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Bau Saar

„Wir appellieren an den Bundesver-

kehrsminister, die materielle Präklusion

in Form eines weiteren Gesetzes auf

den Weg zu bringen. Ein frühzeitiger

Interessensausgleich bei Infrastruktur-

vorhaben schafft mithin nicht nur mehr

Akzeptanz, sondern gleichzeitig auch

Rechtssicherheit für alle Beteiligten,

indem das Risiko unerwarteter Klagen

begrenzt wird. Die Einführung der ma-

teriellen Präklusion im Planungsrecht ist

daher dringend geboten“, erklärte Pak-

leppa abschließend.

Verfügungsrah-

men Bundesfern-

straSSenbau 2020

Durch das BMVI wurde seinerzeit be-

reits mitgeteilt, dass Baupreissteigerun-

gen in der Größenordnung von 5 bis 6

% zwar gegenüber dem Bundesministe-

rium für Finanzen (BMF) als Mehrbedarf

angekündigt wurden, durch das BMF in

der Mittelplanung für 2020 jedoch keine

Berücksichtigung fanden. Der aktuelle

Verfügungsrahmen bildet diese Aussage

auch so ab. Das heißt für 2020, dass mit

ähnlichen Rückgängen ab Mitte des Jah-

res 2020 in der Ausschreibungsaktivität

gerechnet werden muss, wie im vergan-

genen Jahr 2019.

Für das Jahr 2020 sind folgende Mittel

bereitgestellt:

Gesamt: 7.726 Mio. Eur

Nach Bundesländern (alphabetisch):

• Baden-Württemberg: 828 Mio EUR

• Bayern: 1.538 Mio EUR

• Berlin: 91 Mio EUR

• Brandenburg: 298 Mio EUR

• Bremen: 49 Mio EUR

• Hamburg: 72 Mio EUR

• Hessen: 816 Mio EUR

• Mecklenburg-Vorp.: 202 Mio EUR

• Niedersachsen: 709 Mio EUR

• NRW: 1.138 Mio EUR

• Rheinland-Pfalz: 447 Mio EUR

• Saarland: 78 Mio EUR

• Sachsen: 273 Mio EUR

• Sachsen-Anhalt: 277,5 Mio EUR

• Schleswig-Holstein: 116 Mio EUR

• Thüringen: 207 Mio EUR

• Autobahn GmbH/NL Nord: 229Mio EUR

Die vorgenannten Zahlen sind auf volle

Millionenbeträge gerundet.

Bauvolumen-Rech-

nung 2020/2021

Das DIW erwartet die Entwicklung des

Bauvolumens in 2020 bei fast 460 Mrd.

Euro und in 2021 bei 485 Mrd. Euro.

Dies bedeutet nominale Steigerungsra-

ten von 6,6 % in 2020 und 5,8 % in 2021.

Bei einer erwarteten Preisentwicklung

von gut 3 % liegen die realen Verände-

rungsraten bei 3,3 % und 2,7 %.

Wichtigste Stütze für die Bauwirtschaft

bleibt der Wohnungsbau. Neben den

bekannten Säulen, wie niedrigen Zin-

sen, einem soliden Arbeitsmarkt und

steigenden Einkommen stützen den

Wohnungsbau nunmehr zusätzlich das

Baukindergeld und die Sonderabschrei-

bungen imMietwohnungsbau - hier den

Neubau - und die steuerliche Förderung

der energetischen Sanierung – hier Be-

standsmaßnahmen.

Das Wohnungsbauvolumen insgesamt

wird nach einem nominalen Plus von

8,8 Prozent im Jahr 2019 um etwa 7,7

in diesem Jahr und 6,3 Prozent im Jahr

2021 steigen. Bei einer erwarteten

Preisentwicklung von gut 3% liegen die

realen Veränderungsraten bei 4% und

3%.

Die nominalen Veränderungsraten fal-

len im Wohnungsneubau und bei Be-

standsmaßnahmen mit 8,0% bzw. 7,6%

in 2020 und 6,0% bzw. 6,4% in 2021

beide deutlich stark aus. Im Nichtwoh-

nungsbau, dies betrifft Neubau- und

Bestandsmaßnahmen im Hochbau im

Wirtschaftsbau und öffentlichen Bau,

liegen die Entwicklungsraten für 2020

und 2021 insgesamt bei ca. +5%. Hier

stützen vor allen Dingen die Fördermaß-

nahmen der öffentlichen Hand aus dem

Kommunalinvestitionsförderfonds. Im

gewerblichen Bereich bleibt der Bedarf

für Büroflächen und Dienstleistungen

weiter groß. Bei Produktions- und Lager-

flächen wird mit einer eher verhaltenen

Nachfrage gerechnet. Das Wachstum

im Tiefbau setzt sich ebenfalls fort. Das

nominale Tiefbauvolumen stieg in den

vergangenen Jahren besonders stark an.

In den Jahren 2017 bis 2019 lagen die

Zuwächse jeweils bei fast neun Prozent.

Maßgeblich ist auch hier die Nachfrage

des Staates durch Investitionen in die

Verkehrsinfrastruktur. Der öffentliche

Tiefbau legte in den beiden letzten Jah-

ren sogar zweistellig zu. Aber auch die

öffentliche Förderung für den Ausbau

des Breitband- und Schienennetzes

wirkt mehr und mehr. Das Volumen des

gewerblichen Tiefbaus, in dem sich die

Investitionen von Bahn und Telekom-

munikationsunternehmen niederschla-

gen, stieg im Jahr 2019 um rund sieben

Prozent.

Bewertung

Tatsächlich ist der Investitionsbedarf

in Gebäude und die Infrastruktur groß:

Unterschiedliche Schätzungen kommen

zu dem Ergebnis, dass in den kommen-

den zehn Jahren erhebliche Mittel in die

Modernisierung und den Ausbau der

Infrastruktur fließen müssen, um den

Wirtschaftsstandort zu stärken.

Für die Anpassung der Kapazitäten ist

eine Verstetigung der Nachfrage beson-

ders wichtig. Hier kann die öffentliche

Hand insbesondere im Wohnungsbau

und im öffentlichen Bau für eine lang-

fristige Ausrichtung der Investitionen

sorgen.

Foto: Keren GmbH, Brücke Haischbachstraße/Kusel