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AR I FRUNDE
TARIFRUNDE BAUHAUPTGEWERBE
SCHIEDSSPRUCH
Das vorläufige Ergebnis steht unter dem Vorbehalt der
Annahme durch die Tarifvertragsparteien!
Nachdem in drei Verhandlungsrunden und in dem ersten
Schlichtungstermin am 26./27.08.2020 kein Ergebnis erzielt
wurde, stellte der Schlichter Prof. Dr. Schlegel am 02./03.09.
einen Schiedsspruch vor, der die Zustimmung der Schlich-
tungskommission fand und nun den Gremien mit Erklärungs-
frist bis Donnerstag, den 17.09.2020, zur Abstimmung vorge-
legt wird.
Die Eckpunkte lassen sich wie folgt kurz zusammenfassen:
• Ab01.10.2020:pauschalerZuschlagvon0,5%aufTariflohn/
Gehälter zur Entschädigung von Wegezeiten/-strecken.
Der Zuschlag erhöht nicht den Tariflohn, so dass er nicht
die Basis für künftige Lohnerhöhungen anhebt.
• Mit dem Entgelt für November 2020 ist eine Co-
rona-Prämie von 500 € zu zahlen (Auszubildende:
250 €); bei Teilzeit anteilig, Monate (März bis Okto-
ber) ohne Entgeltanspruch: jeweils Kürzung um 1/8.
Die Prämie ist ein Nettoanspruch ohne jegliche sonstige
Belastungen (auch kein SOKA-Beitrag!). Bereits erfolgte
Zahlungen sind, vorbehaltlich anderer Einzelvereinba-
rungen, anrechenbar.
• Ab 01.01.2021: Lohn-/Gehaltserhöhung von 2,1 % (Tarif-
gebiet West und Berlin) bzw. 2,2 % (Tarifgebiet Ost)
• Ausbildungsvergütung + 40 € / + 30 € / + 20 € (1. / 2. /
3. Ausbildungsjahr) in allen Tarifgebieten. Im 4. Ausbil-
dungsjahr erfolgt keine Erhöhung.
• Laufzeit bis 30.06.2021 (14 Monate)
• Verpflichtung, bei den anstehenden Verhandlungen der
Mindestlöhne die bestehende Struktur beizubehalten,
d.h. die anstehenden Mindestlohnverhandlungen betref-
fen lediglich die Lohnhöhe.
Weitere Entwicklung:
• Der Schiedsspruch wird in den zuständigen Gremien auf
Landesverbandsebene beraten. Im AGV Bau Saar stimmt
hierüber der Beirat des Verbandes ab.
• Im Fall der allseitigen Annahme des Schiedsspruchs wer-
den die Entgelttarifverträge mit Wirkung vom 01.05.2020
zunächst mit unveränderten Entgelten in Kraft gesetzt,
der Zuschlag von 0,5 % wird ab 01.10.2020 und die er-
höhten Entgelte ab 01.01.2021 greifen. Die Corona-Prä-
mie ist spätestens mit dem Novemberentgelt zu zahlen.
Die Tarife gelten bis 30.06.2021.
• Bei Nichtannahme endet die Friedenspflicht. Es bliebe
dann zunächst bei der Nachwirkung der z.Z. geltenden
Entgelt.
Das Abstimmungsergebnis im Saarland stand bis Redaktions-
schluss noch nicht fest.
Foto: Bauunternehmung Keren GmbH
Foto: Tom @ fotolia.com