
deshalb, die einschlägigen deutschen
Regeln im Gesetz gegen Wettbewerbs-
beschränkungen (GWB) anzupassen. Die
Neufassung wurde am 23. Februar 2016
im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Bei der Neufassung der Vergabeverord-
nung setzten sich die Bauwirtschafts-
verbände dafür ein, dass anders als vom
Finanz- und Verkehrsausschuss vorge-
schlagen eine Nachforderungspflicht von
eignungs- und leistungsbezogenen Nach-
weisen und Erklärungen von Bietern bei
der Vergabe von Bauleistungen erhalten
bleibt. Ohne diese Verpflichtung zur Nach-
forderung von Unterlagen müsste nicht
selten auch das wirtschaftlich günstigs-
te Angebot aus nachrangigen formalen
Gründen von der Wertung ausgeschlos-
sen werden. Der Bundesrat ist diesen
Argumenten gefolgt und hat gegen den
Antrag des Finanz- und Verkehrsausschus-
ses die Vergabeverordnung ohne Ände-
rungen bestätigt. Damit bleibt es auch in
Zukunft bei der in § 16 Abs. 1 Nr. 3 VOB/A
geregelten Nachforderungspflicht bei feh-
lenden Unterlagen.
Mitte Mai wird die Entscheidung über Än-
derungen im ersten Abschnitt der VOB/A
erfolgen. Im Rahmen einer Sitzung des
Hauptausschusses Allgemeines des DVA
soll entschieden werden, ob zentrale Än-
derungen und Flexibilisierungen des zwei-
ten Abschnitts sofort auch in den Unter-
schwellenbereich übernommen werden.
Hierbei handelt es sich insbesondere um
den Vorrang der öffentlichen Ausschrei-
bung, die Teilnehmer am Wettbewerb,
die Dauer der Regelbindefrist, E-Vergabe
und Submissionstermin sowie das Nach-
fordern von Unterlagen.
Für September 2016 ist die Herausgabe
einer neuen Gesamtausgabe der VOB vor-
gesehen.
Verabschiedung
steht unmittelbar
bevor
Als Erfolg beharrlicher verbandlicher Lob-
byarbeit kann das unmittelbar vor der
endgültigen Verabschiedung stehende
saarländische Mittelstandsförderungsge-
setz angesehen werden.
Für die saarländische Bauwirtschaft von
besonderer Bedeutung ist die Rege-
lung zur Schaffung einer Clearing- und
Nachprüfungsstelle. Letztere soll unter
anderem die Beachtung von Vergabevor-
schriften durch öffentliche Auftraggeber
sicherstellen. Dies gilt insbesondere auch
für den Bereich von Maßnahmen, die un-
ter demEU-Schwellenwert von 5,225Mio
Euro liegt.
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