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Bau-Tarifpartner:

Modernisierung

derAusbildungs-

berufevereinbart

Angesichts der Auftragslage ist die Si-

cherung des aktuellen und zukünftigen

Fachkräftebedarfs eine der zentralen

Herausforderungen der Bauwirtschaft.

„Wir müssen alle vorhandenen Potenzi-

ale im In- und Ausland nutzen und jun-

ge Menschen stärker für eine Tätigkeit

in der Bauindustrie begeistern. Mit der

bevorstehenden Modernisierung sind

wir auf dem richtigen Weg“, äußerte

HDB-Hauptgeschäftsführer Babiel. Ge-

meinsam mit den Tarifpartnern wurde

vereinbart, die Ausbildung in den 19

Kernberufen der Bauwirtschaft zu mo-

dernisieren und dabei die Technologie-

orientierung der Branche und die zu-

nehmende Digitalisierung der Prozesse

hervorzuheben.

Aufgrund der hohen Auftragslage wer-

den inländische Aktivitäten jedoch nicht

ausreichen, um den Fachkräftebedarf

zu sichern. Es müssen daher bessere

Möglichkeiten geschaffen werden, um

ausländische Fachkräfte oder auch Aus-

zubildende aus Drittstaaten für die Bau-

wirtschaft zu gewinnen. „Das geplante

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

stellt

hier die richtigen Weichen. Es besteht je-

doch noch Verbesserungsbedarf im Hin-

blick auf die derzeit vorgesehenen sehr

hohen Anforderungen an Qualifikation

und Sprache, die kaum zu bewältigen

sind. Hier sollten die Möglichkeiten einer

Nachqualifizierung im Inland stärker be-

rücksichtigt werden“, sagte Babiel.

Baugewerbewarnt

vorBasel IV

Die deutsche Bauwirtschaft betrachtet

mit großer Sorge das aktuelle Basel-IV-

Reformpaket. Hierdurch könnten sich

nicht nur die Immobilienkredite erheb-

lich verteuern, sondern auch die Finan-

zierung des Mittelstandes erschwert

werden. Für beides besteht in Deutsch-

land überhaupt kein Anlass. Wir erwar-

ten, dass die Bundesregierung bei der

europäischen Umsetzung darauf dringt,

dass Immobilienkredite in Deutschland

nicht verteuert werden und die Mit-

telstandsfinanzierung nicht erschwert

wird.

Hintergrund:

Eine aktuelle Studie des Bankenver-

bandes zeigt, dass europäische Banken

durch das Basel-IV-Reformpaket stärker

belastet werden als bislang angenom-

men. Primär verantwortlich hierfür ist

der sog. Output-Floor, der eine Min-

destkapitalausstattung für Banken fest-

schreibt.

Im Dezember 2017 hat der Baseler Aus-

schuss die Verhandlungen zu Basel III

finalisiert und hierzu neue Regelungen

beschlossen. Aufgrund der zu erwar-

tenden, deutlich höheren, Eigenkapi-

talvorgaben für Banken hat sich hierfür

die Bezeichnung Basel IV durchgesetzt.

Die EU-Kommission bereitet zurzeit die

aktuelle Umsetzung dieser Beschlüsse

in europäisches Recht vor. Dies ist zum

01.01.2022 vorgesehen.

ZDB-Hauptgeschäftsführer

Pakleppa:

„Höhere Kapitalanforderungen würden

insbesondere auf die Baufinanzierun-

gen und auf die Finanzierungen des hei-

mischen Mittelstands durchschlagen. Es

gibt aber keinen Grund, für das risikoar-

me deutsche Baufinanzierungsgeschäft

die Risikogewichte mehr als zu verdop-

peln! Dies muss unbedingt vermieden

werden. Die bestehenden niedrigen

Risikoeinschätzungen

entsprechen

den Erfahrungen der deutschen Finan-

zierungsinstitute. Für eine Verdopp-

lung der Risikogewichte, zumindest in

Deutschland, besteht keinerlei Anlass.

Wir plädieren daher dafür, die Baufinan-

zierung aus dem Anwendungsbereich

von Basel IV herauszunehmen und ap-

pellieren an die Bundesregierung, hie-

rauf gegenüber der EU-Kommission zu

drängen. Auch die deutliche erhöhte

Risikobewertung der Mittelstandsfinan-

zierung würde sich deutlich negativ auf

die Finanzierungsbedingungen für das

Rückgrat der deutschen Wirtschaft aus-

wirken. Hier ist mindestens die Risikoge-

wichtung adäquat auszugestalten.“

Tachographen-

pflicht

Das Europäische Parlament nahm am 4.

April nach sehr langen Verhandlungen

und mehrmaligen Abstimmungen im

Verkehrsausschuss den Bericht zu den

Lenk- und Ruhezeiten (VO EG 561/2006)

in erster Lesung an. Hintergrund für die

zähen Verhandlungen sind Bestimmun-

gen für berufsmäßige LKW-Fahrer, die

besonders in Osteuropa umstritten sind.

Mit der Erweiterung des Ausnahmeradi-

us auf 150 km ist eine langjährige For-

derung des ZDB aufgegriffen worden.

Zudem konnte eine Ausnahme für Bau-

fahrzeuge bis 44 t durchgesetzt werden.

Zwar wurde der Geltungsbereich des

Tachographenrechts auf Fahrzeuge zwi-

schen 2,4 und 3,5 Tonnen ausgedehnt,

aber es konnten mit der Freistellung der

Transporte im Werkverkehr für nicht

hauptberufliche Fahrer die Auswirkun-

gen auf das baugewerbliche Fahrzeuge

minimiert werden.

Folgende Ergebnisse der Abstimmung

sind für baugewerbliche Unternehmen

relevant:

Artikel 2aa [neu]:

Der Geltungsbereich

der Sozialvorschriften wird zwar auf

Fahrzeuge zwischen 2,4 und 3,5 Tonnen

ausgeweitet, aber gleichzeitig sachge-

recht nur auf internationale Transport-

vorgänge eingegrenzt.

Artikel 3 ha [neu]:

Freistellung der

Transporte im Werkverkehr außerhalb

des eigentlichen Transportgewerbes im