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AR I FRUNDE

TARIFRUNDE BAUHAUPTGEWERBE

SCHIEDSSPRUCH

Das vorläufige Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der

Annahme durch die Tarifvertragsparteien!

Nachdem in drei Verhandlungsrunden und in dem ersten

Schlichtungstermin am 26./27.08.2020 kein Ergebnis erzielt

wurde, stellte der Schlichter Prof. Dr. Schlegel am 02./03.09.

einen Schiedsspruch vor, der die Zustimmung der Schlich-

tungskommission fand und nun den Gremien mit Erklärungs-

frist bis Donnerstag, den 17.09.2020, zur Abstimmung vorge-

legt wird.

Die Eckpunkte lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:

• Ab01.10.2020:pauschalerZuschlagvon0,5%aufTariflohn/

Gehälter zur Entschädigung von Wegezeiten/-strecken.

Der Zuschlag erhöht nicht den Tariflohn, so dass er nicht

die Basis für künftige Lohnerhöhungen anhebt.

• Mit dem Entgelt für November 2020 ist eine Co-

rona-Prämie von 500 € zu zahlen (Auszubildende:

250 €); bei Teilzeit anteilig, Monate (März bis Okto-

ber) ohne Entgeltanspruch: jeweils Kürzung um 1/8.

Die Prämie ist ein Nettoanspruch ohne jegliche sonstige

Belastungen (auch kein SOKA-Beitrag!). Bereits erfolgte

Zahlungen sind, vorbehaltlich anderer Einzelvereinba-

rungen, anrechenbar.

• Ab 01.01.2021: Lohn-/Gehaltserhöhung von 2,1 % (Tarif-

gebiet West und Berlin) bzw. 2,2 % (Tarifgebiet Ost)

• Ausbildungsvergütung + 40 € / + 30 € / + 20 € (1. / 2. /

3. Ausbildungsjahr) in allen Tarifgebieten. Im 4. Ausbil-

dungsjahr erfolgt keine Erhöhung.

• Laufzeit bis 30.06.2021 (14 Monate)

• Verpflichtung, bei den anstehenden Verhandlungen der

Mindestlöhne die bestehende Struktur beizubehalten,

d.h. die anstehenden Mindestlohnverhandlungen betref-

fen lediglich die Lohnhöhe.

Weitere Entwicklung:

• Der Schiedsspruch wird in den zuständigen Gremien auf

Landesverbandsebene beraten. Im AGV Bau Saar stimmt

hierüber der Beirat des Verbandes ab.

• Im Fall der allseitigen Annahme des Schiedsspruchs wer-

den die Entgelttarifverträge mit Wirkung vom 01.05.2020

zunächst mit unveränderten Entgelten in Kraft gesetzt,

der Zuschlag von 0,5 % wird ab 01.10.2020 und die er-

höhten Entgelte ab 01.01.2021 greifen. Die Corona-Prä-

mie ist spätestens mit dem Novemberentgelt zu zahlen.

Die Tarife gelten bis 30.06.2021.

• Bei Nichtannahme endet die Friedenspflicht. Es bliebe

dann zunächst bei der Nachwirkung der z.Z. geltenden

Entgelt.

Das Abstimmungsergebnis im Saarland stand bis Redaktions-

schluss noch nicht fest.

Foto: Bauunternehmung Keren GmbH

Foto: Tom @ fotolia.com