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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T
Bliesterrasse Neunkirchen
Foto: OBG Gruppe GmbH
es über kurz oder lang auf einen Depo-
nienotstand hinauslaufen, der im Inter-
esse aller zu vermeiden ist. Erforderlich
sind vielmehr ausgewogene Regelungen
im Sinne eines Dreiklangs zwischen den
Schutzzielen Abfallvermeidung, Ressour-
censchonung sowie Grundwasser und
Bodenschutz. Darüber hinaus fehlt in
dem aktuellen Entwurf eine wesentliche
Regelung zur Verantwortung des Bau-
herrn für die notwendige Schadstoffvor-
erkundung und die Erstellung eines Ver-
wertungskonzepts. Deshalb appelliert die
Bauwirtschaft an die verantwortlichen
Stellen auf Landes- und Bundesebene,
um die Mantelverordnung insbesondere
hinsichtlich diesem und weiterer Punkte
grundlegend nachzubessern und so ei-
nen möglicherweise kurzfristig drohen-
den Deponienotstand zu verhindern. Als
ersten Erfolg in diesem Zusammenhang
kann gewertet werden, dass die von den
Spitzenverbänden kommunizierten Kern-
forderungen nunmehr in die neu starten-
Nach der Veröffentlichung eines Entwur-
fes zur Fortschreibung eines Abfallwirt-
schaftsplans Saarland – Teilplan Abfälle
aus Industrie und Gewerbe im Januar
2018, wonach im Rahmen einer Grund-
lagenuntersuchung nicht prognostizierte
Abfallmengen und somit deutliche Ver-
schiebungen festgestellt wurden, wurde
ein nach dem Kreislaufwirtschafts- und
Abfallgesetz sogenannter Fortschrei-
bungsbedarf festgestellt. Im Rahmen
einer ausführlichen Stellungnahme zu
dem bekanntgemachten Entwurf konnte
der Verband der Baustoffindustrie (VBS)
seine Bedenken an dem veröffentlichten
Entwurf äußern. Auf dieser Grundlage
konnten die vorgebrachten Argumente
im Rahmen eines zeitlich nachgelagerten
Termins beim zuständigen Ministerium
für Umwelt und Verbraucherschutz er-
läutert werden. Wenngleich bis dato der
fortzuschreibende Abfallwirtschaftsplan
noch nicht im Amtsblatt des Saarlandes
veröffentlicht wurde, konnte dennoch als
Ergebnis des stattgefundenen Gesprächs
beim zuständigen Ministerium sowie der
vorangegangenen Stellungnahme mitge-
nommen werden, dass die Argumente
des VBS durchaus auf Verständnis gesto-
ßen sind. Gleichzeitig haben Sie auch, wie
abfallwirtschaftsplan
den Bundesratsverhandlungen Eingang
finden. Neben einer detaillierten Evalu-
ierungsklausel mit zeitnaher Erhebung
von Daten zu Stoffstromverschiebungen
und konkreten Prüfungsverpflichtungen
werden bei der Überprüfung der Man-
telverordnung die Deponiestrategie, die
Umlagerungsklauseln für Bodenaushub
in ähnlich belasteten Gebieten sowie die
Steigerung des Einsatzes von RC-Baustof-
fen in den Bundesratsgremien verhan-
delt.