Bau Saar
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VOB/B zunächst
unverändert
Das Bundesbauministerium (BMUB)
hat bekanntgegeben, dass die VOB/B
nach Inkrafttreten des gesetzlichen
Bauvertragsrechts am 1. Januar 2018
zunächst unverändert bleiben soll.
Der Hauptausschuss Allgemeines der
DVA hatte einen entsprechenden Be-
schluss gefasst. Tragender Gedanke
hierbei war insbesondere, dass neben
der Rechtsunsicherheit, die mit dem
Inkrafttreten des neuen BGB-Bauver-
tragsrechts einhergeht, nicht auch
noch im Anwendungsbereich der VOB-
Verträge Rechtsunsicherheit geschaf-
fen werden solle.
Vor einer Weiterentwicklung der
VOB/B soll zunächst die aktuelle Dis-
kussion zum BGB-Bauvertragsrecht in
Fachwelt und Rechtsprechung beob-
achtet werden.
Vergabeprax i s
überprüf en !
Zu der Ende Januar durchgeführten
bundesweiten Großrazzia gegen ille-
gale Beschäftigung erklärte ZDB-Präsi-
dent Loewenstein: „Die deutsche
mittelständische Bauwirtschaft mit ih-
ren mehreren zehntausend Betrieben
leidet unter illegaler Beschäftigung
und ihren mafiösen Strukturen. Wir
fordern daher, die Finanzkontrolle
Schwarzarbeit endlich personell und
finanziell ausreichend auszustatten,
um Großbaustellen und verdächtige
Firmen häufiger kontrollieren zu kön-
nen.“
Loewenstein weiter: „Die öffentliche
Hand muss darüber hinaus ihre Verga-
bepraxis überprüfen. Es kann gerade
bei öffentlichen Aufträgen nicht sein,
dass das billigste Angebot zum Zuge
kommt, das nur deshalb so billig ist,
weil Schwarzarbeiter beschäftigt wer-
den. Die mittelständischen Bauunter-
nehmen, die hier im Lande Menschen
beschäftigen, Tariflöhne bezahlen so-
wie Steuern und Sozialabgaben ent-
Foto: fotolia@vege
richten, haben dann das Nachsehen.
Die öffentliche Empörung ist schein-
heilig. Denn sie verdrängt, dass trotz
Baubooms die Preise der rechtstreuen
Betriebe nicht auskömmlicher gewor-
den sind. Solange es immer noch einen
gibt, der - aus welchen Gründen auch
immer - auf illegale Beschäftigung
setzt, solange werden wir über
Schwarzarbeit und illegale Beschäfti-
gung zu sprechen haben. Die seriös ar-
beitende Bauwirtschaft kann das Pro-
blem nicht lösen. Das Gewaltmonopol
liegt beim Staat. Er bleibt daher auf-
gefordert, mit all seinen Verwaltungs-
zweigen Recht und Gesetz durchzuset-
zen.“