12
Dem standen folgende Verfügungsrah-
men gegenüber:
•
BAB = 12,0 Mrd. Euro
•
BStr = 6,1Mrd. Euro
•
Insgesamt = 18,1 Mrd. Euro
Insgesamt sind an Neu- und Erhaltungs-
aufwendungen im Zeitraum 2015 - 2019
verausgabt worden, für
•
BAB = 5,8 Mrd. Euro
•
BStr = 3,8 Mrd. Euro
•
Insgesamt = 9,6 Mrd. Euro
Dem standen folgende Verfügungsrah-
men gegenüber:
•
BAB = 5,1 Mrd. Euro
•
BStr = 3,6 Mrd. Euro
•
Insgesamt = 8,7 Mrd. Euro
2021
2022
2023
2024
Baden-Württemberg (BW)
200
242
241
256
Bayern (BY)
252
208
208
221
Brandenburg (BB)
9
45
45
48
Hessen (HE)
57
75
75
80
Mecklenburg-Vorpommern
(MV)
29
23
23
25
Niedersachsen (NI)
61
120
120
128
Nordrhein Westfalen (NW)
137
123
122
130
Rheinland-Pfalz (RP)
72
60
60
64
Saarland (SL)
4
5
5
6
Sachsen (SN)
55
43
43
46
Sachsen-Anhalt (ST)
44
49
49
52
Schleswig-Holstein (SH)
4
22
22
24
Thüringen (TH)
41
40
40
43
Autobahn GmbH
2.136
1.826
1.920
2.022
NACH DEM HAUSHALT 2021 SOWIE DER FINANZPLANUNG BIS
2024 SIND FOLGENDE MITTEL (IN MIO EURO) FÜR PROJEKTE DES
BEDARFSPLANS FÜR DIE BUNDESFERNSTRASSEN VORGESEHEN
UMSETZUNG BE-
DARFSPLAN STRASSE
Der auf dem Bundesverkehrswegeplan
2015 – 2030 fußende Bedarfsplan hat
im Zeitraum 2015 bis 2019 zu Ausga-
ben von 29,2 Mrd. Euro für Erhaltungs-,
Aus- und Neubaumaßnahmen geführt.
Das waren ca. 2,5 Mrd. Euro mehr als
veranschlagt. Die Auflistung erfolgt zum
einen für Erhaltungsaufwendungen und
zum anderen für Neu- und Ausbaumaß-
nahmen jeweils für Bundesautobahnen
(BAB) und Bundestraßen (BStr). Dabei
werden der Umsetzungsstand (Ist) und
der Verfügungsrahmen ausgewiesen.
(Für das Jahr 2020 liegen bisher nur die
Daten für den Verfügungsrahmen vor.)
Insgesamt sind demnach an Erhaltungs-
aufwendungen im Zeitraum 2015 -2019
verausgabt worden, für
•
BAB = 13,37 Mrd. Euro
•
BStr = 6,3 Mrd. Euro
•
Insgesamt = 19,7 Mrd. Euro
verordnung auf Grundlage von § 10 des
Wettbewerbsregistergesetzes zu regeln.
Das elektronisch zu führende Wettbe-
werbsregister wird derzeit technisch in
Zusammenarbeit mit einem IT-Dienst-
leister und weiteren externen Stellen
vom Bundeskartellamt aufgebaut. Nach
Auskunft des Bundeskartellamts ist der
Aufbau der notwendigen IT-Infrastruk-
tur und der Schnittstellen mit den ex-
ternen Stellen komplex. Auf der einen
Seite müssen Staatsanwaltschaften und
Behörden vollelektronisch Verstöße in
das Register eintragen können, auf der
anderen Seite werden ca. 30.000 Ver-
gabestellen ihre Abfragen durchführen.
Von Seiten der Unternehmer sind hinge-
gen keine organisatorischen oder tech-
nischen Voraussetzungen zu schaffen
bzw. zu erfüllen.
Das Wettbewerbsregister soll im Laufe
des Jahres 2021 funktionsfähig sein.
Im Bereich Erhaltung wurde der Verfü-
gungsrahmen insgesamt damit um fast
9 %, im Bereich Neubau um fast 11 %
überschritten. Die Überschreitungen
liegen damit deutlich über der durch-
schnittlichen Entwicklung der Preise für
Straßenbauarbeiten in Höhe von durch-
schnittlich knapp 4 % in den Jahren 2015
- 2019. Wesentlich bedeutender für die
Überschreitungen sind daher die Anpas-
sungen der Projekte gegenüber den ur-
sprünglichen Planungen.
Der prozentuale Anteil der Erhaltungs-
investitionen an den Gesamtinvestitio-
nen lag im Betrachtungszeitraum bei ca.
zwei Dritteln und damit im Planansatz.
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