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Bau Saar

FotosaufWebseiten

Viele Unternehmen präsentieren auf

ihrer Webseite Fotos, auf denen ihre

Mitarbeiter und Referenz-Bauvorhaben

abgebildet sind. Viele stellen sich dabei

die Frage nach der Einholung von Einwil-

ligungen.

Dürfen Referenzfotos von früheren

Bauvorhaben veröffentlicht werden?

Ja. Ohne Einwilligung können Außen-

aufnahmen von Gebäuden, die aus der

„Jedermanns-Perspektive“ von öffentli-

chem Grund aus aufgenommen wurden

veröffentlicht werden. Anders verhält

es sich, wenn besondere Hilfsmittel wie

Teleobjektive, Leitern oder Drohnen für

das Foto zum Einsatz gekommen sind. In

diesem Fall sollte ohne vorherige Einwil-

ligung kein Foto veröffentlicht werden.

Dies gilt auch, wenn die Gebäudeansicht

vom privaten Garten aus gezeigt wird

oder Bauleistungen im nicht öffentlich

zugänglichen Inneren des Gebäudes fo-

tografiert werden.

Welche Fotos erfordern eine Einwilli-

gung?

Wer Fotos von Personen auf seiner Fir-

menwebseite veröffentlicht, verarbei-

tet personenbezogene Daten. Damit ist

der Anwendungsbereich der EU-Daten-

schutzgrundverordnun (EU-DSGVO) er-

öffnet, so dass die Fotoveröffentlichung

eine entsprechende Berechtigung erfor-

dert. In den meisten Fällen ist dazu eine

Einwilligung einzuholen. Neben der Ein-

willigung kommt – außer bei Kindern

unter 16 Jahren – als Rechtsgrundlage

für die Fotoveröffentlichung auch ein

berechtigtes Interesse in Betracht. Zum

Beispiel, wenn es um eine große Veran-

staltung wie den „Tag der offenen Tür“

oder eine „öffentliche“ Feier anlässlich

eines Firmenjubiläums geht. Dies setzt

jedoch voraus, dass eine EU-DSVO-kon-

forme Information nach Art. 13/ oder 14

EU-DSGVO erfolgt ist.

Dar man Mitarbeiterfotos ohne Ein-

willigung veröffentlichen?

Nein! Bei Beschäftigten muss die Ein-

willigung sogar schriftlich (nicht nur per

Mail) erklärt werden. Um eine rechts-

wirksame Einwilligung sicherzustellen,

empfiehlt es sich, ein den Formalien der

DSGVO angepasstes Formular zu ver-

wenden. Bewerbungsfotos dürfen nicht

ohne Einwilligung des Mitarbeiters ein-

gestellt werden. Wenn ein Mitarbeiter

aus dem Unternehmen ausscheidet, ist

sein Foto von der Webseite zu entfer-

nen.

Was ist bei Minderjährigen zu beach-

ten?

Bei Kinder und Jugendlichen unter 18

Jahren ist die Einwilligung der Eltern er-

forderlich. Handelt es sich dabei um ei-

nen Azubi, muss die Einwilligung schrift-

lich erfolgen.

Wie sind gekaufte Fotodateien zu

handhaben?

Bei gekauften Fotodateien oder kosten-

frei im Internet bereitgestellten Fotos

sind die jeweiligen Lizenzbedingungen

genau zu lesen. Häufig wird die Nennung

des Fotografen oder eine Verlinkung zu

dessen Homepage verlangt. Wer gegen

diese Vorgaben verstößt, riskiert eine

kostenträchtige Abmahnung.

Förderprogramm

IT-Sicherheitneu

aufgelegt

Das BMWI stockt die Mittel der Initiati-

ve „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ von

zwei Mio Euro auf eine Fördersumme

von 5 Mio Euro im Jahr auf.

Das BMWI und die Initiative „IT-Sicher-

heit in der Wirtschaft“ unterstützen

Unternehmen darin, ihre IT-Sicherheit

zu verbessern. Insbesondere kleine

und mittlere Unternehmen möchte das

BMWi für das Thema sensibilisieren.

Dazu stellt es gemeinsam mit IT-Sicher-

heitsexperten aus Wirtschaft, Wissen-

schaft und Verwaltung zahlreiche Ange-

bote zur Verfügung.

Mit dem Förderprogramm soll die Kom-

petenz des Mittelstands im Bereich IT-

Sicherheit gestärkt werden. Neben der

Förderung der IT-Sicherheit von kleinen

und mittleren Unternehmen richtet das

BMWi eine bundesweite Transferstel-

le „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“ ein,

welche für drei Jahre gefördert wird.

Diese soll Unterstützungsleistungen für

Unternehmen bündeln, Informationen

und Handlungsempfehlungen aufbe-

reiten, das Auffinden von Angeboten

erleichtern und konkrete Handlungs-

möglichkeiten geben. Weitere Infos zu

den Angeboten sind der Website www.

it-sicherheit-in-der-wirtschaft.de

zu ent-

nehmen.

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