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Bau Saar
WI EDERE INFÜHRUNG
DER ME I STERPF L I CHT
STRASSENAUSBAU-
BE I TRÄGE
Kurz vor Weihnachten gab es seitens des
Bundesrates ein vorgezogenes Weih-
nachtsgeschenk, das von großer Bedeu-
tung für die gesamte Baubranche ist und
für dessen Umsetzung der AGV Bau Saar
sowie seine Spitzenverbände seit Jahren
auf Landes- und Bundesebene intensiv
gekämpft haben.
Wiedereinführung der Meister-
pflicht in 12 Gewerken!
Mit der Wiedereinführung der Meister-
pflicht insbesondere im Fliesenleger-,
Estrichleger-, Betonsteinhersteller- und
Parkettlegehandwerk hat der Gesetzge-
ber endlich seine fatale Fehlentschei-
dung aus dem Jahr 2003 korrigiert. Die
damalige Entscheidung erfüllte keines-
wegs die vom Gesetzgeber erhofften
Erwartungen, sondern führte vielmehr
von Beginn an zu enormen Fehlentwick-
lungen und Verwerfungen auf dem Bau-
markt. Die nunmehrige Gesetzesände-
rung wird die Gewerke dauerhaft stärken
und in den betroffenen Bereichen für
eine höhere Qualität in der Ausführung
sorgen. Angesichts der enormen Schä-
den durch unsachgemäße Ausführung
ist diese Gesetzesänderung auch ein
Meilenstein im Interesse der Verbrau-
cher. Wenngleich die Bauwirtschaft sich
ein anderes Ergebnis im Hinblick auf die
Bestandsschutzregelungen gewünscht
hätte, ist die Politik hier einen anderen
Weg gegangen. Betriebe, die seit 2004
ohne Meisterqualifikation in einem der
genannten Gewerke in die Handwerks-
rolle eingetragen wurden, genießen
danach künftig einen umfassenden
Bestandsschutz. Tröstlich ist hierbei si-
cherlich die Erfahrung der vergangenen
Jahre, wonach seit 2004 nur lediglich je-
der zweite Nicht-Meisterbetrieb länger
als fünf Jahre am Markt bestanden hat.
Demgegenüber sind Meisterbetriebe im
gleichen Zeitraum zu über 70 % noch
am Markt vertreten. Nachdem der vom
Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie veröffentlichte Referentenent-
wurf, der die Rückführung von zwei Ge-
werken in die Meisterpflicht vorsah im
September 2019 veröffentlicht wurde
und in den darauffolgenden Monaten
das Gesetzgebungsverfahren durchlief,
hat der Bundesrat am 20.12.2019 den
Gesetzesbeschluss des Bundestags zur
Änderung der Handwerksordnung und
anderer handwerksrechtlicher Vor-
schriften gebilligt. Am 14.02.2020 trat
die lang ersehnte Gesetzesänderung
dann tatsächlich in Kraft.
Güdingen Wehr
Foto: Peter Keren GmbH
NEUREGELUNG DER
WIEDERKEHRENDEN
STRASSENAUSBAU-
BEITRÄGE IM SAARLAND
Am 12.02.2020 hat der Landtag des
Saarlandes mit der Änderung des Kom-
munalabgabengesetzes einen wesentli-
chen Punkt des Koalitionsvertrages um-
gesetzt, wonach Städte und Gemeinden
zukünftig mehr Handlungsspielraum bei
der Bewältigung ihrer kommunalen Auf-
gaben im Bereich der Daseinsvorsorge
erlangen sollen. Insbesondere soll ih-
nen hierdurch erleichtert werden, wie-
derkehrende Beiträge zur Straßen- und
Wegesanierung bei Bürgern zu erheben.
Gleichzeitig wurde damit zumindest an-
satzweise auch eine jahrelange Forde-
rung des AGV Bau Saar umgesetzt, wo-
nach besagte Beiträge sozialverträglich
und zweckgebunden zu erheben sind.
Die Gesetzesänderung sieht eine Über-
arbeitung der Regelungen des maß-
geblichen Kommunalabgabengesetzes
(KAG) vor. Diese Regelungen waren in
der Vergangenheit mit ursächlich dafür,
dass die Städte und Gemeinden von der