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CHWERPUNKTE DER VERBANDS- UND LOBBYARBE I T
SCHWERPUNKTE DER
VERBANDS- UND
LOBBYARBE I T
Nach wie vor ist die Bauwirtschaft
die starke Branche, die am deutschen
Markt erheblich zur Wertschöpfung und
zur Schaffung und Sicherung von Ar-
beitsplätzen beiträgt. Durch zahlreiche
vor- und nachgelagerte Bereiche ist die
deutsche Bauwirtschaft ein Motor für
die Wirtschaft vor Ort, die Wohlstand
schafft und Werte schützt.
Lobbyarbeit
Als Wirtschaftsverband vertritt der
AGV Bau Saar die Interessen seiner
Mitgliedsbetriebe gegenüber Landes-
regierung, Landtag, Landesbehörden,
Kreisen, Städten, Kommunen, Kammern
und kommunalen Spitzenverbänden so-
wie der IG BAU.
Eingebunden ist er auf Bundesebene in
verschiedene Spitzenverbände, über die
auf Bundesebene Lobbyarbeit geleistet
wird. Dies sind der Hauptverband der
Deutschen Bauindustrie, der Zentralver-
band des Deutschen Baugewerbes, der
Zentralverband des Deutschen Dachde-
ckerhandwerks, die Bundesvereinigung
Bauwirtschaft, der Bundesverband Mi-
neralischer Rohstoffe (MIRO) sowie der
Bundesverband Farbe, Gestaltung und
Bautenschutz.
Auf der Agenda standen im vergange-
nen Jahr und bleiben auch künftig fol-
gende Themen:
• Investitionsstau der Wirtschaft und
der öffentlichen Hand
• Energetische Sanierung – steuerli-
che Förderung
• Digitalisierung / BIM
• Dienstleistungsrichtlinie
• Abschreibung Mietwohnungsbau
• Verkehrswegefinanzierung auf
Bundes- und Kommunalebene
• Sanierungsstau (Straßen, öffentli-
che Gebäude, Sportstätten etc.)
Im Saarland:
• Fachkräftenachwuchs
• Infrastrukturfinanzierung
• Rohstoffversorgung
• Stadtumbau und –erneuerung
• Großprojekte
• Kompetenzverlust in Vergabe und
Ausschreibung
• Wiederkehrende Straßenausbau-
beiträge
• Abfallwirtschaftsplan / Deponiesi-
tuation
Neben der allgemeinen Interessenver-
tretung liegt ein Schwerpunkt der Ver-
bandsaktivitäten in der Beratung ein-
zelner Unternehmen in betrieblichen
Belangen.
TH West
Foto: Ehrhardt & Hellmann GmbH
BAUVERGABEN -
VOB/A
BEIBEHALTUNG DER VOB/A
für bauvergaben
Mit Blick auf den Koalitionsvertrag er-
geben sich zunehmend Irritationen
hinsichtlich der künftigen Geltung der
VOB/A. Dies ist angesichts dringender
Bauinvestitionen in dem Bereich Infra-
struktur und Wohnungsbau mehr als
kontraproduktiv.
Während dem Koalitionsvertrag einer-
seits zu entnehmen ist, dass eine Zu-
sammenführung von Verfahrensregeln
für die Vergabe von Liefer- und Dienst-
leistungen einerseits und Bauleistungen
andererseits in einer einheitlichen Ver-
gabeverordnung geprüft werden soll,
wird die VOB/A an anderer Stelle im Ko-
alitionsvertrag ausdrücklich als „fairer,
wettbewerbsneutraler und von allen
Bauverbänden getragene Verfahrensre-
gelung benannt, die gute Bauleistungen
garantiert und deshalb zu sichern und
anwenderorientieret weiter zu entwi-
ckeln ist“.
Nach langen, zähen Verhandlungen,
einschließlich eines notwendig gewor-
denen Ministergesprächs zwischen den
Bundesministern Seehofer und Altmaier
konnte letztlich die VOB/A doch noch
in ihrer neuen Fassung verabschiedet
werden. Dies allerdings auch nur gegen