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A k t u e l l

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Dat ens chutz

im Bauunt er -

nehmen

Um die Privatsphäre aller Bürger der

Europäischen Union gleichsam zu

schützen, wurde die Datenschutz-

Grundverordnung (DSGVO) im Mai

2016 mit einer Übergangsfrist von

zwei Jahren verabschiedet. Am 25.

Mai 2018 tritt sie in Kraft und gilt für

alle 27 Länder der Europäischen

Union. In Deutschland wurde das be-

stehende Bundesdatenschutzgesetz

(BDSG) mit dem Datenschutz-Anpas-

sungs- und Umsetzungsgesetz an die

DSGVO angepasst und um nationale

Regelungen ergänzt (BDSG-neu). Bis

Mai 2018 müssen nun interne Prozes-

se, Verträge und Formulare an den

neuen Datenschutz angepasst werden.

Dadurch entsteht für alle Betriebe

(auch für kleine Betriebe) des Bau-

handwerks Handlungsbedarf, umso

mehr als dass Verstöße gegen das Da-

tenschutzgesetz künftig mit drakoni-

schen Strafen von bis zu 20 Mio. Euro

oder 4 % des weltweiten Umsatzes ei-

nes Unternehmens geahndet werden

können. Und welcher Betrieb ist frei

von unzufriedenen Kunden oder Mit-

arbeitern, die einen etwaigen Verstoß

bei den Aufsichtsbehörden melden

könnten ... Und dann gilt es gewapp-

net zu sein.

Die DSGVO regelt den Schutz perso-

nenbezogener Daten. Personenbezo-

gene Daten sind alle Informationen,

die sich auf eine bestimmte natürliche

Person beziehen und so zu ihrer Iden-

tifizierung beitragen. Darauf, ob die

Daten einen beruflichen oder privaten

Bezug haben, kommt es nicht an. Laut

Datenschutzrecht ist jede Verarbei-

tung personenbezogener Daten ver-

boten, es sei denn

1. es greift ein Erlaubnistatbestand

und

2. bei der Verarbeitung der personen-

bezogenen Daten werden die Daten-

schutzprinzipien der DSGVO eingehal-

ten.

Dies gilt für alle Unternehmen, unab-

hängig von Größe oder Gesellschafts-

form. Unternehmen müssen also per-

sonenbezogene Daten schützen, u.a.

von Mitarbeitern, Geschäftspartnern,

Kunden und Lieferanten bzw. deren

Mitarbeitern.

Insoweit deckt die DSGVO auch Belan-

ge des Beschäftigtendatenschutzes ab.

Was ändert sich durch die DSGVO ab

Mai 2018?

1. Beweislastumkehr: Der Unterneh-

mer muss die Einhaltung der DSGVO

im Unternehmen kontrollieren und je-

derzeit nachweisen können, dass mit

personenbezogenen Daten ordnungs-

gemäß umgegangen wird.

2. Bußgelder bis zu 2 % bzw. 4 % des

Jahresumsatzes können fällig werden

3. Rechte der Betroffenen: Auskunfts-

recht; Transparenzpflicht bei der Da-

tennutzung erweitert bestehende In-

formationspflichten;

datenschutz-

freundliche Voreinstellungen; Recht

auf Übertragung der Daten.

4. Datenschutz-Folgeabschätzung

5. Meldepflicht für Datenpannen

6. Datenschutzmaßnahmen: Pflicht zur

regelmäßigen Überprüfung, Bewer-

tung und Evaluierung der Wirksamkeit

7. Mitarbeiterschulungen

8. Vertragliche Anforderungen an ex-

terne Dienstleister

Der AGV Bau Saar unterstützt seine

Mitglieder auf dem Weg zur Einfüh-

rung eines Datenschutzmanagement-

systems. Mitglieder des AGV Bau Saar

erhalten kostenfrei die Unternehmer-

Info Bau zu den Datenschutzpflichten,

der alle relevanten Themen wie Er-

laubnistatbestände, grundlegende Da-

tenschutzprinzipien, Rechte Betroffe-

ner, Pflichten im Unternehmen, Daten-

schutzbeauftragter, Auftragsverarbei-

tung und Einführung eines Daten-

schutzmanagementsystems entnom-

men werden können. Sie erhalten die-

ses auf Anfrage bei der Geschäftsstelle

und im für Mitglieder geschützten Be-

reich unter

www.bau-saar.de

.

Seminare des AGV Bau Saar

Im Rahmen seiner Seminarreihe bietet

der AGV Bau Saar folgende Seminare

zum Thema Datenschutz an:

Datenschutz im Bauhandwerk, Grund-

seminar: 8. März 2018, 09.00 – 16.30

Uhr

Datenschutz im Bauhandwerk, Auf-

bauseminar: 22. März 2018, 09.00 –

16.30 Uhr

IT-Sicherheit und Datenschutz: 24.

April 2018, 13.00 – ca. 17.00 Uhr

Weitere Infos im Internet unter

www.bau-saar.de

> Aus- und Fortbil-

dung > Seminare des AGV Bau Saar.

Ansprechpartner beim AGV Bau Saar

Als Ansprechpartnerinnen beim AGV

Bau Saar stehen Ihnen zur Verfügung:

Kirsten Schilt, Tel. 0681 3892534,

k.schilt@bau-saar.de

RAin Martina Escher-Lehmann, Tel.

0681 3892539,

m.escher-lehmann@bau-saar.de

Foto: fotolia@sdecored