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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T
SCHWERPUNKTE DER
VERBANDS- UND
LOBBYARBE I T
Nach wie vor ist die Bauwirtschaft
die starke Branche, die am deutschen
Markt erheblich zur Wertschöpfung und
zur Schaffung und Sicherung von Ar-
beitsplätzen beiträgt. Durch zahlreiche
vor- und nachgelagerte Bereiche ist die
deutsche Bauwirtschaft ein Motor für
die Wirtschaft vor Ort, die Wohlstand
schafft und Werte schützt.
LOBBYARBEIT
Als Wirtschaftsverband vertritt der
AGV Bau Saar die Interessen seiner
Mitgliedsbetriebe gegenüber Landes-
regierung, Landtag, Landesbehörden,
Kreisen, Städten, Kommunen, Kammern
und kommunalen Spitzenverbänden so-
wie der IG BAU.
Eingebunden ist er auf Bundesebene in
verschiedene Spitzenverbände, über die
auf Bundesebene Lobbyarbeit geleistet
wird. Dies sind der Hauptverband der
Deutschen Bauindustrie, der Zentralver-
band des Deutschen Baugewerbes, der
Zentralverband des Deutschen Dachde-
ckerhandwerks, die Bundesvereinigung
Bauwirtschaft, der Bundesverband Mi-
neralischer Rohstoffe (MIRO) sowie der
Bundesverband Farbe, Gestaltung und
Bautenschutz.
Brücke Überflieger Zweibrücken
Foto: Implenia Modernbau GmbH
BÜNDNI S FÜR BAUEN
UND WOHNEN
Im November 2019 wurde das „Bündnis
für Bauen und Wohnen“ durch den saar-
ländischen Bauminister Klaus Bouillon
wiederbelebt.
In einer Sitzung stellte der Bauminister
den Vertretern der verschiedensten In-
teressensverbände die Neuausrichtung
der sozialen Wohnraumförderung im
Saarland vor.
Insgesamt wurden sieben neue Förder-
programme aufgelegt, die die Schwer-
punkte selbstgenutztes Wohneigentum,
Mietraumförderung, Ortskernsanierung
und studentisches Wohnen haben. Im
Regelfall erfolgte die Förderung durch
die Gewährung eines zinsvergünstigten
Baudarlehens durch die SIKB. Einige Pro-
gramme sehen auch Tilgungszuschüsse
bis zu 40 Prozent des voll ausgezahlten
Förderdarlehens vor; dies ist etwa der
Fall beim Programm „Ein Zuhause für
junge Familien“. Insgesamt stehen für
die Förderprogramme über 60 Mio. Euro
zur Verfügung.
Aus Sicht der saarländischen Bauwirt-
schaft sind die Förderprogramme zu
begrüßen. Insbesondere die Program-
me zur Schaffung von selbstgenutztem
Wohneigentum werden sicher das In-
teresse von jungen Familien finden. Ziel
anderer Programme ist es, in ländlichen
Kommunen Gebäudesanierungen und
Baulückenschlüsse zu fördern.
Fraglich ist, ob die Programme zur Miet-
wohnraumförderung, insbesondere bei
privaten Investoren, auf Interesse sto-
ßen. Hier werden als Förderung zins-
vergünstigte Baudarlehen angeboten;
unter bestimmten Umständen auch
Tilgungszuschüsse. Die Baudarlehen
sind zwar günstiger als auf dem privaten
Kapitalmarkt; allerdings sind auch dort
schon sehr gute Konditionen bei Baufi-
nanzierungen möglich. Bei Teilnahme an
solchen Förderprogrammen dürfen die
Wohnungen 10 Jahre nur im Rahmen
festgelegter höchstzulässiger Mieten
vermietet werden; bei der Gewährung
von Tilgungszuschüssen beträgt die Bin-
dung 20 bis 30 Jahre. Diese Mieten be-
wegen sich zwischen 4,20 Euro/m² und
5,40 Euro/m².
Es bleibt abzuwarten, ob diese Förder-
programme neben den gemeinnützigen
Bau- und Siedlungsgesellschaften der
Städte und Gemeinden auch von priva-
ten Investoren genutzt werden.
Die weiteren Entwicklungen des „Bünd-
nisses für Bauen und Wohnen“ in den
nächsten Jahren bleibt abzuwarten.