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KTUE L L

von etwa 72 Millionen Euro ist bereits

zu knapp 60 Prozent bewilligt.

Rückblickend fällt auch die Förderbi-

lanz für das Gemeindeverkehrsfinan-

zierungsgesetz zur Unterstützung des

kommunalen Straßenbaus positiv aus:

Die bewilligten Mittel der Förderperio-

de 2015-2019 beliefen sich auf etwa 16

Millionen Euro.

Hiermit wurden verkehrswichtige Maß-

nahmen, wie bspw. die Sanierung des

östlichen Teilbauwerks der Westspan-

genbrücke mit rd. 1 Million Euro, geför-

dert.

SAARLÄNDISCHER

WEG BEIM INSEKTEN-

SCHUTZ

„Das jetzt geplante Gesetzespaket des

Bundes stellt unsere bisherigen Erfol-

ge im Saarland auf eine harte Probe.

Ich meine damit insbesondere die Re-

gelung, das artenreiche Grünland un-

ter generellen Biotopschutz zu stellen,

ohne Ausnahme“, so der saarländische

Umweltminister Reinhold Jost zu dem

vom Bundeskabinett beschlossenen In-

sektenschutzgesetz. Das Saarland sei

durch das Vorhaben am stärksten be-

troffen. „Wir haben fast 14.000 ha Flä-

che, die dem Lebensraumtyp artenrei-

ches Grünland zugeordnet wird – mehr

als ein Drittel des gesamten saarländi-

schen Dauergrünlandes dürfte folglich

nur noch unter strengen Auflagen be-

wirtschaftet werden. Das werden wir

verhindern. Wir werden nicht hinneh-

men, dass wir für unsere erfolgreichen

Bemühungen, Landnutzung und Natur-

schutz miteinander zu vereinbaren, be-

straft werden.“

„Wir nutzen den von uns eingebrachten

Spielraum im Entwurf des Bundesgeset-

zes, um einen hohen Schutz sicherzu-

stellen, aber in einem für unsere Situati-

on vernünftigen Rahmen."

Konkret: Das artenreiche Grünland im

Saarland untergliedert sich in knapp

2.000 ha so genannte A-Flächen (= be-

sonders schützenswert), rund 6.660 ha

B-Flächen (= weisen einen hohen Wert

auf) und knapp 5.000 ha C-Flächen (=

immer noch als wertvolle Flächen ein-

zustufen). Das Umweltministerium be-

absichtigt nun, durch eine Änderung

im saarländischen Naturschutzgesetz

die besonders schützenswerten Dau-

ergrünlandflächen (nur A-Flächen und

die wertvollsten B-Flächen) unter be-

sonderen Schutz zu stellen. Jost: „Damit

würden wir vor Inkrafttreten eines Bun-

desgesetzes eine Regelung treffen, die

nur einen Teil, den schützenswertesten,

unseres Grünlandes betreffen würde.

Eine solche landesrechtliche Regelung

könnte durch den Bund nicht mehr ge-

kippt werden. So können wir die Be-

troffenheit im Saarland nach unserem

Dafürhalten eingrenzen und sowohl die

weitere Bewirtschaftung der Flächen,

als auch deren weiteren guten Erhal-

tungszustand sichern.“

Dies bedeute nicht, dass die B- und C-

Flächen, die nicht unter Schutz gestellt

werden, „zur freien Ausbeutung frei-

gegeben werden“, betont Jost. „Diese

Flächen sind genauso wertvoll und un-

terliegen jetzt schon über die FFH-Richt-

linie einem Verschlechterungsgebot.

Ihr Zustand muss also nach wie vor so

erhalten werden wie bisher oder sogar

verbessert werden.“ Das Land wolle da-

für sorgen, dass die Bemühungen der

Landwirte, dem Naturschutz hier Rech-

nung zu tragen, honoriert werden.

Jost: „Auf der Basis des bisherigen ver-

trauensvollen, gemeinsamen Wirkens

und unter Nutzung der hohen Sach-

kompetenz der Landwirte werden wir

mit der Landwirtschaft gemeinsam ein

Schutzkonzept für die nicht unter den

besonderen Schutz gestellten Grünland-

flächen entwickeln. Insbesondere durch

freiwillige vertragliche Vereinbarungen

u.a. im Rahmen unseres Aktionspro-

gramms Insektenschutz werden wir die

Verantwortung für die gemeinsame Ent-

wicklung und den Schutz des wertvollen

Grünlandes gemeinsam sichern. Im Sin-

ne von Vertrauen gegen Vertrauen wer-

den wir weiter miteinander machen,

was uns im Saarland bisher so erfolg-

reich gelungen ist.“

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VOB/B SOLL

REFORMIERT WERDEN

Bereits zum 1. Januar 2018 hatte sich

der DVA eine Überprüfung der VOB/B

im Zuge der Reform des neuen Bau-

vertragsrechts im BGB vorgenommen.

Letztlich wurde jedoch durch den be-

auftragten Hauptausschuss Allgemeines

beschlossen, die VOB/B zunächst unver-

ändert zu lassen. Hintergrund dessen

war, dass der HAA es für erforderlich

hielt, zunächst die aktuelle Diskussion

zum BGB Bauvertrag in der Fachwelt

und Rechtsprechung zu beobachten.

Neuregelungen in der VOB/B wären

nach damaliger Ansicht verfrüht gewe-

sen. Insbesondere müsse sich die Praxis

bei einer gleichzeitigen Überarbeitung

der VOB/B-Regeln auch mit den bereits

beschlossenen Änderungen des gesetz-

lichen Bauvertragsrechts auseinander-

setzen, was zu erheblicher Rechtsun-

sicherheit in der Praxis geführt hätte.

Im Dezember des vergangenen Jahres

hatte der DVA daher mit der letzten Sit-

zung des Hauptausschuss Allgemeines

die Kampagne zur Überarbeitung der

VOB/B erneut gestartet.

Nachdem sich der DVA in den vergan-

genen Monaten wieder intensiv mit der

Überarbeitung der VOB/B beschäftigen

konnte, hat er nunmehr den Entwurf

einer reformierten VOB/B vorgelegt.

Die Schwerpunkte dieses Entwurfes

und den damit einhergehenden Ände-

rungen der VOB/B liegen beim Anord-

nungsrecht und den Regelungen der

Vergütung von Nachträgen. Neben den

gravierenden Änderungen im Bereich

des Anordnungsrechts und dessen Ver-

gütung sind in den Entwurf Änderungen

eingeflossen, die der HAA bereits im

Jahr 2013 beschlossen hatte. Der DVA

gibt den beteiligten Kreisen nunmehr

Gelegenheit, zu dem Entwurf der über-

arbeiteten VOB/B Stellung zu nehmen.

Auch die Bauwirtschaft wird sich aktiv

an der Überarbeitung beteiligen und die

Interessen der Auftragnehmerseite ver-

treten. Im Anschluss an die schriftlichen

Stellungnahmen der beteiligten Kreise

werden die Positionen im gesamten

Gremium des HAA diskutiert. Da die Po-

sitionen der Auftraggeber- und Auftrag-

nehmerseite recht weit auseinanderlie-

gen, wird mit einer längeren Diskussion

gerechnet.