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Bau Saar
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KALENDER2012_fertig.pdf 9/6/2012 9:17:47AM
BUNDESHAUSHALT
2021
In seinem Bericht an den Haushaltsaus-
schuss gibt der Bundesrechnungshof
(BRH) zunächst eine Übersicht zur Etat-
entwicklung, detailliert insbesondere zu
den Ausgaben bei den Verkehrsträgern.
Kritisch bewertet der BRH den parallel
zum Investitionshochlauf feststellbaren
Anstieg der Ausgabenreste aus den je-
weiligen Vorjahren. So belaufen sich
die in der Haushaltsplanung 2020 mit
ausgewiesenen Ausgabenreste im EP
12 insgesamt auf 4,6 Mrd. Euro. Dies
betrifft insbesondere auch die nicht
ausgegebenen Investitionsmittel beim
Schienenverkehr (724 Mio. Euro), den
Wasserstraßen (591 Mio. Euro) aber
auch die Etats zur Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse der Gemeinden
(194 Mio. Euro). Eher weniger betroffen
ist nach den Unterlagen zur Haushalts-
planung der Bereich Straße mit knapp
10 Mio. Euro. (Im Bereich zur Förderung
der Digitalisierung sind Ausgabenreste
von fast 900 Mio. Euro ausgewiesen,
u.a. zum Breitbandausbau.)
Der BRH setzt sich sehr kritisch mit dem
Aufwuchs der Mittel zur Verwaltung der
Autobahn GmbH sowie der mangeln-
den Transparenz bei den veranschlag-
ten Investitionsmitteln für die Auto-
bahn auseinander. Das BMVI plant, zum
Haushaltsjahr 2021 zwölf Einzeltitel, in
denen Ausgaben für Bundesautobah-
nen veranschlagt waren, in nur noch
zwei Sammeltiteln zusammenzufassen.
Dadurch werden u. a. die Ausgaben für
den Betrieb, den Neu-, Aus- und Umbau
und die Erhaltung der Bundesautobah-
nen im Haushaltsplan nicht mehr ge-
sondert ausgewiesen. Insofern verliert
das Kapitel 1201 an Transparenz. Weder
der Finanzierungs- und Realisierungs-
plan, mit dem die Autobahn GmbH den
Gesetzgeber ergänzend alle fünf Jahre
unterrichtet, noch die jährliche Anlage
des BMVI zum Haushaltsplan "Verkehrs-
wegeinvestitionen des Bundes" werden
diese fehlende Transparenz kompensie-
ren.
Nach Erkenntnissen des BRH verfehlt
das BMVI auch den angestrebten Zeit-
plan des Stufenplans zur Digitalisierung
des Planen und Bauens. So erwartet der
BRH keine vollständige Umsetzung der
BIM-Methode im Straßenbau vor dem
Jahr 2027.
A
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JAHRESGUTACHTEN
SACHVERSTÄNDIGENRAT
Der Sachverständigenrat (SVR) äußert
sich in diesem Jahr zum dritten Mal zur
Konjunkturentwicklung in Zeiten der Co-
rona-Krise. In seinem Frühjahrsgutach-
ten hatte der SVR einen BIP-Rückgang
von 2,8 % prognostiziert. In der Som-
merprognose fiel der Wert dann auf -6,5
%. Grund für die nunmehrige Aufwärts-
korrektur auf -5,1 % ist die stärker als
erwartete Erholung im dritten Quartal.
Zur Aufwärtskorrektur hat auch das
stärkere Wachstum der Bauinvestitio-
nen beigetragen. In der Juni-Prognose
waren die Bauinvestitionen mit einem
Plus von 1,8 % veranschlagt, nun wer-
den +2,7 % erwartet. Der hohe Auftrags-
bestand vom Jahresbeginn hat hier wei-
ter getragen, als es die coronabedingten
Umsatzeinbrüche in vielen Dienstleis-
tungsbereichen und der Industrie mit
ihren Auswirkungen auf die Investitions-
neigung befürchten ließen.
Gleichwohl sieht auch der SVR nun bei
den gewerblichen Investitionen den be-
reits avisierten Rückgang kommen. Den
Wohnungsbau sieht der SVR weiter in
guter Verfassung. Mit einem kräftigen
Anstieg wird im nächsten Jahr bei den
öffentlichen Bauinvestitionen gerech-
net. Dies wird offensichtlich maßgeblich
auf die Auswirkungen des Konjunktur-
paketes gestützt. (Der SVR veröffent-
licht keine Werte zu den Bausparten im
Einzelnen).
Detailliert beschäftigt sich der SVR mit
den Komponenten des Konjunkturpak-
tes und deren Auswirkungen auf das
BIP-Wachstum. Der Impuls auf die BIP-
Entwicklung wird für dieses Jahr bei
+0,7 % bis +1,3 % und im kommenden
Jahr bei +0,4 % bis +0,7 % gesehen.
Ohne diese Impulse fiele das BIP ent-
sprechend noch deutlicher ab.
Kritisch äußern sich die Gutachter zum
Impuls und der Zielgenauigkeit der
Umsatzsteuersenkung. Zudem wird da-
rauf hingewiesen, dass nach Auslaufen
der Umsatzsteuerreduktion mit einem
gegenläufigen Effekt im Jahr 2021 zu
rechnen ist. Anders formuliert: Die Um-