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Wohnungsbedarf
bis 2030
Nach einer Analyse des IW Köln geht der
Wohnraumbedarf von 2016 - 2020 von
jahresdurchschnittlich 341.700 WE auf
260.200 WE im Zeitraum 2021 - 2025
und auf 245.500 WE im Zeitraum 2026
- 2030 zurück.
Das IW-Wohnungsbedarfsmodell be-
schreibt den Bedarf und damit das mit
finanziellen Mitteln abgedeckte Bedürf-
nis nach Wohnraum der in Deutschland
lebenden und zukünftig nach Deutsch-
land ziehenden privaten Haushalte. Be-
rechnungskomponenten des Modells
sind der demografische Bedarf, ein Er-
satzbedarf und ein Nachholbedarf.
Der Ersatzbedarf beschreibt den Bedarf
an neuen Wohnungen für die zu erwar-
tenden Wohnungsabgänge, die aus ei-
nem Abbruch, einer Umwidmung oder
einer Zusammenlegung von mehreren
Wohnungen resultieren. Die unterstell-
ten jährlichen Abgangsquoten liegen
zwischen 0,14 und 0,22 Prozent des
Wohnungsbestands. Die durchschnitt-
liche Ersatzquote beläuft sich auf 0,17
Prozent des Wohnungsbestands.
Ein Nachholbedarf entsteht in ange-
spannten Wohnungsmärkten, wenn
weniger Wohnungen neu entstehen als
eigentlich von der Bevölkerung im Sinne
des Bedarfs benötigt werden. Die Fertig-
stellungslücke kann dann als Nachhol-
bedarf interpretiert werden.
Letztlich ergeben sich aus der Prognose
der Einzelkomponenten folgende Be-
darfe an Wohneinheiten für die nächs-
ten 10 Jahre:
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Mindestlohn-
verhandlungen
Neuer Mindestlohn im
Dachdeckerhandwerk
Der Zentralverband des Deutschen
Dachdeckerhandwerks (ZVDH) und die
IG BAU haben sich auf einen Neuab-
schluss der Mindestlöhne im Dachde-
ckerhandwerk verständigt:
• Der Mindestlohn 1 steigt ab 1. Janu-
ar 2020 von 12,20 Euro um 20 Cent
auf 12,40 Euro - dies entspricht ei-
ner Erhöhung um 1,6 % - und ab 1.
Oktober 2021 um weitere 20 Cent
auf 12,60 – ebenfalls eine weitere
Tariferhöhung um 1,6 %.
• Der Mindestlohn 2 steigt ebenfalls
ab 1. Januar 2020 von 13,20 Euro
um 40 Cent auf 13,60 Euro – dies
entspricht einer Erhöhung um 3 %
- und ab dem 1. Oktober 2021 um
weitere 50 Cent auf 14,20 Euro –
dies entspricht einer Erhöhung um
3,7 %.
Der Tarivertrag endet zum 31. Dezem-
ber 2021. Er soll für allgemeinverbind-
lich erklärt werden.
Mindestlohn im Bauhaupt-
gewerbe noch offen
Derzeit laufen die Verhandlungen zum
Mindestlohn im deutschen Bauhaupt-
gewerbe. Diese sind am 23. September
2019 nach intensiven Verhandlungen
ohne Ergebnis auf den 25. Oktober 2019
vertagt worden.