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staltung des Sorgfaltspflichtengesetzes
ausgeschlossen werden, dass die unmit-
telbar vom Anwendungsbereich betrof-
fenen Unternehmen die bürokratischen
Lasten nicht ihren Vertragspartnern
aufbürden. Kleine und mittelständische
Unternehmen dürfen nicht mit den im
Gesetz geregelten Sorgfaltspflichten
sowie neuen Dokumentations- und Be-
richtspflichten belastet werden.
Im Hinblick auf das nunmehr eingeleite-
te Gesetzgebungsverfahren fordert das
deutsche Bau- und Ausbauhandwerk,
den Anwendungsbereich des Gesetzes
klar zu beschränken. Es muss sicherge-
stellt werden, dass vom Anwendungs-
bereich nur solche Unternehmen erfasst
werden, die auch tatsächlich Einfluss auf
Lieferketten haben. Ebenso wenig darf
durch eine zivilrechtliche Vertragsgestal-
tung den vom Anwendungsbereich be-
troffenen Unternehmen die Möglichkeit
eröffnet werden, ihre Verpflichtungen
auf kleinere und mittlere Unternehmen
zu übertragen. Dies würde ansonsten
durch die Hintertür zu einer gleichwer-
tigen Einbeziehung des Mittelstandes in
den Anwendungsbereich des Gesetzes
führen, den das Wirtschaftsministeri-
um nach eigenen Aussagen verhindern
möchte.
BILANZ DER WOHN-
RAUMOFFENSIVE
• Einheitliches Bauordnungs-
recht von Nöten
• Serielles, modulares Bauen
endlich in die Breite bringen
„Bisher wurden mehr als 5.000 Woh-
nungen seriell und modular gebaut,
beauftragt oder sind bereits in der Pla-
nung. Wir sehen, dass die Akzeptanz
bei uns in der Branche, aber vor allem
auch bei den Bauherren, immer besser
wird. Aber hier ist noch sehr viel Luft
nach oben. 770.000 erteilte Baugeneh-
migungen klingen gut. Allerdings heißt
genehmigt noch lange nicht gebaut.“
Mit diesen Worten kommentierte Peter
Hübner, Präsident des Hauptverbandes
der Deutschen Bauindustrie, die Bilanz-
veranstaltung zur Wohnraumoffensive
der Bundesregierung.
„Jetzt ist es wichtig, dass wir in der
nächsten Legislaturperiode ein einheitli-
ches Bauordnungsrecht erhalten, damit
wir endlich nur eine Baugenehmigung
bundesweit erstellen müssen. Hier wä-
ren auch digitale Bauanträge und Bau-
genehmigungen (bundesweit einheit-
lich) von Nöten, damit wir jetzt zügig
Wohnraum schaffen können“, betonte
Hübner.
Das serielle und modulare Bauen ist im
Gewerbebau bereits etabliert und im
Wohnungsbau wird ein zunehmender
Einsatz von vorgefertigten Teilen und
Modulen (z.B. Raum-Module, Bad-Mo-
dule) verzeichnet. Langfristig nehmen
Systemkonzepte und Systembaukästen
an Bedeutung zu.
Um dies weiter zu forcieren, müssen nun
endlich die nächsten Schritte folgen:
• Zusammenführung von Planen und
Bauen,
• verlässliche und stetige Nachfrage
für Kapazitätsausbau,
• flexiblere Vorfertigung und digitale
Prozessgestaltung (BIM),
• Übernahme der Musterbauord-
nung auf Landesebene (Bundes-
bauordnung).
Die BAUINDUSTRIE sieht im seriellen
und modularen Bauen auch eine Chan-
ce, die Bau-Berufsbilder attraktiver zu
gestalten und somit einen Beitrag zur
Beseitigung des Fachkräftemangels leis-
ten zu können.
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LFS MELDET TROTZ
CORONA KAUM
VERZÖGERUNGEN FÜR
STRASSENBAU
Wie in der ganzen Bundesrepublik ist
auch das öffentliche Leben im Saarland
durch den Corona-Virus und den erneu-
ten Lockdown beeinträchtigt.
Beim Landesbetrieb für Straßenbau
(LfS) gehen die Planung und Umsetzung
von Straßenbau- und anderen Infra-
strukturprojekten jedoch ungebremst
weiter. Die Fachbereiche arbeiten – wie
viele andere Berufstätige auch - über-
wiegend im Homeoffice. Doch auch vor
Ort kümmern sich die Mitarbeiter/in-
nen der Straßenmeistereien und Außen-
stellen weiterhin um wichtige Aufgaben
wie den Winterdienst. Dabei ist es dem
LfS insgesamt wichtig, auch während
Corona weiterhin die Straßen in Schuss
zu halten, geplante Projekte voranzu-
treiben und auch für die Anfragen und
Anliegen der Bürgerinnen und Bürger
erreichbar zu sein.