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Bau Saar

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VOB/B zunächst

unverändert

Das Bundesbauministerium (BMUB)

hat bekanntgegeben, dass die VOB/B

nach Inkrafttreten des gesetzlichen

Bauvertragsrechts am 1. Januar 2018

zunächst unverändert bleiben soll.

Der Hauptausschuss Allgemeines der

DVA hatte einen entsprechenden Be-

schluss gefasst. Tragender Gedanke

hierbei war insbesondere, dass neben

der Rechtsunsicherheit, die mit dem

Inkrafttreten des neuen BGB-Bauver-

tragsrechts einhergeht, nicht auch

noch im Anwendungsbereich der VOB-

Verträge Rechtsunsicherheit geschaf-

fen werden solle.

Vor einer Weiterentwicklung der

VOB/B soll zunächst die aktuelle Dis-

kussion zum BGB-Bauvertragsrecht in

Fachwelt und Rechtsprechung beob-

achtet werden.

Vergabeprax i s

überprüf en !

Zu der Ende Januar durchgeführten

bundesweiten Großrazzia gegen ille-

gale Beschäftigung erklärte ZDB-Präsi-

dent Loewenstein: „Die deutsche

mittelständische Bauwirtschaft mit ih-

ren mehreren zehntausend Betrieben

leidet unter illegaler Beschäftigung

und ihren mafiösen Strukturen. Wir

fordern daher, die Finanzkontrolle

Schwarzarbeit endlich personell und

finanziell ausreichend auszustatten,

um Großbaustellen und verdächtige

Firmen häufiger kontrollieren zu kön-

nen.“

Loewenstein weiter: „Die öffentliche

Hand muss darüber hinaus ihre Verga-

bepraxis überprüfen. Es kann gerade

bei öffentlichen Aufträgen nicht sein,

dass das billigste Angebot zum Zuge

kommt, das nur deshalb so billig ist,

weil Schwarzarbeiter beschäftigt wer-

den. Die mittelständischen Bauunter-

nehmen, die hier im Lande Menschen

beschäftigen, Tariflöhne bezahlen so-

wie Steuern und Sozialabgaben ent-

Foto: fotolia@vege

richten, haben dann das Nachsehen.

Die öffentliche Empörung ist schein-

heilig. Denn sie verdrängt, dass trotz

Baubooms die Preise der rechtstreuen

Betriebe nicht auskömmlicher gewor-

den sind. Solange es immer noch einen

gibt, der - aus welchen Gründen auch

immer - auf illegale Beschäftigung

setzt, solange werden wir über

Schwarzarbeit und illegale Beschäfti-

gung zu sprechen haben. Die seriös ar-

beitende Bauwirtschaft kann das Pro-

blem nicht lösen. Das Gewaltmonopol

liegt beim Staat. Er bleibt daher auf-

gefordert, mit all seinen Verwaltungs-

zweigen Recht und Gesetz durchzuset-

zen.“