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Wohnungsbedarf

bis 2030

Nach einer Analyse des IW Köln geht der

Wohnraumbedarf von 2016 - 2020 von

jahresdurchschnittlich 341.700 WE auf

260.200 WE im Zeitraum 2021 - 2025

und auf 245.500 WE im Zeitraum 2026

- 2030 zurück.

Das IW-Wohnungsbedarfsmodell be-

schreibt den Bedarf und damit das mit

finanziellen Mitteln abgedeckte Bedürf-

nis nach Wohnraum der in Deutschland

lebenden und zukünftig nach Deutsch-

land ziehenden privaten Haushalte. Be-

rechnungskomponenten des Modells

sind der demografische Bedarf, ein Er-

satzbedarf und ein Nachholbedarf.

Der Ersatzbedarf beschreibt den Bedarf

an neuen Wohnungen für die zu erwar-

tenden Wohnungsabgänge, die aus ei-

nem Abbruch, einer Umwidmung oder

einer Zusammenlegung von mehreren

Wohnungen resultieren. Die unterstell-

ten jährlichen Abgangsquoten liegen

zwischen 0,14 und 0,22 Prozent des

Wohnungsbestands. Die durchschnitt-

liche Ersatzquote beläuft sich auf 0,17

Prozent des Wohnungsbestands.

Ein Nachholbedarf entsteht in ange-

spannten Wohnungsmärkten, wenn

weniger Wohnungen neu entstehen als

eigentlich von der Bevölkerung im Sinne

des Bedarfs benötigt werden. Die Fertig-

stellungslücke kann dann als Nachhol-

bedarf interpretiert werden.

Letztlich ergeben sich aus der Prognose

der Einzelkomponenten folgende Be-

darfe an Wohneinheiten für die nächs-

ten 10 Jahre:

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Foto: PANORAMO @ fotolia.com/adobestock.com

Mindestlohn-

verhandlungen

Neuer Mindestlohn im

Dachdeckerhandwerk

Der Zentralverband des Deutschen

Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die

IG BAU haben sich auf einen Neuab-

schluss der Mindestlöhne im Dachde-

ckerhandwerk verständigt:

• Der Mindestlohn 1 steigt ab 1. Janu-

ar 2020 von 12,20 Euro um 20 Cent

auf 12,40 Euro - dies entspricht ei-

ner Erhöhung um 1,6 % - und ab 1.

Oktober 2021 um weitere 20 Cent

auf 12,60 – ebenfalls eine weitere

Tariferhöhung um 1,6 %.

• Der Mindestlohn 2 steigt ebenfalls

ab 1. Januar 2020 von 13,20 Euro

um 40 Cent auf 13,60 Euro – dies

entspricht einer Erhöhung um 3 %

- und ab dem 1. Oktober 2021 um

weitere 50 Cent auf 14,20 Euro –

dies entspricht einer Erhöhung um

3,7 %.

Der Tarivertrag endet zum 31. Dezem-

ber 2021. Er soll für allgemeinverbind-

lich erklärt werden.

Mindestlohn im Bauhaupt-

gewerbe noch offen

Derzeit laufen die Verhandlungen zum

Mindestlohn im deutschen Bauhaupt-

gewerbe. Diese sind am 23. September

2019 nach intensiven Verhandlungen

ohne Ergebnis auf den 25. Oktober 2019

vertagt worden.