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Thema:

Die sachgerechte Bewertung von Nachtragsforderungen im

VOB/B- und BGB-Vertrag nach dem ab dem 01.01.2018 geltenden neuen

Bauvertragsrecht bereitet in der Praxis teilweise erhebliche Probleme.

Neben nicht selten überzogenen Forderungen der Auftragnehmer, willkürli-

cher Prüfung oder einer Ist-Kostenerstattung sind die Grundsätze der

Preisfortschreibung und hiervon zulässige Ausnahmen im VOB/B-Vertrag

schon seit langem ständiger Grund von Auseinandersetzungen zwischen

den Projektbeteiligten. Die Frage, wann die hinterlegte Urkalkulation den

tatsächlich notwendigen Kosten nach § 650c ABS. 2 BGB entspricht, was

angemessene Zuschläge für Allgemeine Geschäftskosten sind oder was

überhaupt tatsächlich notwendige Kosten gem. 3 650c ABS. 1 BGB sein

sollen, stellt Neuland dar und erleichtert die Prüfung von Nachtragsfor-

derungen bei BGB-Verträgen keineswegs. Vielmehr werden alle Beteiligten

vor neue Probleme gestellt.

Ziel dieses Seminars ist es, Kompetenzen im sicheren Umgang mit der

Prüfung von Nachtragsforderungen dem Grunde und der Höhe nach bzw.

Kompetenzen bei der Aufstellung auf der Grundlage der VOB/B und des

neuen Bauvertragsrechtes nach BGB zu verbessern. Dazu werden in einem

ersten Teil des Seminars die Kalkulationsgrundlagen und Kalkulationsver-

fahren und die Auswirkungen von Änderungen etc. auf die Preisbildung ver-

mittelt. Anhand praktischer Beispiele werden grundlegende Systematiken

der Nachtragserstellung und Prüfung erarbeitet. Ferner werden die Grund-

lagen nach der VOB/B sowie nach dem Vergabehandbuch des Bundes,

Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen, anhand der verschiedenen

Anspruchsgrundlagen erörtert. Dem werden die Grundsätze nach dem

neuen Bauvertragsrecht nach § 650 c BGB gegenübergestellt und erläutert.

Der Nachtragsprüfer soll seine Fähigkeiten verbessern, die Kalkulation nach-

vollziehen zu können, auf Plausibilität zu prüfen und eigene Vergleichsrech-

nungen anzustellen. Der Nachtragsersteller soll auf die Probleme bei der

Nachtragsprüfung aufmerksam gemacht werden und diese im Rahmen sei-

ner Nachtragserstellung in Zukunft berücksichtigen können.

Inhalte:

• Kalkulationsgrundlagen

• Ansprüche aus § 2 VOB/B

• Grenzen und Ausnahmen von der Preisfortschreibung im Sinne

von § 2 VOB/B

• Ansprüche aus § 6 VOB/B sachgerecht erstellen bzw. bewerten

• Anspr. aus § 650c BGB sachgerecht erstellen bzw. bewerten

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich sowohl an Auftraggeber als auch an

Auftragnehmer und bauüberwachende Ingenieurbüros.

Referent:

Dipl.-Ing. Dr. techn. Ralph Bartsch

ist Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT,

Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft in München

Teilnehmerzahl:

min. 10, max. 20 Personen

Veranstaltungsort: Haus der Saarländischen Bauwirtschaft

Kohlweg 18, 66123 Saarbrücken

Bankverbindung:

Dienstleistungsgesellschaft der Saarländischen Bauwirtschaft mbH

Bank 1 Saar eG, IBAN: DE32 5919 0000 0000 0020 03, BIC: SABADE5S

Stichwort: „Nachtragskalkulation“

Anerkennung für Architekten

Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i. S. der Fortbildungs-

ordnung mit

8 Fortbildungspunkten

durch die Architektenkammer

und die Ingenieurkammer des Saarlandes anerkannt.

Kalkulationsgrundlagen,

Nachtragskalkulation

und Nachtragsprüfung

bei Ansprüchen aus §§ 2

und 6 VOB/B sowie §

650c BGB

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Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2018

Punkte:

100

Kategorie: Unternehmensführung/Recht

Seminare des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes

Termin:

Donnerstag

25. Januar 2018

09.00 – ca. 16.30 Uhr

Gebühr/TN: (zzgl. 19% MwSt.)

Mitgliedsfirmen:

280,00 €

Nichtmitgliedsfirmen:

380,00 €

inkl. Tagungsgetränke und -unterlagen

Für Rückfragen wenden Sie sich

bitte an: Frau Kirsten Schilt,

Tel. (06 81) 3 89 25 34 oder

k.schilt@bau-saar.de

Anmeldung: bitte direkt

beim AGV Bau Saar

Hinweis:

Wir gewähren unseren Mitglieds-

unternehmen folgende Rabatte:

• für Teilnehmer an der Meisterhaft-

Kampagne 20 % oder

• 10 % ab drei Teilnehmer je Seminar

• 10 % ab Besuch des 3. Seminares

Der maximale Rabatt beträgt 20 %.

NEU:

Das Seminar ist i.S.d.

KdW-Förderung mit 50%

des Netto Betrages pro

Mitarbeiter förderfähig!

NEU

© ABZ AGV-Bau Saar