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Thema:

Mit der Begründung, die Bauleistung sei mangelhaft, werden Zahlungen

nicht geleistet oder verzögert. Schaut man genau hin, liegen die Ursachen

häufig ganz woanders. Das Vorschieben von behaupteten Mängeln und

die Auseinandersetzung damit ist zu einem Hauptärgernis geworden. Viele

Bauleiter und Bauunternehmer stehen solchen Behauptungen hilflos gegen-

über, wenn sie selbst der Meinung sind, eine ordentliche Bauqualität

erbracht zu haben. In diesem Seminar werden keine Bauschäden und ihre

Ursachen dargestellt, sondern es geht hier um die rechtssichere Auseinan-

dersetzung mit falschen, unklaren oder unzutreffenden Mangelbehaup-

tungen. Es werden Handreichungen, beginnend in der Phase vor Vertrags-

abschluss bis hin zum Verhalten bei und nach der Abnahme gegeben.

Inhalte:

• Hinterlegung und Sicherung von zulässigen und unzulässigen Einbehalten

(z.B. auch nach VOB/B § 17/6

• Abtrennung unstrittiger Teile sichert Liquidität

• der gleiche Mangelbegriff nach BGB und VOB/B

• Ursachen für Mangelbehauptungen

• Mangel oder vom Bauherren hinzunehmende „Unregelmäßigkeit“

• Hilfsmittel für die subjektive und objektive Mangelbeurteilung

• Wie verhält man sich, wenn mit der Behauptung von „Mängel“

Zahlungen nicht geleistet werden

• wann Nachbesserung, wann Minderung?

• Bestimmung der Höhe von Minderungen (praxisgerechtes Vorgehen)

• zulässige und unzulässige „Druckzuschläge“

• falsches Verhalten von Gutachtern

• „Insolvenzfestigkeit“ von zulässigen und unzulässigen Einbehalten

• Bauhandwerkersicherung nach BGB § 648 a (neu BGB § 650f) für man-

gelhafte Leistungen?

• Die „Unsicherheiteneinrede“ als neue Möglichkeit des Auftragnehmers

Ziel:

Praktisch anwendbare Fähigkeiten, von der Angebotsbearbeitung bis

zur Abnahme, unsinnigen Mangelbehauptungen vorzubeugen bzw. sich

sicher mit ihnen auseinander zu setzen, damit ungerechtferigte Einbehalte

schnell als solche klar werden und der Zahlungsfluss beschleunigt wird. Die

Seminarteilnehmer können nach dem Seminar ihre Unternehmensorga-

nisation rationell gestalten. Ein Beitrag zur Vebesserung der Liquidität und

zur Reduzierung von Zahlungsausfällen wird geleistet. Mögliche Fallen für

den Unternehmer werden genauso gezeigt wie der Umgang mit wirksamen

Zwangsmaßnahmen.

Zielgruppe:

Geschäftsführer und Prokuristen von Bauunternehmen,

Handwerksmeister, Baukaufleute

Referent:

Prof. em. Dr.- Ing.habil. Ulrich Nagel, Mainz

Teilnehmerzahl:

min. 10, max. 20 Personen

Veranstaltungsort: Haus der Saarländischen Bauwirtschaft

Kohlweg 18, 66123 Saarbrücken

Bankverbindung:

Dienstleistungsgesellschaft der Saarländischen

Bauwirtschaft mbH, Bank 1 Saar eG, IBAN: DE32 5919 0000 0000 0020

03, BIC: SABADE5S,

Stichwort: „Restfinanzierung“

Anerkennung für Architekten

Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i. S. der Fortbildungs-

ordnung mit

8 Fortbildungspunkten

durch die Architektenkammer

und die Ingenieurkammer des Saarlandes anerkannt.

Restfinanzierung

durch Mängelrügen –

über den Umgang

mit unsinnigen und

„vorgeschobenen“

Mängelrügen

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Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2018

Punkte:

100

Kategorie: Unternehmensführung/Recht

Seminare des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes

Termin:

Dienstag

20. Februar 2018

09.00 – ca. 16.30 Uhrr

Gebühr/TN: (zzgl. 19% MwSt.)

Mitgliedsfirmen:

280,00 €

Nichtmitgliedsfirmen:

380,00 €

inkl. Tagungsgetränke und -unterlagen

Für Rückfragen wenden Sie sich

bitte an: Frau Kirsten Schilt,

Tel. (06 81) 3 89 25 34 oder

k.schilt@bau-saar.de

Anmeldung: bitte direkt

beim AGV Bau Saar

Hinweis:

Wir gewähren unseren Mitglieds-

unternehmen folgende Rabatte:

• für Teilnehmer an der Meisterhaft-

Kampagne 20 % oder

• 10 % ab drei Teilnehmer je Seminar

• 10 % ab Besuch des 3. Seminares

Der maximale Rabatt beträgt 20 %.

NEU:

Das Seminar ist i.S.d.

KdW-Förderung mit 50%

des Netto Betrages pro

Mitarbeiter förderfähig!

NEU

© ABZ AGV-Bau Saar