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Bau-Tarifpartner:
Modernisierung
derAusbildungs-
berufevereinbart
Angesichts der Auftragslage ist die Si-
cherung des aktuellen und zukünftigen
Fachkräftebedarfs eine der zentralen
Herausforderungen der Bauwirtschaft.
„Wir müssen alle vorhandenen Potenzi-
ale im In- und Ausland nutzen und jun-
ge Menschen stärker für eine Tätigkeit
in der Bauindustrie begeistern. Mit der
bevorstehenden Modernisierung sind
wir auf dem richtigen Weg“, äußerte
HDB-Hauptgeschäftsführer Babiel. Ge-
meinsam mit den Tarifpartnern wurde
vereinbart, die Ausbildung in den 19
Kernberufen der Bauwirtschaft zu mo-
dernisieren und dabei die Technologie-
orientierung der Branche und die zu-
nehmende Digitalisierung der Prozesse
hervorzuheben.
Aufgrund der hohen Auftragslage wer-
den inländische Aktivitäten jedoch nicht
ausreichen, um den Fachkräftebedarf
zu sichern. Es müssen daher bessere
Möglichkeiten geschaffen werden, um
ausländische Fachkräfte oder auch Aus-
zubildende aus Drittstaaten für die Bau-
wirtschaft zu gewinnen. „Das geplante
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
stellt
hier die richtigen Weichen. Es besteht je-
doch noch Verbesserungsbedarf im Hin-
blick auf die derzeit vorgesehenen sehr
hohen Anforderungen an Qualifikation
und Sprache, die kaum zu bewältigen
sind. Hier sollten die Möglichkeiten einer
Nachqualifizierung im Inland stärker be-
rücksichtigt werden“, sagte Babiel.
Baugewerbewarnt
vorBasel IV
Die deutsche Bauwirtschaft betrachtet
mit großer Sorge das aktuelle Basel-IV-
Reformpaket. Hierdurch könnten sich
nicht nur die Immobilienkredite erheb-
lich verteuern, sondern auch die Finan-
zierung des Mittelstandes erschwert
werden. Für beides besteht in Deutsch-
land überhaupt kein Anlass. Wir erwar-
ten, dass die Bundesregierung bei der
europäischen Umsetzung darauf dringt,
dass Immobilienkredite in Deutschland
nicht verteuert werden und die Mit-
telstandsfinanzierung nicht erschwert
wird.
Hintergrund:
Eine aktuelle Studie des Bankenver-
bandes zeigt, dass europäische Banken
durch das Basel-IV-Reformpaket stärker
belastet werden als bislang angenom-
men. Primär verantwortlich hierfür ist
der sog. Output-Floor, der eine Min-
destkapitalausstattung für Banken fest-
schreibt.
Im Dezember 2017 hat der Baseler Aus-
schuss die Verhandlungen zu Basel III
finalisiert und hierzu neue Regelungen
beschlossen. Aufgrund der zu erwar-
tenden, deutlich höheren, Eigenkapi-
talvorgaben für Banken hat sich hierfür
die Bezeichnung Basel IV durchgesetzt.
Die EU-Kommission bereitet zurzeit die
aktuelle Umsetzung dieser Beschlüsse
in europäisches Recht vor. Dies ist zum
01.01.2022 vorgesehen.
ZDB-Hauptgeschäftsführer
Pakleppa:
„Höhere Kapitalanforderungen würden
insbesondere auf die Baufinanzierun-
gen und auf die Finanzierungen des hei-
mischen Mittelstands durchschlagen. Es
gibt aber keinen Grund, für das risikoar-
me deutsche Baufinanzierungsgeschäft
die Risikogewichte mehr als zu verdop-
peln! Dies muss unbedingt vermieden
werden. Die bestehenden niedrigen
Risikoeinschätzungen
entsprechen
den Erfahrungen der deutschen Finan-
zierungsinstitute. Für eine Verdopp-
lung der Risikogewichte, zumindest in
Deutschland, besteht keinerlei Anlass.
Wir plädieren daher dafür, die Baufinan-
zierung aus dem Anwendungsbereich
von Basel IV herauszunehmen und ap-
pellieren an die Bundesregierung, hie-
rauf gegenüber der EU-Kommission zu
drängen. Auch die deutliche erhöhte
Risikobewertung der Mittelstandsfinan-
zierung würde sich deutlich negativ auf
die Finanzierungsbedingungen für das
Rückgrat der deutschen Wirtschaft aus-
wirken. Hier ist mindestens die Risikoge-
wichtung adäquat auszugestalten.“
Tachographen-
pflicht
Das Europäische Parlament nahm am 4.
April nach sehr langen Verhandlungen
und mehrmaligen Abstimmungen im
Verkehrsausschuss den Bericht zu den
Lenk- und Ruhezeiten (VO EG 561/2006)
in erster Lesung an. Hintergrund für die
zähen Verhandlungen sind Bestimmun-
gen für berufsmäßige LKW-Fahrer, die
besonders in Osteuropa umstritten sind.
Mit der Erweiterung des Ausnahmeradi-
us auf 150 km ist eine langjährige For-
derung des ZDB aufgegriffen worden.
Zudem konnte eine Ausnahme für Bau-
fahrzeuge bis 44 t durchgesetzt werden.
Zwar wurde der Geltungsbereich des
Tachographenrechts auf Fahrzeuge zwi-
schen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt,
aber es konnten mit der Freistellung der
Transporte im Werkverkehr für nicht
hauptberufliche Fahrer die Auswirkun-
gen auf das baugewerbliche Fahrzeuge
minimiert werden.
Folgende Ergebnisse der Abstimmung
sind für baugewerbliche Unternehmen
relevant:
Artikel 2aa [neu]:
Der Geltungsbereich
der Sozialvorschriften wird zwar auf
Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen
ausgeweitet, aber gleichzeitig sachge-
recht nur auf internationale Transport-
vorgänge eingegrenzt.
Artikel 3 ha [neu]:
Freistellung der
Transporte im Werkverkehr außerhalb
des eigentlichen Transportgewerbes im