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KTUE L L

Einbußen auf ein bis fünf Prozent, ein

Fünftel auf sechs bis zehn Prozent und

ein weiteres Viertel auf 11 bis 20 Pro-

zent. Jedes zehnte Unternehmen geht

sogar von Umsatzverlusten u.a. durch

die Umgehung von Meldepflichten oder

durch Sozialversicherungsabgabenhin-

terziehung von bis zu 30 Prozent aus.

Baugewerbe zu Baukosten

VerhältnismäSSig-

keitinderNormung

behalten!

„Bauen muss bezahlbar bleiben und

darf durch privatrechtliche Normen

nicht unnötig aufwendig werden. Vor

diesem Hintergrund ist es zu begrüßen,

dass der aktuelle Normenentwurf zum

Einbau von Fehlerlichtbogen-Schutzein-

richtungen (AFDD) von einer verpflich-

tenden Regelung absieht“, kommentiert

Dipl.-Ing. Reinhard Quast, Präsident des

Zentralverbands Deutsches Baugewer-

be (ZDB), die aktuelle Entwicklung zur

Gefahrenabwehr durch den Einbau von

Brandschutzschaltern.

Die DKE (Deutsche Kommission Elekt-

rotechnik Elektronik Informationstech-

nik) hat aufgrund des nachhaltigen Ein-

spruchs des ZDB und weiterer Akteure

der Bauwirtschaft im Entwurf der DIN

VDE 0100-420-1:2018-02, „Errichten

von Niederspannungsanlagen Teil 4-42:

Schutzmaßnahmen - Schutz gegen ther-

mische Auswirkungen“, lediglich eine

Empfehlung zum Einbau von Fehler-

lichtbogen-Schutzeinrichtungen aufge-

nommen. Der zuerst vorgelegte Entwurf

sah noch eine Einbaupflicht vor.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass privat-

rechtliche Regelungen Sicherheitsstan-

dards definieren, die über die gesetz-

lichen Anforderungen im Brandschutz

hinausgehen und unnötige Mehrkosten

verursachen. So können beispielsweise

beim Bau von herkömmlichen Senioren-

wohnheimen bis zu 35.000 Euro allein für

den Einbau von Brandschutzschaltern an-

fallen“, erklärt Quast weiter. „Das Schutz-

niveau des Gesetzgebers muss auch für

privatrechtliche Normen gelten. Aufgrund

der nicht erprobten Gebrauchstauglich-

keit und der hohen Kosten der AFDD-

Schalter ist anzuzweifeln, ob die Norm als

anerkannte Regel der Technik gelten soll-

te. Daher setzen wir uns klar gegen einen

verpflichtenden Einbau von Fehlerlichtbo-

gen-Schutzeinrichtungen ein.“

Bauvergaberecht

mitVOBauf

neuestemStand!

„Der DVA hat in seiner Sitzung Ende

Januar die Weichen für ein modernes

Bauvergaberecht gestellt. Angesichts

der großen Bauaufgaben, die sowohl

im Wohnungsneubau als auch im In-

frastrukturbau vor uns liegen, ist das

eine gute Nachricht.“ Dieses erklärte

ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pak-

leppa in Berlin.

Pakleppa weiter: „Die VOB ist die

einzige Verordnung, auf die sich Auf-

tragnehmer und Auftraggeber im

partnerschaftlichen Dialog seit bald

100 Jahren regelmäßig einigen. Auch

die jetzt beschlossenen Änderungen

zeugen von einem hohen Maß an

Verantwortungsbewusstsein auf bei-

den Seiten.

Auftraggeber und Auftragnehmer

kennen und schätzen die VOB als

praxistaugliche Rechtsgrundlage für

das Bauen auf Kommunal-, Landes- und

Bundesebene. Ein entscheidender Vor-

teil der VOB ist, dass Vergabe- und Ver-

tragsrecht sowie die technischen Regeln

in einem Werk ineinandergreifen.

Die neue Fassung der VOB/A hat ange-

sichts der großen Herausforderungen

in der Bauwirtschaft mit neuen Regeln

zu Wertgrenzen für den Wohnungsbau,

mit mehr Flexibilität für die öffentlichen

Auftraggeber bei der Vergabe, auch mit

einer Direktbeauftragung, die Weichen

richtig gestellt.

Seit 1926 gelingt es den Vertretern des

Bundes (Bau-, Wirtschafts- und Ver-

kehrsministerium), der Länder und der

Kommunen im Dialog mit der ausfüh-

renden Wirtschaft ein modernes und

praxistaugliches System für die Bauver-

gabe zu erarbeiten. Dieses sollte dauer-

haft erhalten bleiben!“

Foto: kentoh - stock.adobe.com