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BAU-AUSBLICK
Bauwirtschaft erwartet
Umsatzstagnation
Die Bauwirtschaft hat die Herausforde-
rungen durch die Corona-Krise gut ge-
meistert. Das ist nicht zuletzt den großen
Anstrengungen ihrer Firmen und Mitar-
beiter geschuldet. Während die gesamt-
wirtschaftliche Bruttowertschöpfung in
den ersten vier Quartalen preisbereinigt
um 4,9 % zurückging, legte sie im Bauge-
werbe um 5,9 % zu. Demnach haben die
Betriebe des Bauhauptgewerbes 2020
einen baugewerblichen Umsatz von 143
Mrd. Euro erwirtschaftet. Aufgrund der
2020 niedrigeren Preissteigerung, zu
der die MwSt-Senkung sowie die gesun-
kenen Materialpreise beitragen haben,
ist noch ein Zuwachs von real 4,5 % ge-
blieben.
Während die Gesamtzahl der Erwerbs-
tätigen von Januar bis Dezember gegen-
über dem Vorjahreszeitraum um 1,6 %
sank, konnte das Baugewerbe im glei-
chen Zeitraum eine Zunahme von 2,6 %
verzeichnen. D.h.: Die Bauwirtschaft hat
– wie bereits in den Vorjahren – auch
2020 die Gesamtkonjunktur gestützt.
Für 2021 ist die Branche aber nicht
mehr ganz so optimistisch. Für dieses
Jahr geht sie heute nur von einer nomi-
nalen Umsatzstagnation aus, real dürfte
das ein Umsatzrückgang von 2 % sein.
Ganz frei machen kann sie sich von der
Corona-Krise nicht. Schließlich läuft die
Bau-Branche traditionell der gesamt-
wirtschaftlichen Entwicklung hinterher.
Insbesondere der Wirtschaftshochbau
ist schon jetzt von rückläufigen Inves-
titionen der Industrie und den Dienst-
leistungsbranchen betroffen. Dies sieht
man auch schon in der schwächeren
Auftragsentwicklung: 2020 ist die Or-
dertätigkeit im gewerblichen Hochbau
um nominal 7,5 % zurückgegangen,
über alle Bausparten hatte er mit nomi-
nal + 0,5 % nur knapp über dem Vorjah-
resniveau gelegen, real und kalender-
bereinigt ist dies ein Minus von 2,6 %.
Ein Lichtblick ist aber der Auftragsein-
gang im Dezember 2020: Dieser ist im
Vergleich zum Vormonat nach Berech-
nungen des Statistischen Bundesamtes
(preis-, saison- und arbeitstäglich be-
reinigt) um 4,6 % gestiegen. Um diesen
Trend zu unterstützen, muss die öffent-
liche Hand ihre Investitionen zumindest
auf dem bisherigen Niveau verstetigen
und politische Rahmenbedingungen
schaffen, die private Investitionen in
den Wohnungs- und Wirtschaftsbau be-
günstigen.
Insgesamt sehen die Bauunterneh-
men aber skeptisch auf das laufende
Jahr. 30 % der vom Deutschen Indust-
rie- und Handelskammertag im Januar
dieses Jahres Befragten erwarten eine
Verschlechterung ihrer Geschäftslage,
nur 9 % eine Verbesserung. Gegenüber
der Herbst-Umfrage haben sich die Er-
wartungen damit noch einmal leicht
verschlechtert. Außerdem hat die Dis-
krepanz zwischen Marktentwicklung
(Nachfrage) und steigenden Preisen für
Baustoffe drastisch zugenommen. Das
spiegelt sich in den stärker steigenden
Baupreisen wider. Diese sind zum einen
auf den im Vergleich zu 2020 wieder
höheren MwSt.-Regelsatz und zum an-
deren auf die wieder steigenden Preise
bei Baustoffen und Baumaterialien wie
z. B. Stahl, Bitumen, etc. zurückzufüh-
ren. Die wieder anziehende Nachfrage
in anderen Wirtschaftszweigen wie der
Automobilindustrie hatte zu Jahresbe-
ginn zu deutlich gestiegenen Preisen bei
Vorprodukten geführt. Der schon 2020
Corona-bedingt stark gestiegene Wett-
bewerb in der Bauwirtschaft macht ein
Überwälzen von höheren Kosten aber
schwierig. So steht zu befürchten, dass
dies zu Lasten der Ertragslage geht und
den notwendigen Generationswech-
sel und Modernisierungsprozess in der
Branche verlangsamen wird.
MINDESTLOHN-
TARIFRUNDE BAU-
HAUPTGEWERBE
• Mindestlöhne steigen zum
1. Januar 2021 auf 12,85 Euro
bzw. 15,70 Euro
• Allgemeinverbindlichkeit
beantragt
Der Tarifkonflikt um die Mindestlöhne
im Bauhauptgewerbe ist beigelegt.
Die Gremien der Arbeitgeberverbän-
de, der Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie und der Zentralverband
des Deutschen Baugewerbes, sowie der
Arbeitnehmerseite, die IG BAU, haben
das am 17. Dezember 2020 erzielte
Verhandlungsergebnis mit großer
Mehrheit bestätigt. Damit steigen ab
dem 1. Januar 2021 der Mindestlohn
1 auf 12,85 Euro und der Mindest-
lohn 2 (West) auf 15,70 Euro bzw. für
Berlin auf 15,55 Euro. Die Laufzeit ab
1. Januar 2021 beträgt 12 Monate.
Die Allgemeinverbindlichkeit wird nun
umgehend beim Bundesministerium
für Arbeit und Soziales beantragt. Der
Mindestlohn 1 gilt bundesweit für
Helfertätigkeiten auf dem Bau. Der
Mindestlohn 2 gilt nur in den westli-
chen Bundesländern und Berlin, wenn
überwiegend fachlich begrenzte Tätig-
keiten ausgeübt werden. Damit leisten
die Tarifvertragsparteien am Bau einen
wichtigen Beitrag für armutsfeste Löh-
ne und zur Bekämpfung von Schwarzar-
beit und Lohndumping.
Das Ergebnis im Einzelnen:
Mindestlohn 1 (Ost und West):
Ab 1. Januar 2021 von 12,55 Euro auf
12,85 Euro.
Mindestlohn 2 (West):
Ab 1. Januar 2021 von 15,40 Euro auf
15,70 Euro.
Mindestlohn 2 (Berlin):
Ab 1. Januar 2021 von 15,25 Euro auf
15,55 Euro