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A

KTUE L L

staltung des Sorgfaltspflichtengesetzes

ausgeschlossen werden, dass die unmit-

telbar vom Anwendungsbereich betrof-

fenen Unternehmen die bürokratischen

Lasten nicht ihren Vertragspartnern

aufbürden. Kleine und mittelständische

Unternehmen dürfen nicht mit den im

Gesetz geregelten Sorgfaltspflichten

sowie neuen Dokumentations- und Be-

richtspflichten belastet werden. 

Im Hinblick auf das nunmehr eingeleite-

te Gesetzgebungsverfahren fordert das

deutsche Bau- und Ausbauhandwerk,

den Anwendungsbereich des Gesetzes

klar zu beschränken. Es muss sicherge-

stellt werden, dass vom Anwendungs-

bereich nur solche Unternehmen erfasst

werden, die auch tatsächlich Einfluss auf

Lieferketten haben. Ebenso wenig darf

durch eine zivilrechtliche Vertragsgestal-

tung den vom Anwendungsbereich be-

troffenen Unternehmen die Möglichkeit

eröffnet werden, ihre Verpflichtungen

auf kleinere und mittlere Unternehmen

zu übertragen. Dies würde ansonsten

durch die Hintertür zu einer gleichwer-

tigen Einbeziehung des Mittelstandes in

den Anwendungsbereich des Gesetzes

führen, den das Wirtschaftsministeri-

um nach eigenen Aussagen verhindern

möchte.

BILANZ DER WOHN-

RAUMOFFENSIVE

• Einheitliches Bauordnungs-

recht von Nöten

• Serielles, modulares Bauen

endlich in die Breite bringen

„Bisher wurden mehr als 5.000 Woh-

nungen seriell und modular gebaut,

beauftragt oder sind bereits in der Pla-

nung. Wir sehen, dass die Akzeptanz

bei uns in der Branche, aber vor allem

auch bei den Bauherren, immer besser

wird. Aber hier ist noch sehr viel Luft

nach oben. 770.000 erteilte Baugeneh-

migungen klingen gut. Allerdings heißt

genehmigt noch lange nicht gebaut.“

Mit diesen Worten kommentierte Peter

Hübner, Präsident des Hauptverbandes

der Deutschen Bauindustrie, die Bilanz-

veranstaltung zur Wohnraumoffensive

der Bundesregierung.

„Jetzt ist es wichtig, dass wir in der

nächsten Legislaturperiode ein einheitli-

ches Bauordnungsrecht erhalten, damit

wir endlich nur eine Baugenehmigung

bundesweit erstellen müssen. Hier wä-

ren auch digitale Bauanträge und Bau-

genehmigungen (bundesweit einheit-

lich) von Nöten, damit wir jetzt zügig

Wohnraum schaffen können“, betonte

Hübner.

Das serielle und modulare Bauen ist im

Gewerbebau bereits etabliert und im

Wohnungsbau wird ein zunehmender

Einsatz von vorgefertigten Teilen und

Modulen (z.B. Raum-Module, Bad-Mo-

dule) verzeichnet. Langfristig nehmen

Systemkonzepte und Systembaukästen

an Bedeutung zu.

Um dies weiter zu forcieren, müssen nun

endlich die nächsten Schritte folgen:

• Zusammenführung von Planen und

Bauen,

• verlässliche und stetige Nachfrage

für Kapazitätsausbau,

• flexiblere Vorfertigung und digitale

Prozessgestaltung (BIM),

• Übernahme der Musterbauord-

nung auf Landesebene (Bundes-

bauordnung).

Die BAUINDUSTRIE sieht im seriellen

und modularen Bauen auch eine Chan-

ce, die Bau-Berufsbilder attraktiver zu

gestalten und somit einen Beitrag zur

Beseitigung des Fachkräftemangels leis-

ten zu können.

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LFS MELDET TROTZ

CORONA KAUM

VERZÖGERUNGEN FÜR

STRASSENBAU

Wie in der ganzen Bundesrepublik ist

auch das öffentliche Leben im Saarland

durch den Corona-Virus und den erneu-

ten Lockdown beeinträchtigt.

Beim Landesbetrieb für Straßenbau

(LfS) gehen die Planung und Umsetzung

von Straßenbau- und anderen Infra-

strukturprojekten jedoch ungebremst

weiter. Die Fachbereiche arbeiten – wie

viele andere Berufstätige auch - über-

wiegend im Homeoffice. Doch auch vor

Ort kümmern sich die Mitarbeiter/in-

nen der Straßenmeistereien und Außen-

stellen weiterhin um wichtige Aufgaben

wie den Winterdienst. Dabei ist es dem

LfS insgesamt wichtig, auch während

Corona weiterhin die Straßen in Schuss

zu halten, geplante Projekte voranzu-

treiben und auch für die Anfragen und

Anliegen der Bürgerinnen und Bürger

erreichbar zu sein.