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Mit Datum vom 25. November 2020

wurde der ursprünglich bis zum 31. De-

zember 2020 veröffentlichte Vergabeer-

lass verlängert bis zum 30. Juni 2021.

Mithin gelten die im Erlass vom 7. April

2020 festgesetzten Wertgrenzen nun-

mehr bis zum 30. Juni 2021. Dement-

sprechend können insbesondere Bau-

leistungen im Wege einer freihändigen

Vergabe bis zu einer Wertgrenze von

150.000,-- Euro bzw. beschränkter Aus-

schreibungen bis zu einer Wertgrenze

von 1 Mio. Euro erfolgen. Bei freihän-

digen Vergaben gilt weiterhin ein nicht

formalisiertes Verfahren mit begrenzter

Bieterzahl, so dass der öffentliche Auf-

traggeber verpflichtet ist in der Regel

drei bis acht Vergleichsangebote ein-

Ansprechpartnerin:

RAin Martina Escher-Lehmann

,

Tel. 0681 3892539

Mail:

m.escher-lehmann@bau-saar.de

zuholen. Der Vergabeerlass tritt mit

sofortiger Wirkung in Kraft. Eine Veröf-

fentlichung im Amtsblatt des Saarlan-

des ist vorgesehen. Gleichzeitig wird im

Hinweisschreiben des Ministeriums für

Inneres, Bauen und Sport darauf hin-

gewiesen, dass aufgrund immer noch

eingehender Anfragen die durch das

Innenministerium bekanntgegebenen

Vergabegrundsätze bei Auftragswerten

unterhalb der EU-Schwellenwerte für

alle, d.h. auch für zuwendungsfinanzier-

te kommunale Vergaben gelten. Speziel-

le anderslautende Regelungen von Zu-

wendungsgebern sind laut Ministerium

für Inneres Bauen und Sport nach wie

vor nicht bekannt.

Die darüberhinausgehenden Regelun-

gen des Vergabeerlasses 2020 sowie

weitere Einzelheiten hierzu können der

unten stehenden Übersicht entnommen

werden.

VERLÄNGERUNG VERGABEERLASS 2020

Corona-Regelung bis 30.06.2021