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KTUE L L

BAU-AUSBLICK

Bauwirtschaft erwartet

Umsatzstagnation

Die Bauwirtschaft hat die Herausforde-

rungen durch die Corona-Krise gut ge-

meistert. Das ist nicht zuletzt den großen

Anstrengungen ihrer Firmen und Mitar-

beiter geschuldet. Während die gesamt-

wirtschaftliche Bruttowertschöpfung in

den ersten vier Quartalen preisbereinigt

um 4,9 % zurückging, legte sie im Bauge-

werbe um 5,9 % zu. Demnach haben die

Betriebe des Bauhauptgewerbes 2020

einen baugewerblichen Umsatz von 143

Mrd. Euro erwirtschaftet. Aufgrund der

2020 niedrigeren Preissteigerung, zu

der die MwSt-Senkung sowie die gesun-

kenen Materialpreise beitragen haben,

ist noch ein Zuwachs von real 4,5 % ge-

blieben.

Während die Gesamtzahl der Erwerbs-

tätigen von Januar bis Dezember gegen-

über dem Vorjahreszeitraum um 1,6 %

sank, konnte das Baugewerbe im glei-

chen Zeitraum eine Zunahme von 2,6 %

verzeichnen. D.h.: Die Bauwirtschaft hat

– wie bereits in den Vorjahren – auch

2020 die Gesamtkonjunktur gestützt.

Für 2021 ist die Branche aber nicht

mehr ganz so optimistisch. Für dieses

Jahr geht sie heute nur von einer nomi-

nalen Umsatzstagnation aus, real dürfte

das ein Umsatzrückgang von 2 % sein.

Ganz frei machen kann sie sich von der

Corona-Krise nicht. Schließlich läuft die

Bau-Branche traditionell der gesamt-

wirtschaftlichen Entwicklung hinterher.

Insbesondere der Wirtschaftshochbau

ist schon jetzt von rückläufigen Inves-

titionen der Industrie und den Dienst-

leistungsbranchen betroffen. Dies sieht

man auch schon in der schwächeren

Auftragsentwicklung: 2020 ist die Or-

dertätigkeit im gewerblichen Hochbau

um nominal 7,5 % zurückgegangen,

über alle Bausparten hatte er mit nomi-

nal + 0,5 % nur knapp über dem Vorjah-

resniveau gelegen, real und kalender-

bereinigt ist dies ein Minus von 2,6 %.

Ein Lichtblick ist aber der Auftragsein-

gang im Dezember 2020: Dieser ist im

Vergleich zum Vormonat nach Berech-

nungen des Statistischen Bundesamtes

(preis-, saison- und arbeitstäglich be-

reinigt) um 4,6 % gestiegen. Um diesen

Trend zu unterstützen, muss die öffent-

liche Hand ihre Investitionen zumindest

auf dem bisherigen Niveau verstetigen

und politische Rahmenbedingungen

schaffen, die private Investitionen in

den Wohnungs- und Wirtschaftsbau be-

günstigen.

Insgesamt sehen die Bauunterneh-

men aber skeptisch auf das laufende

Jahr. 30 % der vom Deutschen Indust-

rie- und Handelskammertag im Januar

dieses Jahres Befragten erwarten eine

Verschlechterung ihrer Geschäftslage,

nur 9 % eine Verbesserung. Gegenüber

der Herbst-Umfrage haben sich die Er-

wartungen damit noch einmal leicht

verschlechtert. Außerdem hat die Dis-

krepanz zwischen Marktentwicklung

(Nachfrage) und steigenden Preisen für

Baustoffe drastisch zugenommen. Das

spiegelt sich in den stärker steigenden

Baupreisen wider. Diese sind zum einen

auf den im Vergleich zu 2020 wieder

höheren MwSt.-Regelsatz und zum an-

deren auf die wieder steigenden Preise

bei Baustoffen und Baumaterialien wie

z. B. Stahl, Bitumen, etc. zurückzufüh-

ren. Die wieder anziehende Nachfrage

in anderen Wirtschaftszweigen wie der

Automobilindustrie hatte zu Jahresbe-

ginn zu deutlich gestiegenen Preisen bei

Vorprodukten geführt. Der schon 2020

Corona-bedingt stark gestiegene Wett-

bewerb in der Bauwirtschaft macht ein

Überwälzen von höheren Kosten aber

schwierig. So steht zu befürchten, dass

dies zu Lasten der Ertragslage geht und

den notwendigen Generationswech-

sel und Modernisierungsprozess in der

Branche verlangsamen wird.

MINDESTLOHN-

TARIFRUNDE BAU-

HAUPTGEWERBE

• Mindestlöhne steigen zum

1. Januar 2021 auf 12,85 Euro

bzw. 15,70 Euro

• Allgemeinverbindlichkeit

beantragt

Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne

im Bauhauptgewerbe ist beigelegt.

Die Gremien der Arbeitgeberverbän-

de, der Hauptverband der Deutschen

Bauindustrie und der Zentralverband

des Deutschen Baugewerbes, sowie der

Arbeitnehmerseite, die IG BAU, haben

das am 17. Dezember 2020 erzielte

Verhandlungsergebnis mit großer

Mehrheit bestätigt. Damit steigen ab

dem 1. Januar 2021 der Mindestlohn

1 auf 12,85 Euro und der Mindest-

lohn 2 (West) auf 15,70 Euro bzw. für

Berlin auf 15,55 Euro. Die Laufzeit ab

1. Januar 2021 beträgt 12 Monate.

Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun

umgehend beim Bundesministerium

für Arbeit und Soziales beantragt. Der

Mindestlohn 1 gilt bundesweit für

Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der

Mindestlohn 2 gilt nur in den westli-

chen Bundesländern und Berlin, wenn

überwiegend fachlich begrenzte Tätig-

keiten ausgeübt werden. Damit leisten

die Tarifvertragsparteien am Bau einen

wichtigen Beitrag für armutsfeste Löh-

ne und zur Bekämpfung von Schwarzar-

beit und Lohndumping.

Das Ergebnis im Einzelnen:

Mindestlohn 1 (Ost und West):

Ab 1. Januar 2021 von 12,55 Euro auf

12,85 Euro.

Mindestlohn 2 (West):

Ab 1. Januar 2021 von 15,40 Euro auf

15,70 Euro.

Mindestlohn 2 (Berlin):

Ab 1. Januar 2021 von 15,25 Euro auf

15,55 Euro