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sei auch nach bisherigen Spielregeln der

Sozialpartnerschaft mehr Zurückhaltung

geboten.

Nun werden die Sozialpartner um-

gehend die Erstreckung der Regelun-

gen auf alle im Bauhauptgewerbe in

Deutschland tätigen Arbeitgeber und

Arbeitnehmer bei dem Bundesministe-

rium für Arbeit und Soziales beantragen.

Bauwirtschaft

zur Wohnungs-

baupolitik

• Baukindergeld muss verlängert

werden

• Sozialer Wohnungsbau muss ver-

stärkt werden

Im Rahmen der „Wohnraumoffensive“

hat die Bundesregierung 2018 ein Maß-

nahmenpaket zur Schaffung von mehr

bezahlbaremWohnraum verabschiedet.

Mit dem darin enthaltenen Baukinder-

geld sollen insbesondere Familien und

Alleinerziehende mit Kindern beim erst-

maligen Erwerb von selbstgenutztem

Wohneigentum unterstützt werden,

die sonst keine Möglichkeiten zur Ei-

gentumsbildung hätten. Das Programm

läuft allerdings zum 31. Dezember die-

ses Jahres aus. ZDB-Hauptgeschäftsfüh-

rer Felix Pakleppa erklärt dazu:

„Die Erfolgsgeschichte ‚Baukindergeld‘

endet, bevor sie richtig begonnen hat.

Die Förderung trägt bereits jetzt dazu

bei, den Wohnungsbau zu fördern und

somit die angespannte Lage auf dem

Wohnungsmarkt zu entlasten. Aller-

dings wird durch die kurze Projektdauer

eine tatsächliche Verbesserung der Situ-

ation verhindert. Daher fordern wir eine

Verstetigung der Förderkulisse über den

31. Dezember 2020 hinaus, um echte

Impulse für den Wohnungsbau zu set-

zen.“

Nach Angaben der KfW ist die Nachfra-

ge nach dem Baukindergeld sehr dyna-

misch: Lagen zum 31. März 2019 erst ca.

26.500 Anträge vor, so sind es zum 31.

Dezember 2019 fast 129.000. Mit einer

weiteren Zunahme der Nachfrage bei

verlängerter Dauer der Förderung ist

also zu rechnen.

Darüber hinaus fordert Pakleppa eine

Stärkung des sozialen Wohnungsbaus:

„Mit der Grundgesetzänderung, durch

die sich der Bund finanziell am sozia-

len Wohnungsbau beteiligen kann, sind

die richtigen Weichen gestellt worden.

Diese Chance muss nun genutzt wer-

den. Auch über 2021 hinaus sollten

entsprechende Finanzmittel für sozial-

gebundenen Wohnungsbau bereitge-

stellt werden, um für mehr bezahlbaren

Wohnraum zu sorgen. Über 80 Prozent

des Wohnungsbaus wird von den mit-

telständischen Unternehmen des Woh-

nungsbaus geleistet. Unsere Branche

hat dabei geliefert: Gegenüber dem

Jahr 2010 verzeichnen wir heute über

150.000 Beschäftigte mehr. Damit die-

ser Kapazitätsaufbau fortgesetzt wer-

den kann, müssen auch die investiven

Impulse verstetigt und an einer lang-

fristigen Planung ausgerichtet sein. Die

Fortführung des Baukindergelds und

des sozialen Wohnungsbaus können

hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“

Foto: Eisenhans @ fotolia.com

Freie Fahrt für

schnelles Bauen

Der Bundestag hat am 31.01. beschlos-

sen, Planungs- und Genehmigungsver-

fahren bei Verkehrsinfrastrukturpro-

jekten zu beschleunigen. Dazu erklärt

Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer

des Zentralverbands Deutsches Bauge-

werbe (ZDB):

„Langwierige Planungs- und Genehmi-

gungsverfahren gehören im Infrastruk-

turbereich immer noch zu den größten

Hemmnissen, um effizient, schnell und

günstig zu bauen. Daher ist es mehr als

richtig, dass der Bundestag hierbei nun

Abhilfe schafft und die Verfahren für

Ersatzneubauten bei Straße und Schie-

ne verschlankt. Auch das Maßnahmen-

vorbereitungsgesetz ist ein wichtiger

Schritt, um den dringend erforderlichen

Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu er-

leichtern.“

Pakleppa kritisiert jedoch, dass die so-

genannte „materielle Präklusionsre-

gelung“ in dem Gesetzespaket nicht

berücksichtigt wurde. „Die materielle

Präklusion ist einer der zentralen Bau-

steine für die Planungsbeschleuni-

gung. Nur so kann es zu einer echten

Verbesserung der Planungs- und Ge-

nehmigungsverfahren kommen.“ Die

materielle Präklusionsregelung sah vor,

dass nach Ablauf einer angemessenen

Frist Projektbeteiligte keine weiteren

Einwände mehr geltend machen konn-

ten. Damit wäre gewährleistet gewe-

sen, dass Projektgegner nicht mit einer

Verzögerungstaktik die Umsetzung des

Vorhabens künstlich in die Länge ziehen

und in verschiedenen Gerichtsinstanzen

immer neue Einwände vorbringen.