Thema:
Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre hat strenge Anforderungen an
den Nachweis von Forderungen aus Bauablaufstörungen postuliert. Diese
bestehen zum einen in einem rechtzeitigen und richtigen vertraglichen
Verhalten, zum anderen in einer Dokumentation, die in dieser Art und Weise
nahezu ausnahmslos auf Baustellen nicht geführt wird. Ferner werden in der
baubetrieblichen Literatur verschiedene mehr oder weniger komplexe Ver-
fahren veröffentlicht, wie die zeitlichen und finanziellen Folgen darzulegen
sind. Das Seminar bietet einerseits einen Überblick über die rechtlichen
Grundlagen, um hieraus die Rückschlüsse für das richtige Verhalten und die
richtige Dokumentation auf der Baustelle zu schaffen. Andererseits werden
die baubetrieblichen Verfahren der Berechnung der Fristverlängerung/
Bauzeitverlängerung und der finanziellen Folgen in der Theorie aufgezeigt.
Anhand mehrerer praktischer Beispiele aus verschiedenen Gewerken wird
der Nachweis der tatsächlich kausalen Folge von Bauablauf- störungen auf
den geplanten Bauablauf geführt. In Abhängigkeit von den jeweiligen
Anspruchsgrundlagen werden die finanziellen Folgen an praktischen
Beispielen berechnet. Vornehmliches Ziel des Seminars ist es, die prakti-
sche Umsetzung von Forderungen aus gestörten Bauabläufen und
Bauzeitverlängerungen am konkreten Beispiel gemeinsam zu erarbeiten.
Inhalte:
1. Grundlagen zu Terminen, Fristen und Vertragsterminplänen.
2. Die Folgen der Rechtsprechung zu gestörten Bauabläufen für die Praxis
von der Behinderungsanzeige über die Dokumentation bis hin zu den
anerkannten Verfahren der Berechnung von Fristverlängerung und
finanziellen Folgen.
3. Praxisbeispiel 1: Bauablaufstörung zu Baubeginn infolge fehlender und
mangelhafter Vorunternehmerleistung. Berechnung der Fristverlängerung
und des Entschädigungsanspruchs.
4. Praxisbeispiel 2: Bauablaufstörung infolge zu spät übergebener Ausfüh-
rungsplanung durch den Aufraggeber. Berechnung der Fristverlängerung
und des Schadensersatzes.
5. Praxisbeispiel 3: Bauablaufstörung während der Ausführung infolge zu
spät erfolgter Vorleistung anderer Gewerke und Leistungsänderungen.
Berechnung der Fristverlängerung, des Entschädigungsanspruchs und
der Mehrkosten.
Zielgruppe:
Das Seminar richtet sich an alle Baubeteiligten, die in ihrer
praktischen Tätigkeit mit der Aufstellung und Bewertung von Forderungen
aus Bauab-laufstörungen und verlängerten Bauzeiten sowie hieraus
resultierenden finanziellen Ansprüchen zu tun haben.
Referent:
Dipl.-Ing. Dr. techn. Ralph Bartsch
ist Partner des Ingenieurbüros BARTSCH WARNING PARTNERSCHAFT,
Ingenieurbüro für Baubetrieb und Bauwirtschaft in München
Teilnehmerzahl:
min. 10, max. 20 Personen
Veranstaltungsort: Haus der Saarländischen Bauwirtschaft
Kohlweg 18, 66123 Saarbrücken
Bankverbindung:
Dienstleistungsgesellschaft der Saarländischen Bauwirtschaft mbH
Bank 1 Saar eG, IBAN: DE32 5919 0000 0000 0020 03, BIC: SABADE5S
Stichwort: „Baubehinderungen“
Anerkennung für Architekten
Das Seminar wird als Fortbildungsveranstaltung i. S. der Fortbildungs-
ordnung mit
8 Fortbildungspunkten
durch die Architektenkammer
und die Ingenieurkammer des Saarlandes anerkannt.
Forderungen aus
Behinderungen und
Bauablaufstörungen
richtig dokumentieren,
aufbereiten und verhan-
deln bzw. durchsetzen.
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Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2018
Punkte:
100
Kategorie: Unternehmensführung/Recht
Seminare des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes
Termin:
Donnerstag
01. Februar 2018
09.00 – ca. 16.30 Uhr
Gebühr/TN: (zzgl. 19% MwSt.)
Mitgliedsfirmen:
280,00 €
Nichtmitgliedsfirmen:
380,00 €
inkl. Tagungsgetränke und -unterlagen
Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an: Frau Kirsten Schilt,
Tel. (06 81) 3 89 25 34 oder
k.schilt@bau-saar.deAnmeldung: bitte direkt
beim AGV Bau Saar
Hinweis:
Wir gewähren unseren Mitglieds-
unternehmen folgende Rabatte:
• für Teilnehmer an der Meisterhaft-
Kampagne 20 % oder
• 10 % ab drei Teilnehmer je Seminar
• 10 % ab Besuch des 3. Seminares
Der maximale Rabatt beträgt 20 %.
NEU:
Das Seminar ist i.S.d.
KdW-Förderung mit 50%
des Netto Betrages pro
Mitarbeiter förderfähig!
© ABZ AGV-Bau Saar