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Bau Saar
hat, ihre Kapazitäten auszuweiten, be-
reite den Unternehmen die momentane
Auftragslage zunehmend Sorgen. „Die
Unternehmen haben in den vergange-
nen zehn Jahren, auch auf Drängen der
Politik, mehr als 150.000 neue Mitar-
beiter eingestellt. Trotzdem müssen wir
immer häufiger feststellen, dass nicht
genügend Projekte von den öffentlichen
Verwaltungen ausgeschrieben und dann
auch vergeben werden“, erklärte Babiel.
Im Straßenbaubereich sei der Auftrags-
eingang im August erstmals um nominal
18,8 % im Vergleich zum Vorjahresmo-
nat zurückgegangen. Zudem würden die
Unternehmen laut DIHK-Herbstumfrage
melden, dass Auftragsmangel die Bau-
tätigkeit zunehmend behindere. Grund
hierfür seien zum einen langwierige
Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Zum anderen seien Baupreissteigerun-
gen, die vor allem auf der Kostenseite
entstanden sind, in den öffentlichen
Budgets nicht entsprechend berücksich-
tigt worden.
„Damit die Investitionsoffensive Früch-
te tragen kann, ist eine Gemeinschafts-
anstrengung von Politik, Bauindustrie
und Öffentlichkeit notwendig“, forderte
Babiel. Die Politik müsse die Vorausset-
zungen schaffen, dass neben der Mittel-
bereitstellung Genehmigungsverfahren
verkürzt und öffentliche Planungskapazi-
täten wiederaufgebaut werden. Gleichzei-
tig müsse ein Dialog in der Öffentlichkeit
zur Steigerung der Akzeptanz von Infra-
strukturprojekten geführt werden. „Der
Beitrag der Bauindustrie ist, das Bauen in
Deutschland als ganzheitlicher Infrastruk-
turanbieter im Rahmen einer Vielzahl
von Beschaffungsvarianten effizient um-
zusetzen. Der Einsatz von kooperativen,
digitalen Planungsmethoden muss dabei
ebenso im Vordergrund stehen wie aus-
reichend Spielraum für mehr Innovatio-
nen am Bau“, so Babiel abschließend.
Wiederein-
führungder
Meisterpflicht
Der Bundesrat hat in seiner Sit-
zung am 29. November keine Ein-
wendungen gegen den Entwurf des
Vierten Gesetzes zur Änderung der
Handwerksordnung und anderer
handwerksrechtlicher
Vorschriften
erhoben. Damit kann das bislang
vorgesehene Verfahren – Verabschie-
dung bis Ende des Jahres –, wie von
der Bundesregierung geplant, einge-
halten werden.
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„Trotz des ersten Planungsbeschleuni-
gungsgesetzes von 2018 besteht weiter-
hin großer Bedarf, die Planungsverfahren
in Deutschland zu beschleunigen. Wir
müssen schneller planen, damit wir auch
schneller bauen können,“ so die Forde-
rung von ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix
Pakleppa. Und weiter: „Wir unterstützen
den Entwurf des Verkehrsministeriums,
das mit einer sog. materiellen Präklusi-
onsregelung die Planung von Infrastruk-
turvorhaben wesentlich beschleunigen
möchte.“
Danach hätten Kläger wie z.B. Umwelt-
verbände im Verwaltungsverfahren nach
wie vor die Möglichkeit ihre Einwände
einzubringen. Nach Ablauf einer Frist
von zwei Monaten sollen weitere Ein-
wendungen aber ausgeschlossen sein.
„Hierdurch werden unter der Beachtung
des Grundsatzes der Verhältnismäßig-
keit Fehlentwicklungen insbesondere im
Umweltrecht aufgelöst. Infrastruktur-
maßnahmen würden dadurch wirksam
beschleunigt,“ so Pakleppa. „Darüber
hinaus fordern wir bei Ersatzneubauten,
wie z.B. Brücken, auf langwierige Plan-
feststellungsverfahren zu verzichten. Wo
seit hundert Jahren eine Brücke steht,
die im Verlauf der Jahre immer wieder an
moderne Bautechnik angepasst wurde,
soll das zukünftig ohne lange Verfahren
möglich sein,“ erklärte Pakleppa. „Und
wenn die Planungsbehörden ihre Perso-
nalkapazitäten auch unter Einbeziehung
von Ingenieurbüros wieder aufbauen,
um entsprechende Projekte auch ver-
nünftig planen zu können, steht der Um-
setzung des Investitionshochlaufs nichts
mehr im Wege.“
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