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Bau Saar
Sie kennen den Dreh zur
Mitarbeitermotivation
–
wir zeigen Ihnen gern ein paar neue.
SIGNAL IDUNA hält eine große Auswahl an attraktiven Leistungen zur betrieblichen
Versorgung für Sie bereit. Bieten Sie Ihren Mitarbeitern das bisschen „mehr“ – mit einer
betrieblichen Altersversorgung, Krankenversicherung oder Unfallversicherung. Denn
zufriedene Mitarbeiter sind Mitarbeiter, auf die Sie zu 100% zählen können. Informieren
Sie sich jetzt!
Bezirksdirektion Salvatore Aicolino
Ursulinenstraße 39, 66111 Saarbrücken
Telefon 0681 3798228
Mobil 0177 5240526
salvatore.aicolino@signal-iduna.netDie betriebliche Altersversorgung (bAV)
ist für Betriebe ein wirksames Instru-
ment, um ihre Mitarbeiter stärker ans
Unternehmen zu binden. Das Betriebs-
rentenstärkungsgesetz (BRSG) eröffnet
hier besonders kleinen und mittleren
Unternehmen neue Möglichkeiten.
Das Gesetz bringt unter anderem eine
Reihe von Verbesserungen und Verein-
fachungen bei der steuerlichen Förde-
rung. So kann zukünftig deutlich mehr
als bisher steuerfrei beispielsweise in
eine Direktversicherung oder Pensions-
kassenversorgung eingezahlt werden.
Der Höchstbeitrag liegt dann bei acht
Prozent der Beitragsbemessungsgren-
ze zur gesetzlichen Rentenversicherung
(gRV).
Positiv hervorzuheben ist der neu einge-
führte „Förderbetrag für Geringverdie-
ner“: Arbeitgeber, die für Mitarbeiter,
die unter 2.200 Euro brutto monatlich
verdienen, eine rein arbeitgeberfinan-
zierte bAV einrichten, erhalten einen
staatlichen Zuschuss.
Arbeitgeber sparen Sozialabgaben,
wenn ihre Mitarbeiter über die Ent-
geltumwandlung vorsorgen. Daher gibt
es eine weitere wichtige Neuregelung:
Ab 2019 sind Arbeitgeber verpflichtet,
die eingesparten Sozialabgaben an den
Mitarbeiter in Form eines Arbeitgeber-
zuschusses weiter zugeben. Diese Re-
gelung gilt für die Durchführungswege
Direktversicherung, Pensionskasse und
–fonds. Für bestehende Verträge gibt es
eine Übergangsfrist bis 2022. Doch rät
die SIGNAL IDUNA, sich bereits jetzt um
die entsprechende Anpassung der Ver-
einbarungen zu kümmern.
Tarifgebundenen Arbeitgebern könnte
das BRSG die bAV deutlich schmackhaf-
ter machen – mit dem neuen Sozialpart-
nermodell. Anstatt wie bisher auch für
die Rentenleistung haften zu müssen,
steht der Betrieb künftig nur noch für
die vereinbarte Beitragszahlung gerade.
Durch den Austausch mit Tarifvertrags-
parteien kann die SIGNAL IDUNA für das
neue Modell Lösungen entwickeln und
anbieten, die genau den Erfordernissen
entsprechen. Hier profitiert die Versi-
cherungsgruppe von ihrer langjährigen
Erfahrung im Bereich der Tarifverträge.
Wer zusätzlich vorsorgt, muss
übrigens nicht mehr befürchten,
dass die Versorgungsleistungen
auf eventuelle Sozialleistungen
angerechnet werden. Künftig gilt
ein dynamischer Freibetrag von
aktuell bis zu 204,50 Euro monat-
lich für betriebliche Renten, Ries-
ter- und Basisrenten. Weitsicht
zahlt sich also auch dann noch
aus, wenn man unerwartet auf
Sozialleistungen angewiesen sein
sollte. Nach dem Motto „Freiwil-
lige Vorsorge lohnt sich.“
Betriebliche Altersversorgung:
NeueMöglichkeitendurch
Betriebsrentenstärkungsgesetz
»Betriebsrentenstärkungsgesetz«
BETRIEBLICHE
VORSORGE
GEGEN DEN
FACHKRÄFTE-
MANGEL
Unter
www.die-neue-bav.dehält die SIGNAL IDUNA
umfangreiche Informa-
tionen zum BRSG vor