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Thema:

Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat strenge Anforderungen an

den Nachweis von Forderungen aus Bauablaufstörungen postuliert. Diese

bestehen zum einen in einem rechtzeitigen und richtigen vertraglichen

Verhalten, zum anderen in einer Dokumentation, die in dieser Art und Weise

nahezu ausnahmslos auf Baustellen nicht geführt wird. Ferner werden in der

baubetrieblichen Literatur verschiedene mehr oder weniger komplexe Ver-

fahren veröffentlicht, wie die zeitlichen und finanziellen Folgen darzulegen

sind. Das Seminar bietet einerseits einen Überblick über die rechtlichen

Grundlagen, um hieraus die Rückschlüsse für das richtige Verhalten und die

richtige Dokumentation auf der Baustelle zu schaffen. Andererseits werden

die baubetrieblichen Verfahren der Berechnung der Fristverlängerung/

Bauzeitverlängerung und der finanziellen Folgen in der Theorie aufgezeigt.

Anhand mehrerer praktischer Beispiele aus verschiedenen Gewerken wird

der Nachweis der tatsächlich kausalen Folge von Bauablauf- störungen auf

den geplanten Bauablauf geführt. In Abhängigkeit von den jeweiligen

Anspruchsgrundlagen werden die finanziellen Folgen an praktischen

Beispielen berechnet. Vornehmliches Ziel des Seminars ist es, die prakti-

sche Umsetzung von Forderungen aus gestörten Bauabläufen und

Bauzeitverlängerungen am konkreten Beispiel gemeinsam zu erarbeiten.

Inhalte:

1. Grundlagen zu Terminen, Fristen und Vertragsterminplänen.

2. Die Folgen der Rechtsprechung zu gestörten Bauabläufen für die Praxis

von der Behinderungsanzeige über die Dokumentation bis hin zu den

anerkannten Verfahren der Berechnung von Fristverlängerung und

finanziellen Folgen.

3. Praxisbeispiel 1: Bauablaufstörung zu Baubeginn infolge fehlender und

mangelhafter Vorunternehmerleistung. Berechnung der Fristverlängerung

und des Entschädigungsanspruchs.

4. Praxisbeispiel 2: Bauablaufstörung infolge zu spät übergebener Ausfüh-

rungsplanung durch den Aufraggeber. Berechnung der Fristverlängerung

und des Schadensersatzes.

5. Praxisbeispiel 3: Bauablaufstörung während der Ausführung infolge zu

spät erfolgter Vorleistung anderer Gewerke und Leistungsänderungen.

Berechnung der Fristverlängerung, des Entschädigungsanspruchs und

der Mehrkosten.

Zielgruppe:

Das Seminar richtet sich an alle Baubeteiligten, die in ihrer

praktischen Tätigkeit mit der Aufstellung und Bewertung von Forderungen

aus Bauab-laufstörungen und verlängerten Bauzeiten sowie hieraus

resultierenden finanziellen Ansprüchen zu tun haben.

Referent:

Dipl.-Ing. Dr. techn. Ralph Bartsch

ist Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT,

Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft in München

Teilnehmerzahl:

min. 10, max. 20 Personen

Veranstaltungsort: Haus der Saarländischen Bauwirtschaft

Kohlweg 18, 66123 Saarbrücken

Bankverbindung:

Dienstleistungsgesellschaft der Saarländischen Bauwirtschaft mbH

Bank 1 Saar eG, IBAN: DE32 5919 0000 0000 0020 03, BIC: SABADE5S

Stichwort: „Baubehinderungen“

Anerkennung für Architekten

Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i. S. der Fortbildungs-

ordnung mit

8 Fortbildungspunkten

durch die Architektenkammer

und die Ingenieurkammer des Saarlandes anerkannt.

Forderungen aus

Behinderungen und

Bauablaufstörungen

richtig dokumentieren,

aufbereiten und verhan-

deln bzw. durchsetzen.

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Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2018

Punkte:

100

Kategorie: Unternehmensführung/Recht

Seminare des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes

Termin:

Donnerstag

01. Februar 2018

09.00 – ca. 16.30 Uhr

Gebühr/TN: (zzgl. 19% MwSt.)

Mitgliedsfirmen:

280,00 €

Nichtmitgliedsfirmen:

380,00 €

inkl. Tagungsgetränke und -unterlagen

Für Rückfragen wenden Sie sich

bitte an: Frau Kirsten Schilt,

Tel. (06 81) 3 89 25 34 oder

k.schilt@bau-saar.de

Anmeldung: bitte direkt

beim AGV Bau Saar

Hinweis:

Wir gewähren unseren Mitglieds-

unternehmen folgende Rabatte:

• für Teilnehmer an der Meisterhaft-

Kampagne 20 % oder

• 10 % ab drei Teilnehmer je Seminar

• 10 % ab Besuch des 3. Seminares

Der maximale Rabatt beträgt 20 %.

NEU:

Das Seminar ist i.S.d.

KdW-Förderung mit 50%

des Netto Betrages pro

Mitarbeiter förderfähig!

© ABZ AGV-Bau Saar