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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T
Grand Central Frankfurt
Foto: Peter Gross Bau
VOB BLEIBT ERHALTEN!
RECHTSKONFORME
AUSSCHREIBUNG
Möglichkeit zur Erhebung wiederkeh-
render Beiträge wegen Rechtsunsicher-
heit kaum Gebrauch gemacht haben.
Darüber hinaus sollen durch die Klar-
stellungen im Bereich der wiederkeh-
renden Beiträge die zum Teil exorbitant
hohen Kosten einer Straßensanierung,
welche schnell im vier- bis fünfstelligen
Bereich liegen können gleichmäßiger
und gerechter verteilt werden. Die Än-
derung wurde erst möglich aufgrund ei-
ner zwischenzeitlichen Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts, durch
die bestehende Rechtsunsicherheiten
bei der Erhebung wiederkehrender Bei-
träge ausgeräumt werden konnten. Eine
zweckgebundene und für Bürger trans-
parente Verwendung der Beiträge soll
ebenfalls für mehr Akzeptanz bei allen
Beteiligten sorgen. Insbesondere die
im Gesetz eingepflegten „Leitplanken“
sollen die vorherrschende Rechtsunsi-
cherheit ausräumen. Wenngleich die
Erhebung von Beiträgen (ob einmalig
oder wiederkehrend) Kommunen auch
weiterhin freigestellt bleibt, so kann die-
se Gesetzesänderung dennoch als ein
Schritt in die richtige Richtung gewertet
werden, der allerdings noch durchaus
ausbaufähig ist. Insbesondere auf die
fehlende Verpflichtung der Kommunen
zur Beitragserhebung im Bereich der Sa-
nierung öffentlicher Straßen hatte der
AGV Bau Saar im Rahmen des Gesetz-
gebungsverfahrens ausdrücklich hinge-
wiesen.
Die VOB/A bleibt erhalten und die For-
derungen der Bauwirtschaft sind damit
erhört worden! Zu diesem erfreulichen
Ergebnis kommt die eigens vom Bun-
deswirtschaftsministerium (BMWi) und
Bundesbauministerium (BMi) eingesetz-
te Arbeitsgruppe nach umfangreichen
Diskussionen.
Notwendig wurde die Einsetzung dieser
Arbeitsgruppe, da der Koalitionsvertrag
an verschiedenen Stellen unterschied-
liche Aussagen zur Zukunft der VOB/A
traf. Aus diesem Grunde hatten sich das
BMWi und das BMi über die Einrichtung
einer Arbeitsgruppe verständigt. Aufga-
be der Arbeitsgruppe war es, eine politi-
sche Entscheidung der Bundesregierung
über die Frage vorzubereiten, ob die
Verfahrensregeln für die Vergabe öffent-
licher Bauaufträge weiterhin durch den
deutschen Vergabe- und Vertragsaus-
schuss (DVA) in der VOB/A geregelt wer-
den sollen oder ob gegebenenfalls das
Vergaberecht vereinheitlicht werden
soll. Nachdem die Arbeitsgruppe am
21.02.2019 und am 16.05.2019 getagt
hatte und den Teilnehmern (auch der
Bauwirtschaft) im Nachgang Gelegen-
heit zur schriftlichen Stellungnahme zu
vorgegebenen Fragen gegeben wurde,
haben das BMWi und das BMi im Rah-
men ihres Abschlussberichts mitgeteilt,
dass die VOB/A auch weiterhin erhalten
bleibt.
Mithin hat sich der Kampf der Bauwirt-
schaft auf Landes- und Bundesebene
um die VOB/A mit ihrer über Jahrzehnte
etablierten Struktur, die allen am Bau
Beteiligten vertraut ist und daher die in
Zeiten notwendige Bauinvestition erfor-
derliche Rechtssicherheit bietet, mehr
als gelohnt.
• Unzureichende Leistungsbeschreibung
• Verstöße gegen SchwarzArbG
• Überbürdung ungewöhnlicher
Risiken auf Bieter
• Ausschreibungen von
Bedarfspositionen
• Verstöße gegen Gleichbehand-
lungsgrundsatz
• mehrfache Aufhebung wegen
unzureichender Kostenschätzung
und Planung
• unzulässiges Verlangen von Si-
cherheitsleistungen in Ausschrei-
bungen, etc.
All diese Punkte sind im Rahmen unse-
rer vergaberechtlichen Beratungspraxis
betreffend öffentlicher Ausschreibung
in den vergangenen Jahren vermehrt zu
Tage getreten. Diese und weitere Punk-