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satzsteuerreduktion verursacht Vorzieh-
effekte.
Das für 2020 auf etwa 12 Mrd. € be-
zifferbare Programm zur Stützung der
Kommunen würdigen die Gutachter ins-
gesamt als investitionsstützend.
Allerdings sehen sie drei Hürden einer
zeitnahen Umsetzung öffentlicher Bau-
investitionen; insbesondere bei Kom-
munen:
• die finanzielle Ausstattung der
Kommunen,
• administrative Hürden aufgrund
aufwendiger Planungs- und Geneh-
migungsverfahren
• und fehlende Kapazitäten in der
Verwaltung und dem Bausektor.
Die Aufwendigkeit von Ausschreibungs-
und Planfeststellungsverfahren wird am
Beispiel des Autobahnbaus illustriert.
„Der Erfüllungsaufwand für die Erstel-
lung und Prüfung der Vorentwurfs- und
Planfeststellungsunterlagen dauert zwi-
schen 519 und 2539 Tagen (Bundesre-
gierung und Statistisches Bundesamt,
2012).“
Angemahnt werden verstärkte Standar-
disierungen, beschleunigte Gerichtsver-
fahren und eine adäquate IT-Infrastruk-
tur bei den Behörden, die die Beamten
auch in Zeiten von Pandemien ihre ho-
heitlichen Aufgaben machen lässt. In
dieser Hinsicht dürften die Gesetzesin-
itiativen zur Planungsbeschleunigung
wirken.
STEUERSCHÄTZUNG
NOVEMBER 2020
Der Arbeitskreis Steuerschätzung hat
Ende November seine aktualisierte Pro-
gnose vorgestellt. Demnach wird erwar-
tet, dass Bund, Länder und Gemeinden
in 2020 ca. 10 Mrd. € an Steuereinnah-
men mehr verbuchen können, als noch
im September 2020 veranschlagt. Bis
zum Jahr 2024 wird nun ein um fast 16
Mrd. € besseres Ergebnis erwartet.
Allerdings fallen die Ergebnisse nach
den Ebenen der öffentlichen Hand sehr
unterschiedlich aus. So dürfen die Kom-
munen, als der wichtigste öffentliche
Auftraggeber, zwar im Jahr 2020 nun
mit 1,4 Mrd. € an Steuermitteln mehr
rechnen. Bis 2024 wird es allerdings
insgesamt etwa eine Milliarde weniger
sein als im September veranschlagt. Die
Bilanz hat sich also für die Kommunen
nicht verbessert.
Bei den Ländern stellt sich die Bilanz
besser dar. Sie dürfen bei den Steuerein-
nahmen in 2020 mit 5,3 Mrd. € mehr als
im September 2020 veranschlagt rech-
nen und bis 2024 mit knapp 10 Mrd. €
mehr. Auch der Bund wird nach der ak-
tuellen Schätzung mehr Steuern einneh-
men, in 2020 ca. 3,4 Mrd. € und bis 2024
insgesamt ca. 7 Mrd. €.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass
die Entwicklung der Steuereinnahmen
deutlich von der Corona-Krise gezeich-
net bleibt. Noch im November 2019
waren für 2020 Steuereinnahmen über
778 Mrd. € für alle Ebenen der öffentli-
chen Hand (Bund, Länder, Kommunen)
prognostiziert worden. Nach der ak-
tuellen Schätzung sind es nun ca. 695
Mrd. €; also ca. 83 Mrd. € weniger, als
vor der Corona-Pandemie einkalkuliert.
Dem Bund fehlen dabei ca. 50 Mrd.€,
den Ländern ca. 20 Mrd. € und den
Kommunen etwa 13 Mrd. €. Die Hilfe
des Bundes und der Länder aus dem
Konjunkturpaket über 12 Mrd. € für die
Kommunen ist also weiter angebracht.
Möglichkeiten, die begrenzten Perso-
nalkapazitäten in der Verwaltung zu
beseitigen, werden eher nicht gesehen.
Im Gegenteil, es wird geschätzt, dass die
im Konjunkturpaket vorgesehenen In-
vestitionsvorhaben in den Jahren 2020
und 2021 zu einer zusätzlichen Arbeits-
kräftenachfrage von rund 60.000 Ange-
stellten in der öffentlichen Verwaltung
führt. Mittelfristig könne die Digitalisie-
rung helfen, Engpässe zu reduzieren.
Nach Einschätzung des SVR wirken auch
die fortbestehenden Kapazitätsengpäs-
se im Bausektor begrenzend auf ein
dynamischeres Wachstum der Bauin-
vestitionen. Zudem dürfte die Corona-
Pandemie die Einbeziehung von Fach-
kräften aus dem Ausland behindern.
Bewertung
Die Beurteilung des SVR zum Kon-
junkturverlauf in der Bauwirtschaft ist
insgesamt richtungsgleich zu den Er-
gebnissen, die sich aus der laufenden
Konjukturumfrage des ZDB abzeichnen:
Der Wohnungsbau erscheint weitge-
hend coronaresistent, im Wirtschafts-
bau ist angesichts rückläufiger Order
mit einer Delle bei der Umsatzentwick-
lung in den kommenden Monaten zu
rechnen. Anders als im Gutachten des
SVR wird allerdings von den Unterneh-
men die Situation im öffentlichen Bau
gesehen. Der Rückgang der Order im
Straßenbau lässt hier kein dynamisches
Wachstum erwarten. Hinsichtlich der
Mittel aus dem Konjunkturprogramm
sind zudem zwei Aspekte zu beachten.
Erstens setzen die Mittel keinen zusätz-
lichen Impuls, sondern sollen „nur“
den Ausfall kommunaler Einnahmen
kompensieren. Das wirkt auf die Inves-
titionsbudgets stützend, aber kaum stei-
gernd. Zu erwarten ist hier im übrigen,
dass die Budgets zuvorderst für Schulen
und Kitas aufgebracht werden und erst
in zweiter Linie dann noch für den (an-
teilsstarken) kommunalen Straßenbau.
Zweitens müssen die Mittel zunächst
erst einmal bei den Kommunen ankom-
men. Die kommunalen Spitzenverbände
machen zudem darauf aufmerksam,
dass sie dringend auch Investitionssi-
cherheit für 2021 brauchen. Das Kon-
junkturprogramm sieht bisher keine
Kompensation für Einnahmeausfälle der
Kommunen in 2021 vor.