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Bau Saar
Geschäftsführender Präsident des Bun-
desverbandes der Deutschen Entsor-
gungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft.
„Die Kabinettsfassung der Mantelver-
ordnung beinhaltet allerdings auch
einige kritische Punkte. Auch wenn in-
zwischen viele von der Wirtschaft aufge-
zeigte Probleme aufgegriffen und gelöst
worden sind, bedarf es weiterer Än-
derungen“, bilanzierte Felix Pakleppa,
Hauptgeschäftsführer des Zentralver-
bandes des Deutschen Baugewerbes.
„So muss auch diskutiert werden, ob
sich der prognostizierte, deutlich stei-
gende Anteil zu deponierender Bauab-
fälle nicht kontraproduktiv auswirkt“,
forderte Andreas Pocha, Geschäftsfüh-
rer des Deutschen Abbruchverbandes.
„Hierzu bedarf es nicht nur überschnei-
dungsfrei abgegrenzter Regelungen zum
Produktrecht, sondern auch Öffnungs-
klauseln beider Verfüllung von Abgra-
bungen“, ergänzte Michael Basten.
„Wir setzen nun darauf, dass die Verord-
nung in 2019 im parlamentarischen Ver-
fahren angepasst und dann verabschie-
det wird. Die Unternehmen benötigen
praktikable und widerspruchsfreie Rege-
lungen sowie eine klare Zuweisung der
abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten“,
forderte Michael Stoll, Vorsitzender der
Bundesvereinigung Recycling-Baustof-
fe. „Wir brauchen ein Regelwerk, das
die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen
stärkt, das Bauen nicht verteuert und
die Problematik der bereits bestehen-
den Kapazitätsengpässe bei Deponien
nicht weiter verschärft.“
Ersatzbaustoff-
verordnung(EBV)
Anforderungen führen zu einer hö-
heren Deponierung von Bauabfäl-
len
Derzeit laufen die Beratungen in den
Bundesländern zum Referentenentwurf
der Mantelverordnung, der inklusive
rund 300 Änderungsanträgen seit Sep-
tember 2019 im Bundesrat hängt.
Dieses nahmen Vertreter des Zentral-
verbands Deutsches Baugewerbe, der
Bauverbände NRW, des Verbands Gar-
ten-, Landschafts- und Sportplatzbaus
sowie des Deutschen Abbruchverbands
zum Anlass, sich zu einem Gespräch mit
der nordrhein-westfälischen Ministerin
für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und
Verbraucherschutz, Ursula Heinen-Es-
ser, in Düsseldorf zu treffen.
Die Verbände äußerten gegenüber der
Umweltministerin ihre Bedenken, dass
die neuen Anforderungen der Ersatz-
baustoffverordnung zu einer relevanten
Verschiebung der Stoffströme in Rich-
tung Deponierung führen. Insbesonde-
re die Beispiele aus der Praxis legen die
zukünftigen Probleme mit den im Refe-
rentenentwurf zur Mantelverordnung
getroffenen Regelungen zum Einbau
von Ersatzbaustoffen offen.
So berichtet der Geschäftsführer des
größten, bundesweit agierenden Ab-
bruchunternehmens aus NRW von ei-
nem aktuellen Bauvorhaben. Hier wird
ein ehemalig industriell genutztes Areal
von ca. 60 ha Größe für eine künftige Ge-
werbenutzung entwickelt. Das Abbruch-
material aus dem Rückbau der oberirdi-
schen Bausubstanz sowie angeliefertes
RC-Material in einer Größenordnung
von 1,1 Mio. t kann in Übereinstimmung
mit den aktuellen Materialwerten aus
dem Verwertererlass NRW (Erlass zur
Güteüberwachung von mineralischen
Stoffen im Straßen- und Erdbau) zur
notwendigen Nivellierung der Fläche
eingesetzt werden. Bringt man die neu-
en Materialwerte aus dem Entwurf der
Mantelverordnung in Ansatz, müsste
das jetzt genutzte RC-Material aufgrund
des sensibleren Wertes für PAK (Polyzy-
klische aromatische Kohlenwasserstof-
fe) im Feststoff fast vollständig auf einer
Deponie entsorgt und Ersatzmaterial
antransportiert werden. Folge wären
mehrere tausend LKW-Fahrten zum Ab-
transport des Abbruchmaterials und zur
Anlieferung neuen Materials. Dabei gibt
das Abbruchunternehmen zu Beden-
ken, dass die Verwendung von RC-Mate-
rialien bisher nirgendwo zu schädlichen
Grundwasser- oder Bodenveränderun-
gen geführt hat, zumal die Gesamtflä-
che nahezu vollständig mit Gebäuden
oder Verkehrswegen versiegelt werden
soll. Ungeachtet der umweltrelevanten
Folgen durch die Baustellenlogistik und
dem Wegfall von Deponiekapazitäten
wäre der beschriebene Fall mit einer
Kostensteigerung von ca. 10 Mio. EUR
verbunden.
Einen ähnlichen Fall schildert auch ein
Straßen- und Tiefbauunternehmer aus
Dortmund. Er macht auch darauf auf-
merksam, dass viele Flächen in NRW
stark urban überprägt sind und eine
B r an c h e n tag bau s to f f i ndu s t r i e
thema
rohstoffsituation imsaarland
Termin:
3. April 2019, 17.00 Uhr
Ort:
IHK Saarland, Saarbrücken
Veranstalter: VBS Saarland / AGV Bau Saar /
IHK Saarland