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sei auch nach bisherigen Spielregeln der
Sozialpartnerschaft mehr Zurückhaltung
geboten.
Nun werden die Sozialpartner um-
gehend die Erstreckung der Regelun-
gen auf alle im Bauhauptgewerbe in
Deutschland tätigen Arbeitgeber und
Arbeitnehmer bei dem Bundesministe-
rium für Arbeit und Soziales beantragen.
Bauwirtschaft
zur Wohnungs-
baupolitik
• Baukindergeld muss verlängert
werden
• Sozialer Wohnungsbau muss ver-
stärkt werden
Im Rahmen der „Wohnraumoffensive“
hat die Bundesregierung 2018 ein Maß-
nahmenpaket zur Schaffung von mehr
bezahlbaremWohnraum verabschiedet.
Mit dem darin enthaltenen Baukinder-
geld sollen insbesondere Familien und
Alleinerziehende mit Kindern beim erst-
maligen Erwerb von selbstgenutztem
Wohneigentum unterstützt werden,
die sonst keine Möglichkeiten zur Ei-
gentumsbildung hätten. Das Programm
läuft allerdings zum 31. Dezember die-
ses Jahres aus. ZDB-Hauptgeschäftsfüh-
rer Felix Pakleppa erklärt dazu:
„Die Erfolgsgeschichte ‚Baukindergeld‘
endet, bevor sie richtig begonnen hat.
Die Förderung trägt bereits jetzt dazu
bei, den Wohnungsbau zu fördern und
somit die angespannte Lage auf dem
Wohnungsmarkt zu entlasten. Aller-
dings wird durch die kurze Projektdauer
eine tatsächliche Verbesserung der Situ-
ation verhindert. Daher fordern wir eine
Verstetigung der Förderkulisse über den
31. Dezember 2020 hinaus, um echte
Impulse für den Wohnungsbau zu set-
zen.“
Nach Angaben der KfW ist die Nachfra-
ge nach dem Baukindergeld sehr dyna-
misch: Lagen zum 31. März 2019 erst ca.
26.500 Anträge vor, so sind es zum 31.
Dezember 2019 fast 129.000. Mit einer
weiteren Zunahme der Nachfrage bei
verlängerter Dauer der Förderung ist
also zu rechnen.
Darüber hinaus fordert Pakleppa eine
Stärkung des sozialen Wohnungsbaus:
„Mit der Grundgesetzänderung, durch
die sich der Bund finanziell am sozia-
len Wohnungsbau beteiligen kann, sind
die richtigen Weichen gestellt worden.
Diese Chance muss nun genutzt wer-
den. Auch über 2021 hinaus sollten
entsprechende Finanzmittel für sozial-
gebundenen Wohnungsbau bereitge-
stellt werden, um für mehr bezahlbaren
Wohnraum zu sorgen. Über 80 Prozent
des Wohnungsbaus wird von den mit-
telständischen Unternehmen des Woh-
nungsbaus geleistet. Unsere Branche
hat dabei geliefert: Gegenüber dem
Jahr 2010 verzeichnen wir heute über
150.000 Beschäftigte mehr. Damit die-
ser Kapazitätsaufbau fortgesetzt wer-
den kann, müssen auch die investiven
Impulse verstetigt und an einer lang-
fristigen Planung ausgerichtet sein. Die
Fortführung des Baukindergelds und
des sozialen Wohnungsbaus können
hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.“
Foto: Eisenhans @ fotolia.com
Freie Fahrt für
schnelles Bauen
Der Bundestag hat am 31.01. beschlos-
sen, Planungs- und Genehmigungsver-
fahren bei Verkehrsinfrastrukturpro-
jekten zu beschleunigen. Dazu erklärt
Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer
des Zentralverbands Deutsches Bauge-
werbe (ZDB):
„Langwierige Planungs- und Genehmi-
gungsverfahren gehören im Infrastruk-
turbereich immer noch zu den größten
Hemmnissen, um effizient, schnell und
günstig zu bauen. Daher ist es mehr als
richtig, dass der Bundestag hierbei nun
Abhilfe schafft und die Verfahren für
Ersatzneubauten bei Straße und Schie-
ne verschlankt. Auch das Maßnahmen-
vorbereitungsgesetz ist ein wichtiger
Schritt, um den dringend erforderlichen
Ausbau der Verkehrsinfrastruktur zu er-
leichtern.“
Pakleppa kritisiert jedoch, dass die so-
genannte „materielle Präklusionsre-
gelung“ in dem Gesetzespaket nicht
berücksichtigt wurde. „Die materielle
Präklusion ist einer der zentralen Bau-
steine für die Planungsbeschleuni-
gung. Nur so kann es zu einer echten
Verbesserung der Planungs- und Ge-
nehmigungsverfahren kommen.“ Die
materielle Präklusionsregelung sah vor,
dass nach Ablauf einer angemessenen
Frist Projektbeteiligte keine weiteren
Einwände mehr geltend machen konn-
ten. Damit wäre gewährleistet gewe-
sen, dass Projektgegner nicht mit einer
Verzögerungstaktik die Umsetzung des
Vorhabens künstlich in die Länge ziehen
und in verschiedenen Gerichtsinstanzen
immer neue Einwände vorbringen.