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Bau Saar

Geschäftsführender Präsident des Bun-

desverbandes der Deutschen Entsor-

gungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft.

„Die Kabinettsfassung der Mantelver-

ordnung beinhaltet allerdings auch

einige kritische Punkte. Auch wenn in-

zwischen viele von der Wirtschaft aufge-

zeigte Probleme aufgegriffen und gelöst

worden sind, bedarf es weiterer Än-

derungen“, bilanzierte Felix Pakleppa,

Hauptgeschäftsführer des Zentralver-

bandes des Deutschen Baugewerbes.

„So muss auch diskutiert werden, ob

sich der prognostizierte, deutlich stei-

gende Anteil zu deponierender Bauab-

fälle nicht kontraproduktiv auswirkt“,

forderte Andreas Pocha, Geschäftsfüh-

rer des Deutschen Abbruchverbandes.

„Hierzu bedarf es nicht nur überschnei-

dungsfrei abgegrenzter Regelungen zum

Produktrecht, sondern auch Öffnungs-

klauseln beider Verfüllung von Abgra-

bungen“, ergänzte Michael Basten.

„Wir setzen nun darauf, dass die Verord-

nung in 2019 im parlamentarischen Ver-

fahren angepasst und dann verabschie-

det wird. Die Unternehmen benötigen

praktikable und widerspruchsfreie Rege-

lungen sowie eine klare Zuweisung der

abfallrechtlichen Verantwortlichkeiten“,

forderte Michael Stoll, Vorsitzender der

Bundesvereinigung Recycling-Baustof-

fe. „Wir brauchen ein Regelwerk, das

die Akzeptanz von Sekundärrohstoffen

stärkt, das Bauen nicht verteuert und

die Problematik der bereits bestehen-

den Kapazitätsengpässe bei Deponien

nicht weiter verschärft.“

Ersatzbaustoff-

verordnung(EBV)

Anforderungen führen zu einer hö-

heren Deponierung von Bauabfäl-

len

Derzeit laufen die Beratungen in den

Bundesländern zum Referentenentwurf

der Mantelverordnung, der inklusive

rund 300 Änderungsanträgen seit Sep-

tember 2019 im Bundesrat hängt.

Dieses nahmen Vertreter des Zentral-

verbands Deutsches Baugewerbe, der

Bauverbände NRW, des Verbands Gar-

ten-, Landschafts- und Sportplatzbaus

sowie des Deutschen Abbruchverbands

zum Anlass, sich zu einem Gespräch mit

der nordrhein-westfälischen Ministerin

für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und

Verbraucherschutz, Ursula Heinen-Es-

ser, in Düsseldorf zu treffen.

Die Verbände äußerten gegenüber der

Umweltministerin ihre Bedenken, dass

die neuen Anforderungen der Ersatz-

baustoffverordnung zu einer relevanten

Verschiebung der Stoffströme in Rich-

tung Deponierung führen. Insbesonde-

re die Beispiele aus der Praxis legen die

zukünftigen Probleme mit den im Refe-

rentenentwurf zur Mantelverordnung

getroffenen Regelungen zum Einbau

von Ersatzbaustoffen offen.

So berichtet der Geschäftsführer des

größten, bundesweit agierenden Ab-

bruchunternehmens aus NRW von ei-

nem aktuellen Bauvorhaben. Hier wird

ein ehemalig industriell genutztes Areal

von ca. 60 ha Größe für eine künftige Ge-

werbenutzung entwickelt. Das Abbruch-

material aus dem Rückbau der oberirdi-

schen Bausubstanz sowie angeliefertes

RC-Material in einer Größenordnung

von 1,1 Mio. t kann in Übereinstimmung

mit den aktuellen Materialwerten aus

dem Verwertererlass NRW (Erlass zur

Güteüberwachung von mineralischen

Stoffen im Straßen- und Erdbau) zur

notwendigen Nivellierung der Fläche

eingesetzt werden. Bringt man die neu-

en Materialwerte aus dem Entwurf der

Mantelverordnung in Ansatz, müsste

das jetzt genutzte RC-Material aufgrund

des sensibleren Wertes für PAK (Polyzy-

klische aromatische Kohlenwasserstof-

fe) im Feststoff fast vollständig auf einer

Deponie entsorgt und Ersatzmaterial

antransportiert werden. Folge wären

mehrere tausend LKW-Fahrten zum Ab-

transport des Abbruchmaterials und zur

Anlieferung neuen Materials. Dabei gibt

das Abbruchunternehmen zu Beden-

ken, dass die Verwendung von RC-Mate-

rialien bisher nirgendwo zu schädlichen

Grundwasser- oder Bodenveränderun-

gen geführt hat, zumal die Gesamtflä-

che nahezu vollständig mit Gebäuden

oder Verkehrswegen versiegelt werden

soll. Ungeachtet der umweltrelevanten

Folgen durch die Baustellenlogistik und

dem Wegfall von Deponiekapazitäten

wäre der beschriebene Fall mit einer

Kostensteigerung von ca. 10 Mio. EUR

verbunden.

Einen ähnlichen Fall schildert auch ein

Straßen- und Tiefbauunternehmer aus

Dortmund. Er macht auch darauf auf-

merksam, dass viele Flächen in NRW

stark urban überprägt sind und eine

B r an c h e n tag bau s to f f i ndu s t r i e

thema

rohstoffsituation imsaarland

Termin:

3. April 2019, 17.00 Uhr

Ort:

IHK Saarland, Saarbrücken

Veranstalter: VBS Saarland / AGV Bau Saar /

IHK Saarland