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von etwa 72 Millionen Euro ist bereits
zu knapp 60 Prozent bewilligt.
Rückblickend fällt auch die Förderbi-
lanz für das Gemeindeverkehrsfinan-
zierungsgesetz zur Unterstützung des
kommunalen Straßenbaus positiv aus:
Die bewilligten Mittel der Förderperio-
de 2015-2019 beliefen sich auf etwa 16
Millionen Euro.
Hiermit wurden verkehrswichtige Maß-
nahmen, wie bspw. die Sanierung des
östlichen Teilbauwerks der Westspan-
genbrücke mit rd. 1 Million Euro, geför-
dert.
SAARLÄNDISCHER
WEG BEIM INSEKTEN-
SCHUTZ
„Das jetzt geplante Gesetzespaket des
Bundes stellt unsere bisherigen Erfol-
ge im Saarland auf eine harte Probe.
Ich meine damit insbesondere die Re-
gelung, das artenreiche Grünland un-
ter generellen Biotopschutz zu stellen,
ohne Ausnahme“, so der saarländische
Umweltminister Reinhold Jost zu dem
vom Bundeskabinett beschlossenen In-
sektenschutzgesetz. Das Saarland sei
durch das Vorhaben am stärksten be-
troffen. „Wir haben fast 14.000 ha Flä-
che, die dem Lebensraumtyp artenrei-
ches Grünland zugeordnet wird – mehr
als ein Drittel des gesamten saarländi-
schen Dauergrünlandes dürfte folglich
nur noch unter strengen Auflagen be-
wirtschaftet werden. Das werden wir
verhindern. Wir werden nicht hinneh-
men, dass wir für unsere erfolgreichen
Bemühungen, Landnutzung und Natur-
schutz miteinander zu vereinbaren, be-
straft werden.“
„Wir nutzen den von uns eingebrachten
Spielraum im Entwurf des Bundesgeset-
zes, um einen hohen Schutz sicherzu-
stellen, aber in einem für unsere Situati-
on vernünftigen Rahmen."
Konkret: Das artenreiche Grünland im
Saarland untergliedert sich in knapp
2.000 ha so genannte A-Flächen (= be-
sonders schützenswert), rund 6.660 ha
B-Flächen (= weisen einen hohen Wert
auf) und knapp 5.000 ha C-Flächen (=
immer noch als wertvolle Flächen ein-
zustufen). Das Umweltministerium be-
absichtigt nun, durch eine Änderung
im saarländischen Naturschutzgesetz
die besonders schützenswerten Dau-
ergrünlandflächen (nur A-Flächen und
die wertvollsten B-Flächen) unter be-
sonderen Schutz zu stellen. Jost: „Damit
würden wir vor Inkrafttreten eines Bun-
desgesetzes eine Regelung treffen, die
nur einen Teil, den schützenswertesten,
unseres Grünlandes betreffen würde.
Eine solche landesrechtliche Regelung
könnte durch den Bund nicht mehr ge-
kippt werden. So können wir die Be-
troffenheit im Saarland nach unserem
Dafürhalten eingrenzen und sowohl die
weitere Bewirtschaftung der Flächen,
als auch deren weiteren guten Erhal-
tungszustand sichern.“
Dies bedeute nicht, dass die B- und C-
Flächen, die nicht unter Schutz gestellt
werden, „zur freien Ausbeutung frei-
gegeben werden“, betont Jost. „Diese
Flächen sind genauso wertvoll und un-
terliegen jetzt schon über die FFH-Richt-
linie einem Verschlechterungsgebot.
Ihr Zustand muss also nach wie vor so
erhalten werden wie bisher oder sogar
verbessert werden.“ Das Land wolle da-
für sorgen, dass die Bemühungen der
Landwirte, dem Naturschutz hier Rech-
nung zu tragen, honoriert werden.
Jost: „Auf der Basis des bisherigen ver-
trauensvollen, gemeinsamen Wirkens
und unter Nutzung der hohen Sach-
kompetenz der Landwirte werden wir
mit der Landwirtschaft gemeinsam ein
Schutzkonzept für die nicht unter den
besonderen Schutz gestellten Grünland-
flächen entwickeln. Insbesondere durch
freiwillige vertragliche Vereinbarungen
u.a. im Rahmen unseres Aktionspro-
gramms Insektenschutz werden wir die
Verantwortung für die gemeinsame Ent-
wicklung und den Schutz des wertvollen
Grünlandes gemeinsam sichern. Im Sin-
ne von Vertrauen gegen Vertrauen wer-
den wir weiter miteinander machen,
was uns im Saarland bisher so erfolg-
reich gelungen ist.“
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VOB/B SOLL
REFORMIERT WERDEN
Bereits zum 1. Januar 2018 hatte sich
der DVA eine Überprüfung der VOB/B
im Zuge der Reform des neuen Bau-
vertragsrechts im BGB vorgenommen.
Letztlich wurde jedoch durch den be-
auftragten Hauptausschuss Allgemeines
beschlossen, die VOB/B zunächst unver-
ändert zu lassen. Hintergrund dessen
war, dass der HAA es für erforderlich
hielt, zunächst die aktuelle Diskussion
zum BGB Bauvertrag in der Fachwelt
und Rechtsprechung zu beobachten.
Neuregelungen in der VOB/B wären
nach damaliger Ansicht verfrüht gewe-
sen. Insbesondere müsse sich die Praxis
bei einer gleichzeitigen Überarbeitung
der VOB/B-Regeln auch mit den bereits
beschlossenen Änderungen des gesetz-
lichen Bauvertragsrechts auseinander-
setzen, was zu erheblicher Rechtsun-
sicherheit in der Praxis geführt hätte.
Im Dezember des vergangenen Jahres
hatte der DVA daher mit der letzten Sit-
zung des Hauptausschuss Allgemeines
die Kampagne zur Überarbeitung der
VOB/B erneut gestartet.
Nachdem sich der DVA in den vergan-
genen Monaten wieder intensiv mit der
Überarbeitung der VOB/B beschäftigen
konnte, hat er nunmehr den Entwurf
einer reformierten VOB/B vorgelegt.
Die Schwerpunkte dieses Entwurfes
und den damit einhergehenden Ände-
rungen der VOB/B liegen beim Anord-
nungsrecht und den Regelungen der
Vergütung von Nachträgen. Neben den
gravierenden Änderungen im Bereich
des Anordnungsrechts und dessen Ver-
gütung sind in den Entwurf Änderungen
eingeflossen, die der HAA bereits im
Jahr 2013 beschlossen hatte. Der DVA
gibt den beteiligten Kreisen nunmehr
Gelegenheit, zu dem Entwurf der über-
arbeiteten VOB/B Stellung zu nehmen.
Auch die Bauwirtschaft wird sich aktiv
an der Überarbeitung beteiligen und die
Interessen der Auftragnehmerseite ver-
treten. Im Anschluss an die schriftlichen
Stellungnahmen der beteiligten Kreise
werden die Positionen im gesamten
Gremium des HAA diskutiert. Da die Po-
sitionen der Auftraggeber- und Auftrag-
nehmerseite recht weit auseinanderlie-
gen, wird mit einer längeren Diskussion
gerechnet.