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Bau Saar
Wiedereinfüh-
rung der Meis-
terpflicht
Nachdem der Bundesrat am 20. Dezem-
ber 2019 das Vierte Gesetz zur Ände-
rung der Handwerksordnung und ande-
rer handwerksrechtlicher Vorschriften
verabschiedet hat, ist das Gesetz am
13. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt
veröffentlicht worden. Es trat einen
Tag nach Verkündung, somit am Frei-
tag, 14. Februar 2020, in Kraft. Damit
ist die seitens des ZDB und des AGV
Bau Saar jahrelang geforderte Wieder-
einführung der Meisterpflicht für die
ehemals zulassungspflichtigen Gewerke
der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,
Betonstein- und Terrazzohersteller, Est-
richleger sowie Parkettleger erfolgreich
abgeschlossen worden. Die jahrelangen
Bemühungen haben sich ausgezahlt!
Verwaltung
Dudweilerstraße 80
66386 St. Ingbert
Tel. 06894/15-262
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Bau-Mindestlöhne
Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch
mehrheitlich zu
Nach der Gremienabstimmung in den
Landesverbänden des Hauptverbands
der Deutschen Bauindustrie und des
Zentralverbands des Deutschen Bauge-
werbes fand der Schiedsspruch zu den
Bau-Mindestlöhnen auch auf Arbeitge-
berseite am 17. Januar 2020 die erfor-
derliche Mehrheit.
Die IG BAU erklärte bereits am
07.01.2020 die Annahme.
Der Mindestlohn 1 und 2 bleibt in den
ersten drei Monaten des Jahres auf dem
bisherigen Niveau. Der Lohn der Lohn-
gruppe 1 steigt erst zum 01.04.2020 um
2,9 % auf 12,55 Euro. Für die Lohngrup-
pe 2, dessen Mindestlohn-Charakter
mangels Zoll-Kontrolldrucks der große
Streitpunkt in den Mindestlohnver-
handlungen und der Schlichtung blieb,
gibt es auch erst zum gleichen Zeitpunkt
lediglich einen ungefähren Inflations-
ausgleich von 1,3 % (West: 15,40 Euro,
Berlin: 15,25 Euro). Diese Struktur wird
mit dem Schiedsspruch nur bis zum
31.12.2020 fortgeschrieben. Mögli-
cherweise wird sich die Diskussion um
die „richtige“ Bau-Mindestlohnstruktur
somit bereits in der 2. Jahreshälfte fort-
setzen.
Die Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zeig-
te sich irritiert von der unüblich massi-
ven Pressekampagne der IG BAU wäh-
rend der laufenden Erklärungsfrist. Hier
Bäume am Bau
wachsen nicht in
den Himmel!
Zu den am 21. Januar bekannt gewor-
denen Forderungen der IG BAU für die
bevorstehende Tarifrunde erklärte Uwe
Nostitz, Vizepräsident des Zentralver-
bands Deutsches Baugewerbe und zu-
gleich Verhandlungsführer der Arbeitge-
ber, von Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie und Zentralverband Deut-
sches Baugewerbe: „Die Forderung der
IG BAU war in dieser Höhe zu erwarten.
Dennoch steht sie in keinem Verhältnis
zur tatsächlichen Lage vieler Bauunter-
nehmen.
Denn die vermeintlich hohen Umsatzzu-
wächse werden durch gestiegene Kos-
ten weitgehend aufgefressen. Umsätze
sind eben noch keine Gewinne. Die Bäu-
me werden auch in der Bauwirtschaft
nicht in den Himmel wachsen. Darauf
weisen die Frühindikatoren hin, und da-
rauf sollten wir mit einer maßvollen Ta-
rifpolitik reagieren. Es gibt ferner keinen
Anlass, über eine weitere zusätzliche
Vergütung der Wegezeiten zu verhan-
deln, da hierzu bereits tarifliche Rege-
lungen existieren.
Die Unternehmen brauchen in ihrer
Kalkulation Planungssicherheit. Daher
haben wir ein hohes Interesse an einer
zügigen Tarifrunde, die sich nicht bis in
den Sommer hinein hinziehen darf. Wir
können den Flächentarifvertrag in der
Bauwirtschaft nur dann erhalten, wenn
wir realistische und nachvollziehbare Er-
gebnisse erzielen, die die Unternehmen
auch tatsächlich akzeptieren und um-
setzen können. “
Die IG BAU hatte am 21. Februar
6,8 % mehr Lohn für die rund 850.000
Beschäftigten der Bauwirtschaft gefor-
dert. Die Auftaktverhandlung für die
diesjährige Tarifrunde beginnt am 19.
März.