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Bau Saar
FotosaufWebseiten
Viele Unternehmen präsentieren auf
ihrer Webseite Fotos, auf denen ihre
Mitarbeiter und Referenz-Bauvorhaben
abgebildet sind. Viele stellen sich dabei
die Frage nach der Einholung von Einwil-
ligungen.
Dürfen Referenzfotos von früheren
Bauvorhaben veröffentlicht werden?
Ja. Ohne Einwilligung können Außen-
aufnahmen von Gebäuden, die aus der
„Jedermanns-Perspektive“ von öffentli-
chem Grund aus aufgenommen wurden
veröffentlicht werden. Anders verhält
es sich, wenn besondere Hilfsmittel wie
Teleobjektive, Leitern oder Drohnen für
das Foto zum Einsatz gekommen sind. In
diesem Fall sollte ohne vorherige Einwil-
ligung kein Foto veröffentlicht werden.
Dies gilt auch, wenn die Gebäudeansicht
vom privaten Garten aus gezeigt wird
oder Bauleistungen im nicht öffentlich
zugänglichen Inneren des Gebäudes fo-
tografiert werden.
Welche Fotos erfordern eine Einwilli-
gung?
Wer Fotos von Personen auf seiner Fir-
menwebseite veröffentlicht, verarbei-
tet personenbezogene Daten. Damit ist
der Anwendungsbereich der EU-Daten-
schutzgrundverordnun (EU-DSGVO) er-
öffnet, so dass die Fotoveröffentlichung
eine entsprechende Berechtigung erfor-
dert. In den meisten Fällen ist dazu eine
Einwilligung einzuholen. Neben der Ein-
willigung kommt – außer bei Kindern
unter 16 Jahren – als Rechtsgrundlage
für die Fotoveröffentlichung auch ein
berechtigtes Interesse in Betracht. Zum
Beispiel, wenn es um eine große Veran-
staltung wie den „Tag der offenen Tür“
oder eine „öffentliche“ Feier anlässlich
eines Firmenjubiläums geht. Dies setzt
jedoch voraus, dass eine EU-DSVO-kon-
forme Information nach Art. 13/ oder 14
EU-DSGVO erfolgt ist.
Dar man Mitarbeiterfotos ohne Ein-
willigung veröffentlichen?
Nein! Bei Beschäftigten muss die Ein-
willigung sogar schriftlich (nicht nur per
Mail) erklärt werden. Um eine rechts-
wirksame Einwilligung sicherzustellen,
empfiehlt es sich, ein den Formalien der
DSGVO angepasstes Formular zu ver-
wenden. Bewerbungsfotos dürfen nicht
ohne Einwilligung des Mitarbeiters ein-
gestellt werden. Wenn ein Mitarbeiter
aus dem Unternehmen ausscheidet, ist
sein Foto von der Webseite zu entfer-
nen.
Was ist bei Minderjährigen zu beach-
ten?
Bei Kinder und Jugendlichen unter 18
Jahren ist die Einwilligung der Eltern er-
forderlich. Handelt es sich dabei um ei-
nen Azubi, muss die Einwilligung schrift-
lich erfolgen.
Wie sind gekaufte Fotodateien zu
handhaben?
Bei gekauften Fotodateien oder kosten-
frei im Internet bereitgestellten Fotos
sind die jeweiligen Lizenzbedingungen
genau zu lesen. Häufig wird die Nennung
des Fotografen oder eine Verlinkung zu
dessen Homepage verlangt. Wer gegen
diese Vorgaben verstößt, riskiert eine
kostenträchtige Abmahnung.
Förderprogramm
IT-Sicherheitneu
aufgelegt
Das BMWI stockt die Mittel der Initiati-
ve „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ von
zwei Mio Euro auf eine Fördersumme
von 5 Mio Euro im Jahr auf.
Das BMWI und die Initiative „IT-Sicher-
heit in der Wirtschaft“ unterstützen
Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit
zu verbessern. Insbesondere kleine
und mittlere Unternehmen möchte das
BMWi für das Thema sensibilisieren.
Dazu stellt es gemeinsam mit IT-Sicher-
heitsexperten aus Wirtschaft, Wissen-
schaft und Verwaltung zahlreiche Ange-
bote zur Verfügung.
Mit dem Förderprogramm soll die Kom-
petenz des Mittelstands im Bereich IT-
Sicherheit gestärkt werden. Neben der
Förderung der IT-Sicherheit von kleinen
und mittleren Unternehmen richtet das
BMWi eine bundesweite Transferstel-
le „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ ein,
welche für drei Jahre gefördert wird.
Diese soll Unterstützungsleistungen für
Unternehmen bündeln, Informationen
und Handlungsempfehlungen aufbe-
reiten, das Auffinden von Angeboten
erleichtern und konkrete Handlungs-
möglichkeiten geben. Weitere Infos zu
den Angeboten sind der Website www.
it-sicherheit-in-der-wirtschaft.dezu ent-
nehmen.
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