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Schadstoffvorbelastung aufweisen. Dies
müsse beim Einsatz von Recyclingma-
terial in einem angemessenen Umfang
Berücksichtigung finden.
Überlegungen des Ministeriums, den in
§ 20 des Entwurfs zur EBV geregelten
Produktstatus der besten Materialklas-
sen ganz aus der Verordnung heraus-
zunehmen, wurden seitens der anwe-
senden Unternehmen und Verbände
entschieden abgelehnt.
MaSSvollerAnsatz
fürmehrEnergie-
effizienzimGebäude-
bereichbegrüSSt
„Wir begrüßen den vorliegenden Re-
ferentenentwurf zum Gebäudeener-
giegesetz. (GEG vom 01.11.2018). Die
energetischen Anforderungen, wie sie
nach der EnEV seit 2016 gelten, blei-
ben sowohl im Neubau als auch im Ge-
bäudebestand bestehen. Damit ist der
Niedrigstenergiestandard für Deutsch-
land definiert. Dieses entspricht unse-
rer Forderung, die sich auch aus dem
Ergebnis der Baukostensenkungskom-
mission ergibt“, erklärte Dipl.-Ing. Wolf-
gang Schubert-Raab, Vizepräsident für
Unternehmensentwicklung und Technik
des Zentralverbands Deutsches Bauge-
werbe.
Schubert-Raab weiter: „Klimaschutz ist
eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe,
sie darf nicht zu Lasten einzelner Bau-
herren gehen und muss sozialverträglich
gestaltet werden. Die Baukosten zeigen,
dass mit der derzeit geltenden Energie-
einsparverordnung eine wirtschaftliche
Grenze erreicht ist. Für darüber hinaus
gehende energetische Standards muss
eine Förderung erhalten bleiben.“
„Eine Verschärfung der energetischen
Anforderungen in Richtung Passivhaus,
wie sie von einigen Organisationen und
Institutionen gefordert wird, halten wir
für falsch. Den heutigen energetischen
Standard mit den seit 2016 in der EnEV
festgeschriebenen Anforderungen als
Niedrigstenergiegebäude zu definieren,
ist vollkommen ausreichend. Im Sinne
des Klimaschutzes ist es viel effektiver,
den Gebäudebestand energetisch zu
modernisieren,“ erklärte Schubert-Ra-
ab.
Deutschland hat einen Anteil von
2,2 % an den weltweiten CO
2
- und Treib-
hausgasemissionen. 1990waren es noch
4,7 %. Deutschland hat damit im Zeit-
raum von 1990-2015 seine CO
2
-Emissi-
onen um 24,8 % gesenkt.
Eine CO
2
-Bepreisung der Energieträger,
wie die Bundesregierung sie derzeit
diskutiert, lehnen wir ab; sie würde am
Ende einer Vereinfachung des Nachwei-
ses entgegenstehen und zu Folgekosten
bei Planern und Ausführenden führen.
„Insbesondere Mieter haben keinen
Einfluss auf den Energieträger; sie müss-
ten die höheren Mieten aber bezahlen,“
so Schubert-Raab.
Schubert-Raab abschließend: „Den-
noch: Energieeffizientes Bauen ist eine
wichtige gesamtgesellschaftliche Aufga-
be, der wir uns stellen. Dabei gilt es, Kli-
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Meins
ist einfach.
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maschutz, Ressourcenschonung und die
Unabhängigkeit von Energieimporten
mit bezahlbaremWohnraum in Einklang
zu bringen. Wir begrüßen daher die
Anstrengungen um energieeffizientes
Bauen, gleichwohl bedarf es weiterer
Entwicklungen bei den Baustoffen und
den Konstruktionen sowie den sicheren
Umgang bei Planung und Ausführung.“
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