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Schadstoffvorbelastung aufweisen. Dies

müsse beim Einsatz von Recyclingma-

terial in einem angemessenen Umfang

Berücksichtigung finden.

Überlegungen des Ministeriums, den in

§ 20 des Entwurfs zur EBV geregelten

Produktstatus der besten Materialklas-

sen ganz aus der Verordnung heraus-

zunehmen, wurden seitens der anwe-

senden Unternehmen und Verbände

entschieden abgelehnt.

MaSSvollerAnsatz

fürmehrEnergie-

effizienzimGebäude-

bereichbegrüSSt

„Wir begrüßen den vorliegenden Re-

ferentenentwurf zum Gebäudeener-

giegesetz. (GEG vom 01.11.2018). Die

energetischen Anforderungen, wie sie

nach der EnEV seit 2016 gelten, blei-

ben sowohl im Neubau als auch im Ge-

bäudebestand bestehen. Damit ist der

Niedrigstenergiestandard für Deutsch-

land definiert. Dieses entspricht unse-

rer Forderung, die sich auch aus dem

Ergebnis der Baukostensenkungskom-

mission ergibt“, erklärte Dipl.-Ing. Wolf-

gang Schubert-Raab, Vizepräsident für

Unternehmensentwicklung und Technik

des Zentralverbands Deutsches Bauge-

werbe.

Schubert-Raab weiter: „Klimaschutz ist

eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,

sie darf nicht zu Lasten einzelner Bau-

herren gehen und muss sozialverträglich

gestaltet werden. Die Baukosten zeigen,

dass mit der derzeit geltenden Energie-

einsparverordnung eine wirtschaftliche

Grenze erreicht ist. Für darüber hinaus

gehende energetische Standards muss

eine Förderung erhalten bleiben.“

„Eine Verschärfung der energetischen

Anforderungen in Richtung Passivhaus,

wie sie von einigen Organisationen und

Institutionen gefordert wird, halten wir

für falsch. Den heutigen energetischen

Standard mit den seit 2016 in der EnEV

festgeschriebenen Anforderungen als

Niedrigstenergiegebäude zu definieren,

ist vollkommen ausreichend. Im Sinne

des Klimaschutzes ist es viel effektiver,

den Gebäudebestand energetisch zu

modernisieren,“ erklärte Schubert-Ra-

ab.

Deutschland hat einen Anteil von

2,2 % an den weltweiten CO

2

- und Treib-

hausgasemissionen. 1990waren es noch

4,7 %. Deutschland hat damit im Zeit-

raum von 1990-2015 seine CO

2

-Emissi-

onen um 24,8 % gesenkt.

Eine CO

2

-Bepreisung der Energieträger,

wie die Bundesregierung sie derzeit

diskutiert, lehnen wir ab; sie würde am

Ende einer Vereinfachung des Nachwei-

ses entgegenstehen und zu Folgekosten

bei Planern und Ausführenden führen.

„Insbesondere Mieter haben keinen

Einfluss auf den Energieträger; sie müss-

ten die höheren Mieten aber bezahlen,“

so Schubert-Raab.

Schubert-Raab abschließend: „Den-

noch: Energieeffizientes Bauen ist eine

wichtige gesamtgesellschaftliche Aufga-

be, der wir uns stellen. Dabei gilt es, Kli-

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maschutz, Ressourcenschonung und die

Unabhängigkeit von Energieimporten

mit bezahlbaremWohnraum in Einklang

zu bringen. Wir begrüßen daher die

Anstrengungen um energieeffizientes

Bauen, gleichwohl bedarf es weiterer

Entwicklungen bei den Baustoffen und

den Konstruktionen sowie den sicheren

Umgang bei Planung und Ausführung.“

Foto: exclusiv-design -

stock.adobe.com