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Verwaltung

Dudweilerstraße 80

66386 St. Ingbert

Tel. 06894/15-262

Fax 06894/15-269

info@gross-th-beton.de www.gross-th-beton.de

BETON:

UNSERE LEIDENSCHAFT

WIR MACHEN MEHR DRAUS

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KALENDER2012_fertig.pdf 9/6/2012 9:17:47AM

tung der Kommunen beitragen, indem

er sie systematisch von allen Sozialaus-

gaben befreit, für die sie selbst keine

direkte Verantwortung tragen. Auch

die Länder sollten die Entschuldung

der Kommunen ermöglichen. Zusätzlich

sollten Bund und Länder den Kommu-

nen bei der Durchführung der vor der

Corona-Pandemie bereits geplanten In-

vestitionen helfen, indem sie eine ver-

stärkte Kofinanzierung anbieten.

Neben einer besseren Finanzausstat-

tung der Kommunen werden auch eine

Stärkung kommunaler Planungskapa-

zitäten, mehr interkommunale Zusam-

menarbeit, Digitalisierung und eine

Verkürzung des gerichtlichen Instanzen-

zuges gefordert.

INVESTITIONSBE-

SCHLEUNIGUNGS-

GESETZ BEGRÜSST

• Richtiges Zeichen zur richtigen

Zeit!

• Schnellere Verfahren kurbeln die

Wirtschaft an

„Die BAUINDUSTRIE begrüßt außeror-

dentlich den Beschluss des Kabinetts

zur Verabschiedung des Investitionsbe-

schleunigungsgesetzes. Schneller pla-

nen und bauen zu können, um die Wirt-

schaft anzukurbeln und die Ziele zur

klimafreundlichen Mobilität zu errei-

chen, brauchen wir jetzt Das ist genau

das richtige Zeichen zur richtigen Zeit“,

sagt HDB-Hauptgeschäftsführer Babiel

zum Kabinettsbeschluss.

Das Gesetz beschleunigt folgende Maß-

nahmen:

• Schnelleres Bauen an der Schiene:

Für bestimmte Baumaßnahmen an

der Schiene soll künftig keine Ge-

nehmigung durch ein Planfeststel-

lungsverfahren mehr notwendig

sein.

• Kürzere Verwaltungsgerichtsverfah-

ren: In erster Instanz sollen künftig

Oberverwaltungsgerichte

oder

Verwaltungsgerichtshöfe zuständig

sein, z.B. für Landesstraßen, Hafen-

projekte oder Windräder.

• Sofortiger Vollzug von Baurecht:

Für überregional wichtige Infra-

strukturprojekte - wie Projekten

aus dem Bundesverkehrswegeplan

oder dem Mobilfunkausbau - wird

gesetzlich ein Sofortvollzug ange-

ordnet.

• Schnellere Prüfung der Raumver-

träglichkeit: Künftig kann unter

Umständen auf ein Raumordnungs-

verfahren verzichtet werden, wenn

keine entsprechenden Konflikte zu

erwarten sind. Darüber hinaus wird

das Verfahren stärker digitalisiert.

"Das

Investitionsbeschleunigungsge-

setz regelt nun die Dinge, die bisher

geklemmt haben. Das Beschleunigen

von Genehmigungen, Anwendung von

Baurecht und entschlacken der Ver-

fahren gibt unseren Unternehmen Pla-

nungssicherheit in dieser wirtschaftlich

ungewissen Zeit. Gemeinsam können

wir jetzt noch besser unsere Infrastruk-

tur modernisieren und Deutschland als

attraktiven Wirtschaftsstandort noch

schneller ausbauen“, betont Babiel.

UNGLEICHE VERHÄLTNISSE

ABSCHAFFEN!

Durch fehlende Regulierungen bestehen in der Bauwirt-

schaft Wettbewerbsverzerrungen. So greifen gerade

Schutzmechanismen wie z.B. Mindestlöhne nicht, so dass

Handwerksbetriebe mit eigenem Personal am Markt un-

gleiche Verhältnisse vorfinden. Auch nach der Wiederein-

führung der Meisterpflicht in verschiedenen Gewerken sind

viele Soloselbstständige weiterhin nicht sozial abgesichert,

obwohl dies im Koalitionsvertrag seinerzeit vereinbart wur-

de. Hier gilt es dringend tätig zu werden.

Günter Heitz, Vizepräsident AGV Bau Saar