Background Image
Previous Page  12 / 56 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 12 / 56 Next Page
Page Background

12

S

CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T

Grand Central Frankfurt

Foto: Peter Gross Bau

VOB BLEIBT ERHALTEN!

RECHTSKONFORME

AUSSCHREIBUNG

Möglichkeit zur Erhebung wiederkeh-

render Beiträge wegen Rechtsunsicher-

heit kaum Gebrauch gemacht haben.

Darüber hinaus sollen durch die Klar-

stellungen im Bereich der wiederkeh-

renden Beiträge die zum Teil exorbitant

hohen Kosten einer Straßensanierung,

welche schnell im vier- bis fünfstelligen

Bereich liegen können gleichmäßiger

und gerechter verteilt werden. Die Än-

derung wurde erst möglich aufgrund ei-

ner zwischenzeitlichen Rechtsprechung

des Bundesverfassungsgerichts, durch

die bestehende Rechtsunsicherheiten

bei der Erhebung wiederkehrender Bei-

träge ausgeräumt werden konnten. Eine

zweckgebundene und für Bürger trans-

parente Verwendung der Beiträge soll

ebenfalls für mehr Akzeptanz bei allen

Beteiligten sorgen. Insbesondere die

im Gesetz eingepflegten „Leitplanken“

sollen die vorherrschende Rechtsunsi-

cherheit ausräumen. Wenngleich die

Erhebung von Beiträgen (ob einmalig

oder wiederkehrend) Kommunen auch

weiterhin freigestellt bleibt, so kann die-

se Gesetzesänderung dennoch als ein

Schritt in die richtige Richtung gewertet

werden, der allerdings noch durchaus

ausbaufähig ist. Insbesondere auf die

fehlende Verpflichtung der Kommunen

zur Beitragserhebung im Bereich der Sa-

nierung öffentlicher Straßen hatte der

AGV Bau Saar im Rahmen des Gesetz-

gebungsverfahrens ausdrücklich hinge-

wiesen.

Die VOB/A bleibt erhalten und die For-

derungen der Bauwirtschaft sind damit

erhört worden! Zu diesem erfreulichen

Ergebnis kommt die eigens vom Bun-

deswirtschaftsministerium (BMWi) und

Bundesbauministerium (BMi) eingesetz-

te Arbeitsgruppe nach umfangreichen

Diskussionen.

Notwendig wurde die Einsetzung dieser

Arbeitsgruppe, da der Koalitionsvertrag

an verschiedenen Stellen unterschied-

liche Aussagen zur Zukunft der VOB/A

traf. Aus diesem Grunde hatten sich das

BMWi und das BMi über die Einrichtung

einer Arbeitsgruppe verständigt. Aufga-

be der Arbeitsgruppe war es, eine politi-

sche Entscheidung der Bundesregierung

über die Frage vorzubereiten, ob die

Verfahrensregeln für die Vergabe öffent-

licher Bauaufträge weiterhin durch den

deutschen Vergabe- und Vertragsaus-

schuss (DVA) in der VOB/A geregelt wer-

den sollen oder ob gegebenenfalls das

Vergaberecht vereinheitlicht werden

soll. Nachdem die Arbeitsgruppe am

21.02.2019 und am 16.05.2019 getagt

hatte und den Teilnehmern (auch der

Bauwirtschaft) im Nachgang Gelegen-

heit zur schriftlichen Stellungnahme zu

vorgegebenen Fragen gegeben wurde,

haben das BMWi und das BMi im Rah-

men ihres Abschlussberichts mitgeteilt,

dass die VOB/A auch weiterhin erhalten

bleibt.

Mithin hat sich der Kampf der Bauwirt-

schaft auf Landes- und Bundesebene

um die VOB/A mit ihrer über Jahrzehnte

etablierten Struktur, die allen am Bau

Beteiligten vertraut ist und daher die in

Zeiten notwendige Bauinvestition erfor-

derliche Rechtssicherheit bietet, mehr

als gelohnt.

• Unzureichende Leistungsbeschreibung

• Verstöße gegen SchwarzArbG

• Überbürdung ungewöhnlicher

Risiken auf Bieter

• Ausschreibungen von

Bedarfspositionen

• Verstöße gegen Gleichbehand-

lungsgrundsatz

• mehrfache Aufhebung wegen

unzureichender Kostenschätzung

und Planung

• unzulässiges Verlangen von Si-

cherheitsleistungen in Ausschrei-

bungen, etc.

All diese Punkte sind im Rahmen unse-

rer vergaberechtlichen Beratungspraxis

betreffend öffentlicher Ausschreibung

in den vergangenen Jahren vermehrt zu

Tage getreten. Diese und weitere Punk-