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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T

Bliesterrasse Neunkirchen

Foto: OBG Gruppe GmbH

es über kurz oder lang auf einen Depo-

nienotstand hinauslaufen, der im Inter-

esse aller zu vermeiden ist. Erforderlich

sind vielmehr ausgewogene Regelungen

im Sinne eines Dreiklangs zwischen den

Schutzzielen Abfallvermeidung, Ressour-

censchonung sowie Grundwasser und

Bodenschutz. Darüber hinaus fehlt in

dem aktuellen Entwurf eine wesentliche

Regelung zur Verantwortung des Bau-

herrn für die notwendige Schadstoffvor-

erkundung und die Erstellung eines Ver-

wertungskonzepts. Deshalb appelliert die

Bauwirtschaft an die verantwortlichen

Stellen auf Landes- und Bundesebene,

um die Mantelverordnung insbesondere

hinsichtlich diesem und weiterer Punkte

grundlegend nachzubessern und so ei-

nen möglicherweise kurzfristig drohen-

den Deponienotstand zu verhindern. Als

ersten Erfolg in diesem Zusammenhang

kann gewertet werden, dass die von den

Spitzenverbänden kommunizierten Kern-

forderungen nunmehr in die neu starten-

Nach der Veröffentlichung eines Entwur-

fes zur Fortschreibung eines Abfallwirt-

schaftsplans Saarland – Teilplan Abfälle

aus Industrie und Gewerbe im Januar

2018, wonach im Rahmen einer Grund-

lagenuntersuchung nicht prognostizierte

Abfallmengen und somit deutliche Ver-

schiebungen festgestellt wurden, wurde

ein nach dem Kreislaufwirtschafts- und

Abfallgesetz sogenannter Fortschrei-

bungsbedarf festgestellt. Im Rahmen

einer ausführlichen Stellungnahme zu

dem bekanntgemachten Entwurf konnte

der Verband der Baustoffindustrie (VBS)

seine Bedenken an dem veröffentlichten

Entwurf äußern. Auf dieser Grundlage

konnten die vorgebrachten Argumente

im Rahmen eines zeitlich nachgelagerten

Termins beim zuständigen Ministerium

für Umwelt und Verbraucherschutz er-

läutert werden. Wenngleich bis dato der

fortzuschreibende Abfallwirtschaftsplan

noch nicht im Amtsblatt des Saarlandes

veröffentlicht wurde, konnte dennoch als

Ergebnis des stattgefundenen Gesprächs

beim zuständigen Ministerium sowie der

vorangegangenen Stellungnahme mitge-

nommen werden, dass die Argumente

des VBS durchaus auf Verständnis gesto-

ßen sind. Gleichzeitig haben Sie auch, wie

abfallwirtschaftsplan

den Bundesratsverhandlungen Eingang

finden. Neben einer detaillierten Evalu-

ierungsklausel mit zeitnaher Erhebung

von Daten zu Stoffstromverschiebungen

und konkreten Prüfungsverpflichtungen

werden bei der Überprüfung der Man-

telverordnung die Deponiestrategie, die

Umlagerungsklauseln für Bodenaushub

in ähnlich belasteten Gebieten sowie die

Steigerung des Einsatzes von RC-Baustof-

fen in den Bundesratsgremien verhan-

delt.