10
A
KTUE L L
Mit Datum vom 25. November 2020
wurde der ursprünglich bis zum 31. De-
zember 2020 veröffentlichte Vergabeer-
lass verlängert bis zum 30. Juni 2021.
Mithin gelten die im Erlass vom 7. April
2020 festgesetzten Wertgrenzen nun-
mehr bis zum 30. Juni 2021. Dement-
sprechend können insbesondere Bau-
leistungen im Wege einer freihändigen
Vergabe bis zu einer Wertgrenze von
150.000,-- Euro bzw. beschränkter Aus-
schreibungen bis zu einer Wertgrenze
von 1 Mio. Euro erfolgen. Bei freihän-
digen Vergaben gilt weiterhin ein nicht
formalisiertes Verfahren mit begrenzter
Bieterzahl, so dass der öffentliche Auf-
traggeber verpflichtet ist in der Regel
drei bis acht Vergleichsangebote ein-
Ansprechpartnerin:
RAin Martina Escher-Lehmann
,
Tel. 0681 3892539
Mail:
m.escher-lehmann@bau-saar.dezuholen. Der Vergabeerlass tritt mit
sofortiger Wirkung in Kraft. Eine Veröf-
fentlichung im Amtsblatt des Saarlan-
des ist vorgesehen. Gleichzeitig wird im
Hinweisschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bauen und Sport darauf hin-
gewiesen, dass aufgrund immer noch
eingehender Anfragen die durch das
Innenministerium bekanntgegebenen
Vergabegrundsätze bei Auftragswerten
unterhalb der EU-Schwellenwerte für
alle, d.h. auch für zuwendungsfinanzier-
te kommunale Vergaben gelten. Speziel-
le anderslautende Regelungen von Zu-
wendungsgebern sind laut Ministerium
für Inneres Bauen und Sport nach wie
vor nicht bekannt.
Die darüberhinausgehenden Regelun-
gen des Vergabeerlasses 2020 sowie
weitere Einzelheiten hierzu können der
unten stehenden Übersicht entnommen
werden.
VERLÄNGERUNG VERGABEERLASS 2020
Corona-Regelung bis 30.06.2021