Background Image
Previous Page  11 / 56 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 11 / 56 Next Page
Page Background

11

Bau Saar

WI EDERE INFÜHRUNG

DER ME I STERPF L I CHT

STRASSENAUSBAU-

BE I TRÄGE

Kurz vor Weihnachten gab es seitens des

Bundesrates ein vorgezogenes Weih-

nachtsgeschenk, das von großer Bedeu-

tung für die gesamte Baubranche ist und

für dessen Umsetzung der AGV Bau Saar

sowie seine Spitzenverbände seit Jahren

auf Landes- und Bundesebene intensiv

gekämpft haben.

Wiedereinführung der Meister-

pflicht in 12 Gewerken!

Mit der Wiedereinführung der Meister-

pflicht insbesondere im Fliesenleger-,

Estrichleger-, Betonsteinhersteller- und

Parkettlegehandwerk hat der Gesetzge-

ber endlich seine fatale Fehlentschei-

dung aus dem Jahr 2003 korrigiert. Die

damalige Entscheidung erfüllte keines-

wegs die vom Gesetzgeber erhofften

Erwartungen, sondern führte vielmehr

von Beginn an zu enormen Fehlentwick-

lungen und Verwerfungen auf dem Bau-

markt. Die nunmehrige Gesetzesände-

rung wird die Gewerke dauerhaft stärken

und in den betroffenen Bereichen für

eine höhere Qualität in der Ausführung

sorgen. Angesichts der enormen Schä-

den durch unsachgemäße Ausführung

ist diese Gesetzesänderung auch ein

Meilenstein im Interesse der Verbrau-

cher. Wenngleich die Bauwirtschaft sich

ein anderes Ergebnis im Hinblick auf die

Bestandsschutzregelungen gewünscht

hätte, ist die Politik hier einen anderen

Weg gegangen. Betriebe, die seit 2004

ohne Meisterqualifikation in einem der

genannten Gewerke in die Handwerks-

rolle eingetragen wurden, genießen

danach künftig einen umfassenden

Bestandsschutz. Tröstlich ist hierbei si-

cherlich die Erfahrung der vergangenen

Jahre, wonach seit 2004 nur lediglich je-

der zweite Nicht-Meisterbetrieb länger

als fünf Jahre am Markt bestanden hat.

Demgegenüber sind Meisterbetriebe im

gleichen Zeitraum zu über 70 % noch

am Markt vertreten. Nachdem der vom

Bundesministerium für Wirtschaft und

Energie veröffentlichte Referentenent-

wurf, der die Rückführung von zwei Ge-

werken in die Meisterpflicht vorsah im

September 2019 veröffentlicht wurde

und in den darauffolgenden Monaten

das Gesetzgebungsverfahren durchlief,

hat der Bundesrat am 20.12.2019 den

Gesetzesbeschluss des Bundestags zur

Änderung der Handwerksordnung und

anderer handwerksrechtlicher Vor-

schriften gebilligt. Am 14.02.2020 trat

die lang ersehnte Gesetzesänderung

dann tatsächlich in Kraft.

Güdingen Wehr

Foto: Peter Keren GmbH

NEUREGELUNG DER

WIEDERKEHRENDEN

STRASSENAUSBAU-

BEITRÄGE IM SAARLAND

Am 12.02.2020 hat der Landtag des

Saarlandes mit der Änderung des Kom-

munalabgabengesetzes einen wesentli-

chen Punkt des Koalitionsvertrages um-

gesetzt, wonach Städte und Gemeinden

zukünftig mehr Handlungsspielraum bei

der Bewältigung ihrer kommunalen Auf-

gaben im Bereich der Daseinsvorsorge

erlangen sollen. Insbesondere soll ih-

nen hierdurch erleichtert werden, wie-

derkehrende Beiträge zur Straßen- und

Wegesanierung bei Bürgern zu erheben.

Gleichzeitig wurde damit zumindest an-

satzweise auch eine jahrelange Forde-

rung des AGV Bau Saar umgesetzt, wo-

nach besagte Beiträge sozialverträglich

und zweckgebunden zu erheben sind.

Die Gesetzesänderung sieht eine Über-

arbeitung der Regelungen des maß-

geblichen Kommunalabgabengesetzes

(KAG) vor. Diese Regelungen waren in

der Vergangenheit mit ursächlich dafür,

dass die Städte und Gemeinden von der