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satzsteuerreduktion verursacht Vorzieh-

effekte.

Das für 2020 auf etwa 12 Mrd. € be-

zifferbare Programm zur Stützung der

Kommunen würdigen die Gutachter ins-

gesamt als investitionsstützend.

Allerdings sehen sie drei Hürden einer

zeitnahen Umsetzung öffentlicher Bau-

investitionen; insbesondere bei Kom-

munen:

• die finanzielle Ausstattung der

Kommunen,

• administrative Hürden aufgrund

aufwendiger Planungs- und Geneh-

migungsverfahren

• und fehlende Kapazitäten in der

Verwaltung und dem Bausektor.

Die Aufwendigkeit von Ausschreibungs-

und Planfeststellungsverfahren wird am

Beispiel des Autobahnbaus illustriert.

„Der Erfüllungsaufwand für die Erstel-

lung und Prüfung der Vorentwurfs- und

Planfeststellungsunterlagen dauert zwi-

schen 519 und 2539 Tagen (Bundesre-

gierung und Statistisches Bundesamt,

2012).“

Angemahnt werden verstärkte Standar-

disierungen, beschleunigte Gerichtsver-

fahren und eine adäquate IT-Infrastruk-

tur bei den Behörden, die die Beamten

auch in Zeiten von Pandemien ihre ho-

heitlichen Aufgaben machen lässt. In

dieser Hinsicht dürften die Gesetzesin-

itiativen zur Planungsbeschleunigung

wirken.

STEUERSCHÄTZUNG

NOVEMBER 2020

Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat

Ende November seine aktualisierte Pro-

gnose vorgestellt. Demnach wird erwar-

tet, dass Bund, Länder und Gemeinden

in 2020 ca. 10 Mrd. € an Steuereinnah-

men mehr verbuchen können, als noch

im September 2020 veranschlagt. Bis

zum Jahr 2024 wird nun ein um fast 16

Mrd. € besseres Ergebnis erwartet.

Allerdings fallen die Ergebnisse nach

den Ebenen der öffentlichen Hand sehr

unterschiedlich aus. So dürfen die Kom-

munen, als der wichtigste öffentliche

Auftraggeber, zwar im Jahr 2020 nun

mit 1,4 Mrd. € an Steuermitteln mehr

rechnen. Bis 2024 wird es allerdings

insgesamt etwa eine Milliarde weniger

sein als im September veranschlagt. Die

Bilanz hat sich also für die Kommunen

nicht verbessert.

Bei den Ländern stellt sich die Bilanz

besser dar. Sie dürfen bei den Steuerein-

nahmen in 2020 mit 5,3 Mrd. € mehr als

im September 2020 veranschlagt rech-

nen und bis 2024 mit knapp 10 Mrd. €

mehr. Auch der Bund wird nach der ak-

tuellen Schätzung mehr Steuern einneh-

men, in 2020 ca. 3,4 Mrd. € und bis 2024

insgesamt ca. 7 Mrd. €.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass

die Entwicklung der Steuereinnahmen

deutlich von der Corona-Krise gezeich-

net bleibt. Noch im November 2019

waren für 2020 Steuereinnahmen über

778 Mrd. € für alle Ebenen der öffentli-

chen Hand (Bund, Länder, Kommunen)

prognostiziert worden. Nach der ak-

tuellen Schätzung sind es nun ca. 695

Mrd. €; also ca. 83 Mrd. € weniger, als

vor der Corona-Pandemie einkalkuliert.

Dem Bund fehlen dabei ca. 50 Mrd.€,

den Ländern ca. 20 Mrd. € und den

Kommunen etwa 13 Mrd. €. Die Hilfe

des Bundes und der Länder aus dem

Konjunkturpaket über 12 Mrd. € für die

Kommunen ist also weiter angebracht.

Möglichkeiten, die begrenzten Perso-

nalkapazitäten in der Verwaltung zu

beseitigen, werden eher nicht gesehen.

Im Gegenteil, es wird geschätzt, dass die

im Konjunkturpaket vorgesehenen In-

vestitionsvorhaben in den Jahren 2020

und 2021 zu einer zusätzlichen Arbeits-

kräftenachfrage von rund 60.000 Ange-

stellten in der öffentlichen Verwaltung

führt. Mittelfristig könne die Digitalisie-

rung helfen, Engpässe zu reduzieren.

Nach Einschätzung des SVR wirken auch

die fortbestehenden Kapazitätsengpäs-

se im Bausektor begrenzend auf ein

dynamischeres Wachstum der Bauin-

vestitionen. Zudem dürfte die Corona-

Pandemie die Einbeziehung von Fach-

kräften aus dem Ausland behindern.

Bewertung

Die Beurteilung des SVR zum Kon-

junkturverlauf in der Bauwirtschaft ist

insgesamt richtungsgleich zu den Er-

gebnissen, die sich aus der laufenden

Konjukturumfrage des ZDB abzeichnen:

Der Wohnungsbau erscheint weitge-

hend coronaresistent, im Wirtschafts-

bau ist angesichts rückläufiger Order

mit einer Delle bei der Umsatzentwick-

lung in den kommenden Monaten zu

rechnen. Anders als im Gutachten des

SVR wird allerdings von den Unterneh-

men die Situation im öffentlichen Bau

gesehen. Der Rückgang der Order im

Straßenbau lässt hier kein dynamisches

Wachstum erwarten. Hinsichtlich der

Mittel aus dem Konjunkturprogramm

sind zudem zwei Aspekte zu beachten.

Erstens setzen die Mittel keinen zusätz-

lichen Impuls, sondern sollen „nur“

den Ausfall kommunaler Einnahmen

kompensieren. Das wirkt auf die Inves-

titionsbudgets stützend, aber kaum stei-

gernd. Zu erwarten ist hier im übrigen,

dass die Budgets zuvorderst für Schulen

und Kitas aufgebracht werden und erst

in zweiter Linie dann noch für den (an-

teilsstarken) kommunalen Straßenbau.

Zweitens müssen die Mittel zunächst

erst einmal bei den Kommunen ankom-

men. Die kommunalen Spitzenverbände

machen zudem darauf aufmerksam,

dass sie dringend auch Investitionssi-

cherheit für 2021 brauchen. Das Kon-

junkturprogramm sieht bisher keine

Kompensation für Einnahmeausfälle der

Kommunen in 2021 vor.