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S

CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T

SCHWERPUNKTE DER

VERBANDS- UND

LOBBYARBE I T

Nach wie vor ist die Bauwirtschaft

die starke Branche, die am deutschen

Markt erheblich zur Wertschöpfung und

zur Schaffung und Sicherung von Ar-

beitsplätzen beiträgt. Durch zahlreiche

vor- und nachgelagerte Bereiche ist die

deutsche Bauwirtschaft ein Motor für

die Wirtschaft vor Ort, die Wohlstand

schafft und Werte schützt.

Lobbyarbeit

Als Wirtschaftsverband vertritt der

AGV Bau Saar die Interessen seiner

Mitgliedsbetriebe gegenüber Landes-

regierung, Landtag, Landesbehörden,

Kreisen, Städten, Kommunen, Kammern

und kommunalen Spitzenverbänden so-

wie der IG BAU.

Eingebunden ist er auf Bundesebene in

verschiedene Spitzenverbände, über die

auf Bundesebene Lobbyarbeit geleistet

wird. Dies sind der Hauptverband der

Deutschen Bauindustrie, der Zentralver-

band des Deutschen Baugewerbes, der

Zentralverband des Deutschen Dachde-

ckerhandwerks, die Bundesvereinigung

Bauwirtschaft, der Bundesverband Mi-

neralischer Rohstoffe (MIRO) sowie der

Bundesverband Farbe, Gestaltung und

Bautenschutz.

Auf der Agenda standen im vergange-

nen Jahr und bleiben auch künftig fol-

gende Themen:

• Investitionsstau der Wirtschaft und

der öffentlichen Hand

• Energetische Sanierung – steuerli-

che Förderung

• Digitalisierung / BIM

• Dienstleistungsrichtlinie

• Abschreibung Mietwohnungsbau

• Verkehrswegefinanzierung auf

Bundes- und Kommunalebene

• Sanierungsstau (Straßen, öffentli-

che Gebäude, Sportstätten etc.)

Im Saarland:

• Fachkräftenachwuchs

• Infrastrukturfinanzierung

• Rohstoffversorgung

• Stadtumbau und –erneuerung

• Großprojekte

• Kompetenzverlust in Vergabe und

Ausschreibung

• Wiederkehrende Straßenausbau-

beiträge

• Abfallwirtschaftsplan / Deponiesi-

tuation

Neben der allgemeinen Interessenver-

tretung liegt ein Schwerpunkt der Ver-

bandsaktivitäten in der Beratung ein-

zelner Unternehmen in betrieblichen

Belangen.

TH West

Foto: Ehrhardt & Hellmann GmbH

BAUVERGABEN -

VOB/A

BEIBEHALTUNG DER VOB/A

für bauvergaben

Mit Blick auf den Koalitionsvertrag er-

geben sich zunehmend Irritationen

hinsichtlich der künftigen Geltung der

VOB/A. Dies ist angesichts dringender

Bauinvestitionen in dem Bereich Infra-

struktur und Wohnungsbau mehr als

kontraproduktiv.

Während dem Koalitionsvertrag einer-

seits zu entnehmen ist, dass eine Zu-

sammenführung von Verfahrensregeln

für die Vergabe von Liefer- und Dienst-

leistungen einerseits und Bauleistungen

andererseits in einer einheitlichen Ver-

gabeverordnung geprüft werden soll,

wird die VOB/A an anderer Stelle im Ko-

alitionsvertrag ausdrücklich als „fairer,

wettbewerbsneutraler und von allen

Bauverbänden getragene Verfahrensre-

gelung benannt, die gute Bauleistungen

garantiert und deshalb zu sichern und

anwenderorientieret weiter zu entwi-

ckeln ist“.

Nach langen, zähen Verhandlungen,

einschließlich eines notwendig gewor-

denen Ministergesprächs zwischen den

Bundesministern Seehofer und Altmaier

konnte letztlich die VOB/A doch noch

in ihrer neuen Fassung verabschiedet

werden. Dies allerdings auch nur gegen