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Bau Saar

Wiedereinfüh-

rung der Meis-

terpflicht

Nachdem der Bundesrat am 20. Dezem-

ber 2019 das Vierte Gesetz zur Ände-

rung der Handwerksordnung und ande-

rer handwerksrechtlicher Vorschriften

verabschiedet hat, ist das Gesetz am

13. Februar 2020 im Bundesgesetzblatt

veröffentlicht worden. Es trat einen

Tag nach Verkündung, somit am Frei-

tag, 14. Februar 2020, in Kraft. Damit

ist die seitens des ZDB und des AGV

Bau Saar jahrelang geforderte Wieder-

einführung der Meisterpflicht für die

ehemals zulassungspflichtigen Gewerke

der Fliesen-, Platten- und Mosaikleger,

Betonstein- und Terrazzohersteller, Est-

richleger sowie Parkettleger erfolgreich

abgeschlossen worden. Die jahrelangen

Bemühungen haben sich ausgezahlt!

Verwaltung

Dudweilerstraße 80

66386 St. Ingbert

Tel. 06894/15-262

Fax 06894/15-269

info@gross-th-beton.de www.gross-th-beton.de

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KALENDER2012_fertig.pdf 9/6/2012 9:17:47AM

Bau-Mindestlöhne

Arbeitgeber stimmen Schiedsspruch

mehrheitlich zu

Nach der Gremienabstimmung in den

Landesverbänden des Hauptverbands

der Deutschen Bauindustrie und des

Zentralverbands des Deutschen Bauge-

werbes fand der Schiedsspruch zu den

Bau-Mindestlöhnen auch auf Arbeitge-

berseite am 17. Januar 2020 die erfor-

derliche Mehrheit.

Die IG BAU erklärte bereits am

07.01.2020 die Annahme.

Der Mindestlohn 1 und 2 bleibt in den

ersten drei Monaten des Jahres auf dem

bisherigen Niveau. Der Lohn der Lohn-

gruppe 1 steigt erst zum 01.04.2020 um

2,9 % auf 12,55 Euro. Für die Lohngrup-

pe 2, dessen Mindestlohn-Charakter

mangels Zoll-Kontrolldrucks der große

Streitpunkt in den Mindestlohnver-

handlungen und der Schlichtung blieb,

gibt es auch erst zum gleichen Zeitpunkt

lediglich einen ungefähren Inflations-

ausgleich von 1,3 % (West: 15,40 Euro,

Berlin: 15,25 Euro). Diese Struktur wird

mit dem Schiedsspruch nur bis zum

31.12.2020 fortgeschrieben. Mögli-

cherweise wird sich die Diskussion um

die „richtige“ Bau-Mindestlohnstruktur

somit bereits in der 2. Jahreshälfte fort-

setzen.

Die Arbeitgeber-Tarifgemeinschaft zeig-

te sich irritiert von der unüblich massi-

ven Pressekampagne der IG BAU wäh-

rend der laufenden Erklärungsfrist. Hier

Bäume am Bau

wachsen nicht in

den Himmel!

Zu den am 21. Januar bekannt gewor-

denen Forderungen der IG BAU für die

bevorstehende Tarifrunde erklärte Uwe

Nostitz, Vizepräsident des Zentralver-

bands Deutsches Baugewerbe und zu-

gleich Verhandlungsführer der Arbeitge-

ber, von Hauptverband der Deutschen

Bauindustrie und Zentralverband Deut-

sches Baugewerbe: „Die Forderung der

IG BAU war in dieser Höhe zu erwarten.

Dennoch steht sie in keinem Verhältnis

zur tatsächlichen Lage vieler Bauunter-

nehmen.

Denn die vermeintlich hohen Umsatzzu-

wächse werden durch gestiegene Kos-

ten weitgehend aufgefressen. Umsätze

sind eben noch keine Gewinne. Die Bäu-

me werden auch in der Bauwirtschaft

nicht in den Himmel wachsen. Darauf

weisen die Frühindikatoren hin, und da-

rauf sollten wir mit einer maßvollen Ta-

rifpolitik reagieren. Es gibt ferner keinen

Anlass, über eine weitere zusätzliche

Vergütung der Wegezeiten zu verhan-

deln, da hierzu bereits tarifliche Rege-

lungen existieren.

Die Unternehmen brauchen in ihrer

Kalkulation Planungssicherheit. Daher

haben wir ein hohes Interesse an einer

zügigen Tarifrunde, die sich nicht bis in

den Sommer hinein hinziehen darf. Wir

können den Flächentarifvertrag in der

Bauwirtschaft nur dann erhalten, wenn

wir realistische und nachvollziehbare Er-

gebnisse erzielen, die die Unternehmen

auch tatsächlich akzeptieren und um-

setzen können. “

Die IG BAU hatte am 21. Februar

6,8 % mehr Lohn für die rund 850.000

Beschäftigten der Bauwirtschaft gefor-

dert. Die Auftaktverhandlung für die

diesjährige Tarifrunde beginnt am 19.

März.