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Bau Saar

Sie kennen den Dreh zur

Mitarbeitermotivation

wir zeigen Ihnen gern ein paar neue.

SIGNAL IDUNA hält eine große Auswahl an attraktiven Leistungen zur betrieblichen

Versorgung für Sie bereit. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern das bisschen „mehr“ – mit einer

betrieblichen Altersversorgung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung. Denn

zufriedene Mitarbeiter sind Mitarbeiter, auf die Sie zu 100% zählen können. Informieren

Sie sich jetzt!

Bezirksdirektion Salvatore Aicolino

Ursulinenstraße 39, 66111 Saarbrücken

Telefon 0681 3798228

Mobil 0177 5240526

salvatore.aicolino@signal-iduna.net

Die betriebliche Altersversorgung (bAV)

ist für Betriebe ein wirksames Instru-

ment, um ihre Mitarbeiter stärker ans

Unternehmen zu binden. Das Betriebs-

rentenstärkungsgesetz (BRSG) eröffnet

hier besonders kleinen und mittleren

Unternehmen neue Möglichkeiten.

Das Gesetz bringt unter anderem eine

Reihe von Verbesserungen und Verein-

fachungen bei der steuerlichen Förde-

rung. So kann zukünftig deutlich mehr

als bisher steuerfrei beispielsweise in

eine Direktversicherung oder Pensions-

kassenversorgung eingezahlt werden.

Der Höchstbeitrag liegt dann bei acht

Prozent der Beitragsbemessungsgren-

ze zur gesetzlichen Rentenversicherung

(gRV).

Positiv hervorzuheben ist der neu einge-

führte „Förderbetrag für Geringverdie-

ner“: Arbeitgeber, die für Mitarbeiter,

die unter 2.200 Euro brutto monatlich

verdienen, eine rein arbeitgeberfinan-

zierte bAV einrichten, erhalten einen

staatlichen Zuschuss.

Arbeitgeber sparen Sozialabgaben,

wenn ihre Mitarbeiter über die Ent-

geltumwandlung vorsorgen. Daher gibt

es eine weitere wichtige Neuregelung:

Ab 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet,

die eingesparten Sozialabgaben an den

Mitarbeiter in Form eines Arbeitgeber-

zuschusses weiter zugeben. Diese Re-

gelung gilt für die Durchführungswege

Direktversicherung, Pensionskasse und

–fonds. Für bestehende Verträge gibt es

eine Übergangsfrist bis 2022. Doch rät

die SIGNAL IDUNA, sich bereits jetzt um

die entsprechende Anpassung der Ver-

einbarungen zu kümmern.

Tarifgebundenen Arbeitgebern könnte

das BRSG die bAV deutlich schmackhaf-

ter machen – mit dem neuen Sozialpart-

nermodell. Anstatt wie bisher auch für

die Rentenleistung haften zu müssen,

steht der Betrieb künftig nur noch für

die vereinbarte Beitragszahlung gerade.

Durch den Austausch mit Tarifvertrags-

parteien kann die SIGNAL IDUNA für das

neue Modell Lösungen entwickeln und

anbieten, die genau den Erfordernissen

entsprechen. Hier profitiert die Versi-

cherungsgruppe von ihrer langjährigen

Erfahrung im Bereich der Tarifverträge.

Wer zusätzlich vorsorgt, muss

übrigens nicht mehr befürchten,

dass die Versorgungsleistungen

auf eventuelle Sozialleistungen

angerechnet werden. Künftig gilt

ein dynamischer Freibetrag von

aktuell bis zu 204,50 Euro monat-

lich für betriebliche Renten, Ries-

ter- und Basisrenten. Weitsicht

zahlt sich also auch dann noch

aus, wenn man unerwartet auf

Sozialleistungen angewiesen sein

sollte. Nach dem Motto „Freiwil-

lige Vorsorge lohnt sich.“

Betriebliche Altersversorgung:

NeueMöglichkeitendurch

Betriebsrentenstärkungsgesetz

»Betriebsrentenstärkungsgesetz«

BETRIEBLICHE

VORSORGE

GEGEN DEN

FACHKRÄFTE-

MANGEL

Unter

www.die-neue-bav.de

hält die SIGNAL IDUNA

umfangreiche Informa-

tionen zum BRSG vor