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Einbußen auf ein bis fünf Prozent, ein
Fünftel auf sechs bis zehn Prozent und
ein weiteres Viertel auf 11 bis 20 Pro-
zent. Jedes zehnte Unternehmen geht
sogar von Umsatzverlusten u.a. durch
die Umgehung von Meldepflichten oder
durch Sozialversicherungsabgabenhin-
terziehung von bis zu 30 Prozent aus.
Baugewerbe zu Baukosten
VerhältnismäSSig-
keitinderNormung
behalten!
„Bauen muss bezahlbar bleiben und
darf durch privatrechtliche Normen
nicht unnötig aufwendig werden. Vor
diesem Hintergrund ist es zu begrüßen,
dass der aktuelle Normenentwurf zum
Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzein-
richtungen (AFDD) von einer verpflich-
tenden Regelung absieht“, kommentiert
Dipl.-Ing. Reinhard Quast, Präsident des
Zentralverbands Deutsches Baugewer-
be (ZDB), die aktuelle Entwicklung zur
Gefahrenabwehr durch den Einbau von
Brandschutzschaltern.
Die DKE (Deutsche Kommission Elekt-
rotechnik Elektronik Informationstech-
nik) hat aufgrund des nachhaltigen Ein-
spruchs des ZDB und weiterer Akteure
der Bauwirtschaft im Entwurf der DIN
VDE 0100-420-1:2018-02, „Errichten
von Niederspannungsanlagen Teil 4-42:
Schutzmaßnahmen - Schutz gegen ther-
mische Auswirkungen“, lediglich eine
Empfehlung zum Einbau von Fehler-
lichtbogen-Schutzeinrichtungen aufge-
nommen. Der zuerst vorgelegte Entwurf
sah noch eine Einbaupflicht vor.
„Es ist nicht nachvollziehbar, dass privat-
rechtliche Regelungen Sicherheitsstan-
dards definieren, die über die gesetz-
lichen Anforderungen im Brandschutz
hinausgehen und unnötige Mehrkosten
verursachen. So können beispielsweise
beim Bau von herkömmlichen Senioren-
wohnheimen bis zu 35.000 Euro allein für
den Einbau von Brandschutzschaltern an-
fallen“, erklärt Quast weiter. „Das Schutz-
niveau des Gesetzgebers muss auch für
privatrechtliche Normen gelten. Aufgrund
der nicht erprobten Gebrauchstauglich-
keit und der hohen Kosten der AFDD-
Schalter ist anzuzweifeln, ob die Norm als
anerkannte Regel der Technik gelten soll-
te. Daher setzen wir uns klar gegen einen
verpflichtenden Einbau von Fehlerlichtbo-
gen-Schutzeinrichtungen ein.“
Bauvergaberecht
mitVOBauf
neuestemStand!
„Der DVA hat in seiner Sitzung Ende
Januar die Weichen für ein modernes
Bauvergaberecht gestellt. Angesichts
der großen Bauaufgaben, die sowohl
im Wohnungsneubau als auch im In-
frastrukturbau vor uns liegen, ist das
eine gute Nachricht.“ Dieses erklärte
ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pak-
leppa in Berlin.
Pakleppa weiter: „Die VOB ist die
einzige Verordnung, auf die sich Auf-
tragnehmer und Auftraggeber im
partnerschaftlichen Dialog seit bald
100 Jahren regelmäßig einigen. Auch
die jetzt beschlossenen Änderungen
zeugen von einem hohen Maß an
Verantwortungsbewusstsein auf bei-
den Seiten.
Auftraggeber und Auftragnehmer
kennen und schätzen die VOB als
praxistaugliche Rechtsgrundlage für
das Bauen auf Kommunal-, Landes- und
Bundesebene. Ein entscheidender Vor-
teil der VOB ist, dass Vergabe- und Ver-
tragsrecht sowie die technischen Regeln
in einem Werk ineinandergreifen.
Die neue Fassung der VOB/A hat ange-
sichts der großen Herausforderungen
in der Bauwirtschaft mit neuen Regeln
zu Wertgrenzen für den Wohnungsbau,
mit mehr Flexibilität für die öffentlichen
Auftraggeber bei der Vergabe, auch mit
einer Direktbeauftragung, die Weichen
richtig gestellt.
Seit 1926 gelingt es den Vertretern des
Bundes (Bau-, Wirtschafts- und Ver-
kehrsministerium), der Länder und der
Kommunen im Dialog mit der ausfüh-
renden Wirtschaft ein modernes und
praxistaugliches System für die Bauver-
gabe zu erarbeiten. Dieses sollte dauer-
haft erhalten bleiben!“
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