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Bau Saar

Verwaltung

Dudweilerstraße 80

66386 St. Ingbert

Tel. 06894/15-262

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KALENDER2012_fertig.pdf 9/6/2012 9:17:47AM

BUNDESHAUSHALT

2021

In seinem Bericht an den Haushaltsaus-

schuss gibt der Bundesrechnungshof

(BRH) zunächst eine Übersicht zur Etat-

entwicklung, detailliert insbesondere zu

den Ausgaben bei den Verkehrsträgern.

Kritisch bewertet der BRH den parallel

zum Investitionshochlauf feststellbaren

Anstieg der Ausgabenreste aus den je-

weiligen Vorjahren. So belaufen sich

die in der Haushaltsplanung 2020 mit

ausgewiesenen Ausgabenreste im EP

12 insgesamt auf 4,6 Mrd. Euro. Dies

betrifft insbesondere auch die nicht

ausgegebenen Investitionsmittel beim

Schienenverkehr (724 Mio. Euro), den

Wasserstraßen (591 Mio. Euro) aber

auch die Etats zur Verbesserung der

Verkehrsverhältnisse der Gemeinden

(194 Mio. Euro). Eher weniger betroffen

ist nach den Unterlagen zur Haushalts-

planung der Bereich Straße mit knapp

10 Mio. Euro. (Im Bereich zur Förderung

der Digitalisierung sind Ausgabenreste

von fast 900 Mio. Euro ausgewiesen,

u.a. zum Breitbandausbau.)

Der BRH setzt sich sehr kritisch mit dem

Aufwuchs der Mittel zur Verwaltung der

Autobahn GmbH sowie der mangeln-

den Transparenz bei den veranschlag-

ten Investitionsmitteln für die Auto-

bahn auseinander. Das BMVI plant, zum

Haushaltsjahr 2021 zwölf Einzeltitel, in

denen Ausgaben für Bundesautobah-

nen veranschlagt waren, in nur noch

zwei Sammeltiteln zusammenzufassen.

Dadurch werden u. a. die Ausgaben für

den Betrieb, den Neu-, Aus- und Umbau

und die Erhaltung der Bundesautobah-

nen im Haushaltsplan nicht mehr ge-

sondert ausgewiesen. Insofern verliert

das Kapitel 1201 an Transparenz. Weder

der Finanzierungs- und Realisierungs-

plan, mit dem die Autobahn GmbH den

Gesetzgeber ergänzend alle fünf Jahre

unterrichtet, noch die jährliche Anlage

des BMVI zum Haushaltsplan "Verkehrs-

wegeinvestitionen des Bundes" werden

diese fehlende Transparenz kompensie-

ren.

Nach Erkenntnissen des BRH verfehlt

das BMVI auch den angestrebten Zeit-

plan des Stufenplans zur Digitalisierung

des Planen und Bauens. So erwartet der

BRH keine vollständige Umsetzung der

BIM-Methode im Straßenbau vor dem

Jahr 2027.

A

KTUE L L

JAHRESGUTACHTEN

SACHVERSTÄNDIGENRAT

Der Sachverständigenrat (SVR) äußert

sich in diesem Jahr zum dritten Mal zur

Konjunkturentwicklung in Zeiten der Co-

rona-Krise. In seinem Frühjahrsgutach-

ten hatte der SVR einen BIP-Rückgang

von 2,8 % prognostiziert. In der Som-

merprognose fiel der Wert dann auf -6,5

%. Grund für die nunmehrige Aufwärts-

korrektur auf -5,1 % ist die stärker als

erwartete Erholung im dritten Quartal.

Zur Aufwärtskorrektur hat auch das

stärkere Wachstum der Bauinvestitio-

nen beigetragen. In der Juni-Prognose

waren die Bauinvestitionen mit einem

Plus von 1,8 % veranschlagt, nun wer-

den +2,7 % erwartet. Der hohe Auftrags-

bestand vom Jahresbeginn hat hier wei-

ter getragen, als es die coronabedingten

Umsatzeinbrüche in vielen Dienstleis-

tungsbereichen und der Industrie mit

ihren Auswirkungen auf die Investitions-

neigung befürchten ließen.

Gleichwohl sieht auch der SVR nun bei

den gewerblichen Investitionen den be-

reits avisierten Rückgang kommen. Den

Wohnungsbau sieht der SVR weiter in

guter Verfassung. Mit einem kräftigen

Anstieg wird im nächsten Jahr bei den

öffentlichen Bauinvestitionen gerech-

net. Dies wird offensichtlich maßgeblich

auf die Auswirkungen des Konjunktur-

paketes gestützt. (Der SVR veröffent-

licht keine Werte zu den Bausparten im

Einzelnen).

Detailliert beschäftigt sich der SVR mit

den Komponenten des Konjunkturpak-

tes und deren Auswirkungen auf das

BIP-Wachstum. Der Impuls auf die BIP-

Entwicklung wird für dieses Jahr bei

+0,7 % bis +1,3 % und im kommenden

Jahr bei +0,4 % bis +0,7 % gesehen.

Ohne diese Impulse fiele das BIP ent-

sprechend noch deutlicher ab.

Kritisch äußern sich die Gutachter zum

Impuls und der Zielgenauigkeit der

Umsatzsteuersenkung. Zudem wird da-

rauf hingewiesen, dass nach Auslaufen

der Umsatzsteuerreduktion mit einem

gegenläufigen Effekt im Jahr 2021 zu

rechnen ist. Anders formuliert: Die Um-