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12

Dem standen folgende Verfügungsrah-

men gegenüber:

BAB = 12,0 Mrd. Euro

BStr = 6,1Mrd. Euro

Insgesamt = 18,1 Mrd. Euro

Insgesamt sind an Neu- und Erhaltungs-

aufwendungen im Zeitraum 2015 - 2019

verausgabt worden, für

BAB = 5,8 Mrd. Euro

BStr = 3,8 Mrd. Euro

Insgesamt = 9,6 Mrd. Euro

Dem standen folgende Verfügungsrah-

men gegenüber:

BAB = 5,1 Mrd. Euro

BStr = 3,6 Mrd. Euro

Insgesamt = 8,7 Mrd. Euro

2021

2022

2023

2024

Baden-Württemberg (BW)

200

242

241

256

Bayern (BY)

252

208

208

221

Brandenburg (BB)

9

45

45

48

Hessen (HE)

57

75

75

80

Mecklenburg-Vorpommern

(MV)

29

23

23

25

Niedersachsen (NI)

61

120

120

128

Nordrhein Westfalen (NW)

137

123

122

130

Rheinland-Pfalz (RP)

72

60

60

64

Saarland (SL)

4

5

5

6

Sachsen (SN)

55

43

43

46

Sachsen-Anhalt (ST)

44

49

49

52

Schleswig-Holstein (SH)

4

22

22

24

Thüringen (TH)

41

40

40

43

Autobahn GmbH

2.136

1.826

1.920

2.022

NACH DEM HAUSHALT 2021 SOWIE DER FINANZPLANUNG BIS

2024 SIND FOLGENDE MITTEL (IN MIO EURO) FÜR PROJEKTE DES

BEDARFSPLANS FÜR DIE BUNDESFERNSTRASSEN VORGESEHEN

UMSETZUNG BE-

DARFSPLAN STRASSE

Der auf dem Bundesverkehrswegeplan

2015 – 2030 fußende Bedarfsplan hat

im Zeitraum 2015 bis 2019 zu Ausga-

ben von 29,2 Mrd. Euro für Erhaltungs-,

Aus- und Neubaumaßnahmen geführt.

Das waren ca. 2,5 Mrd. Euro mehr als

veranschlagt. Die Auflistung erfolgt zum

einen für Erhaltungsaufwendungen und

zum anderen für Neu- und Ausbaumaß-

nahmen jeweils für Bundesautobahnen

(BAB) und Bundestraßen (BStr). Dabei

werden der Umsetzungsstand (Ist) und

der Verfügungsrahmen ausgewiesen.

(Für das Jahr 2020 liegen bisher nur die

Daten für den Verfügungsrahmen vor.)

Insgesamt sind demnach an Erhaltungs-

aufwendungen im Zeitraum 2015 -2019

verausgabt worden, für

BAB = 13,37 Mrd. Euro

BStr = 6,3 Mrd. Euro

Insgesamt = 19,7 Mrd. Euro

verordnung auf Grundlage von § 10 des

Wettbewerbsregistergesetzes zu regeln.

Das elektronisch zu führende Wettbe-

werbsregister wird derzeit technisch in

Zusammenarbeit mit einem IT-Dienst-

leister und weiteren externen Stellen

vom Bundeskartellamt aufgebaut. Nach

Auskunft des Bundeskartellamts ist der

Aufbau der notwendigen IT-Infrastruk-

tur und der Schnittstellen mit den ex-

ternen Stellen komplex. Auf der einen

Seite müssen Staatsanwaltschaften und

Behörden vollelektronisch Verstöße in

das Register eintragen können, auf der

anderen Seite werden ca. 30.000 Ver-

gabestellen ihre Abfragen durchführen.

Von Seiten der Unternehmer sind hinge-

gen keine organisatorischen oder tech-

nischen Voraussetzungen zu schaffen

bzw. zu erfüllen.

Das Wettbewerbsregister soll im Laufe

des Jahres 2021 funktionsfähig sein.

Im Bereich Erhaltung wurde der Verfü-

gungsrahmen insgesamt damit um fast

9 %, im Bereich Neubau um fast 11 %

überschritten. Die Überschreitungen

liegen damit deutlich über der durch-

schnittlichen Entwicklung der Preise für

Straßenbauarbeiten in Höhe von durch-

schnittlich knapp 4 % in den Jahren 2015

- 2019. Wesentlich bedeutender für die

Überschreitungen sind daher die Anpas-

sungen der Projekte gegenüber den ur-

sprünglichen Planungen.

Der prozentuale Anteil der Erhaltungs-

investitionen an den Gesamtinvestitio-

nen lag im Betrachtungszeitraum bei ca.

zwei Dritteln und damit im Planansatz.

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