Thema:
Mit der Begründung, die Bauleistung sei mangelhaft, werden Zahlungen
nicht geleistet oder verzögert. Schaut man genau hin, liegen die Ursachen
häufig ganz woanders. Das Vorschieben von behaupteten Mängeln und
die Auseinandersetzung damit ist zu einem Hauptärgernis geworden. Viele
Bauleiter und Bauunternehmer stehen solchen Behauptungen hilflos gegen-
über, wenn sie selbst der Meinung sind, eine ordentliche Bauqualität
erbracht zu haben. In diesem Seminar werden keine Bauschäden und ihre
Ursachen dargestellt, sondern es geht hier um die rechtssichere Auseinan-
dersetzung mit falschen, unklaren oder unzutreffenden Mangelbehaup-
tungen. Es werden Handreichungen, beginnend in der Phase vor Vertrags-
abschluss bis hin zum Verhalten bei und nach der Abnahme gegeben.
Inhalte:
• Hinterlegung und Sicherung von zulässigen und unzulässigen Einbehalten
(z.B. auch nach VOB/B § 17/6
• Abtrennung unstrittiger Teile sichert Liquidität
• der gleiche Mangelbegriff nach BGB und VOB/B
• Ursachen für Mangelbehauptungen
• Mangel oder vom Bauherren hinzunehmende „Unregelmäßigkeit“
• Hilfsmittel für die subjektive und objektive Mangelbeurteilung
• Wie verhält man sich, wenn mit der Behauptung von „Mängel“
Zahlungen nicht geleistet werden
• wann Nachbesserung, wann Minderung?
• Bestimmung der Höhe von Minderungen (praxisgerechtes Vorgehen)
• zulässige und unzulässige „Druckzuschläge“
• falsches Verhalten von Gutachtern
• „Insolvenzfestigkeit“ von zulässigen und unzulässigen Einbehalten
• Bauhandwerkersicherung nach BGB § 648 a (neu BGB § 650f) für man-
gelhafte Leistungen?
• Die „Unsicherheiteneinrede“ als neue Möglichkeit des Auftragnehmers
Ziel:
Praktisch anwendbare Fähigkeiten, von der Angebotsbearbeitung bis
zur Abnahme, unsinnigen Mangelbehauptungen vorzubeugen bzw. sich
sicher mit ihnen auseinander zu setzen, damit ungerechtferigte Einbehalte
schnell als solche klar werden und der Zahlungsfluss beschleunigt wird. Die
Seminarteilnehmer können nach dem Seminar ihre Unternehmensorga-
nisation rationell gestalten. Ein Beitrag zur Vebesserung der Liquidität und
zur Reduzierung von Zahlungsausfällen wird geleistet. Mögliche Fallen für
den Unternehmer werden genauso gezeigt wie der Umgang mit wirksamen
Zwangsmaßnahmen.
Zielgruppe:
Geschäftsführer und Prokuristen von Bauunternehmen,
Handwerksmeister, Baukaufleute
Referent:
Prof. em. Dr.- Ing.habil. Ulrich Nagel, Mainz
Teilnehmerzahl:
min. 10, max. 20 Personen
Veranstaltungsort: Haus der Saarländischen Bauwirtschaft
Kohlweg 18, 66123 Saarbrücken
Bankverbindung:
Dienstleistungsgesellschaft der Saarländischen
Bauwirtschaft mbH, Bank 1 Saar eG, IBAN: DE32 5919 0000 0000 0020
03, BIC: SABADE5S,
Stichwort: „Restfinanzierung“
Anerkennung für Architekten
Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i. S. der Fortbildungs-
ordnung mit
8 Fortbildungspunkten
durch die Architektenkammer
und die Ingenieurkammer des Saarlandes anerkannt.
Restfinanzierung
durch Mängelrügen –
über den Umgang
mit unsinnigen und
„vorgeschobenen“
Mängelrügen
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Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2018
Punkte:
100
Kategorie: Unternehmensführung/Recht
Seminare des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes
Termin:
Dienstag
20. Februar 2018
09.00 – ca. 16.30 Uhrr
Gebühr/TN: (zzgl. 19% MwSt.)
Mitgliedsfirmen:
280,00 €
Nichtmitgliedsfirmen:
380,00 €
inkl. Tagungsgetränke und -unterlagen
Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an: Frau Kirsten Schilt,
Tel. (06 81) 3 89 25 34 oder
k.schilt@bau-saar.deAnmeldung: bitte direkt
beim AGV Bau Saar
Hinweis:
Wir gewähren unseren Mitglieds-
unternehmen folgende Rabatte:
• für Teilnehmer an der Meisterhaft-
Kampagne 20 % oder
• 10 % ab drei Teilnehmer je Seminar
• 10 % ab Besuch des 3. Seminares
Der maximale Rabatt beträgt 20 %.
NEU:
Das Seminar ist i.S.d.
KdW-Förderung mit 50%
des Netto Betrages pro
Mitarbeiter förderfähig!
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© ABZ AGV-Bau Saar