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Bau Saar
„Wir appellieren an den Bundesver-
kehrsminister, die materielle Präklusion
in Form eines weiteren Gesetzes auf
den Weg zu bringen. Ein frühzeitiger
Interessensausgleich bei Infrastruktur-
vorhaben schafft mithin nicht nur mehr
Akzeptanz, sondern gleichzeitig auch
Rechtssicherheit für alle Beteiligten,
indem das Risiko unerwarteter Klagen
begrenzt wird. Die Einführung der ma-
teriellen Präklusion im Planungsrecht ist
daher dringend geboten“, erklärte Pak-
leppa abschließend.
Verfügungsrah-
men Bundesfern-
straSSenbau 2020
Durch das BMVI wurde seinerzeit be-
reits mitgeteilt, dass Baupreissteigerun-
gen in der Größenordnung von 5 bis 6
% zwar gegenüber dem Bundesministe-
rium für Finanzen (BMF) als Mehrbedarf
angekündigt wurden, durch das BMF in
der Mittelplanung für 2020 jedoch keine
Berücksichtigung fanden. Der aktuelle
Verfügungsrahmen bildet diese Aussage
auch so ab. Das heißt für 2020, dass mit
ähnlichen Rückgängen ab Mitte des Jah-
res 2020 in der Ausschreibungsaktivität
gerechnet werden muss, wie im vergan-
genen Jahr 2019.
Für das Jahr 2020 sind folgende Mittel
bereitgestellt:
Gesamt: 7.726 Mio. Eur
Nach Bundesländern (alphabetisch):
• Baden-Württemberg: 828 Mio EUR
• Bayern: 1.538 Mio EUR
• Berlin: 91 Mio EUR
• Brandenburg: 298 Mio EUR
• Bremen: 49 Mio EUR
• Hamburg: 72 Mio EUR
• Hessen: 816 Mio EUR
• Mecklenburg-Vorp.: 202 Mio EUR
• Niedersachsen: 709 Mio EUR
• NRW: 1.138 Mio EUR
• Rheinland-Pfalz: 447 Mio EUR
• Saarland: 78 Mio EUR
• Sachsen: 273 Mio EUR
• Sachsen-Anhalt: 277,5 Mio EUR
• Schleswig-Holstein: 116 Mio EUR
• Thüringen: 207 Mio EUR
• Autobahn GmbH/NL Nord: 229Mio EUR
Die vorgenannten Zahlen sind auf volle
Millionenbeträge gerundet.
Bauvolumen-Rech-
nung 2020/2021
Das DIW erwartet die Entwicklung des
Bauvolumens in 2020 bei fast 460 Mrd.
Euro und in 2021 bei 485 Mrd. Euro.
Dies bedeutet nominale Steigerungsra-
ten von 6,6 % in 2020 und 5,8 % in 2021.
Bei einer erwarteten Preisentwicklung
von gut 3 % liegen die realen Verände-
rungsraten bei 3,3 % und 2,7 %.
Wichtigste Stütze für die Bauwirtschaft
bleibt der Wohnungsbau. Neben den
bekannten Säulen, wie niedrigen Zin-
sen, einem soliden Arbeitsmarkt und
steigenden Einkommen stützen den
Wohnungsbau nunmehr zusätzlich das
Baukindergeld und die Sonderabschrei-
bungen imMietwohnungsbau - hier den
Neubau - und die steuerliche Förderung
der energetischen Sanierung – hier Be-
standsmaßnahmen.
Das Wohnungsbauvolumen insgesamt
wird nach einem nominalen Plus von
8,8 Prozent im Jahr 2019 um etwa 7,7
in diesem Jahr und 6,3 Prozent im Jahr
2021 steigen. Bei einer erwarteten
Preisentwicklung von gut 3% liegen die
realen Veränderungsraten bei 4% und
3%.
Die nominalen Veränderungsraten fal-
len im Wohnungsneubau und bei Be-
standsmaßnahmen mit 8,0% bzw. 7,6%
in 2020 und 6,0% bzw. 6,4% in 2021
beide deutlich stark aus. Im Nichtwoh-
nungsbau, dies betrifft Neubau- und
Bestandsmaßnahmen im Hochbau im
Wirtschaftsbau und öffentlichen Bau,
liegen die Entwicklungsraten für 2020
und 2021 insgesamt bei ca. +5%. Hier
stützen vor allen Dingen die Fördermaß-
nahmen der öffentlichen Hand aus dem
Kommunalinvestitionsförderfonds. Im
gewerblichen Bereich bleibt der Bedarf
für Büroflächen und Dienstleistungen
weiter groß. Bei Produktions- und Lager-
flächen wird mit einer eher verhaltenen
Nachfrage gerechnet. Das Wachstum
im Tiefbau setzt sich ebenfalls fort. Das
nominale Tiefbauvolumen stieg in den
vergangenen Jahren besonders stark an.
In den Jahren 2017 bis 2019 lagen die
Zuwächse jeweils bei fast neun Prozent.
Maßgeblich ist auch hier die Nachfrage
des Staates durch Investitionen in die
Verkehrsinfrastruktur. Der öffentliche
Tiefbau legte in den beiden letzten Jah-
ren sogar zweistellig zu. Aber auch die
öffentliche Förderung für den Ausbau
des Breitband- und Schienennetzes
wirkt mehr und mehr. Das Volumen des
gewerblichen Tiefbaus, in dem sich die
Investitionen von Bahn und Telekom-
munikationsunternehmen niederschla-
gen, stieg im Jahr 2019 um rund sieben
Prozent.
Bewertung
Tatsächlich ist der Investitionsbedarf
in Gebäude und die Infrastruktur groß:
Unterschiedliche Schätzungen kommen
zu dem Ergebnis, dass in den kommen-
den zehn Jahren erhebliche Mittel in die
Modernisierung und den Ausbau der
Infrastruktur fließen müssen, um den
Wirtschaftsstandort zu stärken.
Für die Anpassung der Kapazitäten ist
eine Verstetigung der Nachfrage beson-
ders wichtig. Hier kann die öffentliche
Hand insbesondere im Wohnungsbau
und im öffentlichen Bau für eine lang-
fristige Ausrichtung der Investitionen
sorgen.
Foto: Keren GmbH, Brücke Haischbachstraße/Kusel