Thema:
Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im
VOB/B- und BGB-Vertrag nach dem ab dem 01.01.2018 geltenden neuen
Bauvertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme.
Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürli-
cher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grundsätze der
Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag
schon seit langem ständiger Grund von Auseinandersetzungen zwischen
den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hinterlegte Urkalkulation den
tatsächlich notwendigen Kosten nach § 650c ABS. 2 BGB entspricht, was
angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten sind oder was
überhaupt tatsächlich notwendige Kosten gem. 3 650c ABS. 1 BGB sein
sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsfor-
derungen bei BGB-Verträgen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten
vor neue Probleme gestellt.
Ziel dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der
Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw.
Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des
neuen Bauvertragsrechtes nach BGB zu verbessern. Dazu werden in einem
ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundlagen und Kalkulationsver-
fahren und die Auswirkungen von Änderungen etc. auf die Preisbildung ver-
mittelt. Anhand praktischer Beispiele werden grundlegende Systematiken
der Nachtragserstellung und Prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grund-
lagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes,
Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen
Anspruchsgrundlagen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem
neuen Bauvertragsrecht nach § 650 c BGB gegenübergestellt und erläutert.
Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulation nach-
vollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrech-
nungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der
Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht werden und diese im Rahmen sei-
ner Nachtragserstellung in Zukunft berücksichtigen können.
Inhalte:
• Kalkulationsgrundlagen
• Ansprüche aus § 2 VOB/B
• Grenzen und Ausnahmen von der Preisfortschreibung im Sinne
von § 2 VOB/B
• Ansprüche aus § 6 VOB/B sachgerecht erstellen bzw. bewerten
• Anspr. aus § 650c BGB sachgerecht erstellen bzw. bewerten
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an
Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.
Referent:
Dipl.-Ing. Dr. techn. Ralph Bartsch
ist Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT,
Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft in München
Teilnehmerzahl:
min. 10, max. 20 Personen
Veranstaltungsort: Haus der Saarländischen Bauwirtschaft
Kohlweg 18, 66123 Saarbrücken
Bankverbindung:
Dienstleistungsgesellschaft der Saarländischen Bauwirtschaft mbH
Bank 1 Saar eG, IBAN: DE32 5919 0000 0000 0020 03, BIC: SABADE5S
Stichwort: „Nachtragskalkulation“
Anerkennung für Architekten
Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i. S. der Fortbildungs-
ordnung mit
8 Fortbildungspunkten
durch die Architektenkammer
und die Ingenieurkammer des Saarlandes anerkannt.
Kalkulationsgrundlagen,
Nachtragskalkulation
und Nachtragsprüfung
bei Ansprüchen aus §§ 2
und 6 VOB/B sowie §
650c BGB
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Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2018
Punkte:
100
Kategorie: Unternehmensführung/Recht
Seminare des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes
Termin:
Donnerstag
25. Januar 2018
09.00 – ca. 16.30 Uhr
Gebühr/TN: (zzgl. 19% MwSt.)
Mitgliedsfirmen:
280,00 €
Nichtmitgliedsfirmen:
380,00 €
inkl. Tagungsgetränke und -unterlagen
Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an: Frau Kirsten Schilt,
Tel. (06 81) 3 89 25 34 oder
k.schilt@bau-saar.deAnmeldung: bitte direkt
beim AGV Bau Saar
Hinweis:
Wir gewähren unseren Mitglieds-
unternehmen folgende Rabatte:
• für Teilnehmer an der Meisterhaft-
Kampagne 20 % oder
• 10 % ab drei Teilnehmer je Seminar
• 10 % ab Besuch des 3. Seminares
Der maximale Rabatt beträgt 20 %.
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Das Seminar ist i.S.d.
KdW-Förderung mit 50%
des Netto Betrages pro
Mitarbeiter förderfähig!
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