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Bau Saar

hat, ihre Kapazitäten auszuweiten, be-

reite den Unternehmen die momentane

Auftragslage zunehmend Sorgen. „Die

Unternehmen haben in den vergange-

nen zehn Jahren, auch auf Drängen der

Politik, mehr als 150.000 neue Mitar-

beiter eingestellt. Trotzdem müssen wir

immer häufiger feststellen, dass nicht

genügend Projekte von den öffentlichen

Verwaltungen ausgeschrieben und dann

auch vergeben werden“, erklärte Babiel.

Im Straßenbaubereich sei der Auftrags-

eingang im August erstmals um nominal

18,8 % im Vergleich zum Vorjahresmo-

nat zurückgegangen. Zudem würden die

Unternehmen laut DIHK-Herbstumfrage

melden, dass Auftragsmangel die Bau-

tätigkeit zunehmend behindere. Grund

hierfür seien zum einen langwierige

Planungs- und Genehmigungsverfahren.

Zum anderen seien Baupreissteigerun-

gen, die vor allem auf der Kostenseite

entstanden sind, in den öffentlichen

Budgets nicht entsprechend berücksich-

tigt worden.

„Damit die Investitionsoffensive Früch-

te tragen kann, ist eine Gemeinschafts-

anstrengung von Politik, Bauindustrie

und Öffentlichkeit notwendig“, forderte

Babiel. Die Politik müsse die Vorausset-

zungen schaffen, dass neben der Mittel-

bereitstellung Genehmigungsverfahren

verkürzt und öffentliche Planungskapazi-

täten wiederaufgebaut werden. Gleichzei-

tig müsse ein Dialog in der Öffentlichkeit

zur Steigerung der Akzeptanz von Infra-

strukturprojekten geführt werden. „Der

Beitrag der Bauindustrie ist, das Bauen in

Deutschland als ganzheitlicher Infrastruk-

turanbieter im Rahmen einer Vielzahl

von Beschaffungsvarianten effizient um-

zusetzen. Der Einsatz von kooperativen,

digitalen Planungsmethoden muss dabei

ebenso im Vordergrund stehen wie aus-

reichend Spielraum für mehr Innovatio-

nen am Bau“, so Babiel abschließend.

Wiederein-

führungder

Meisterpflicht

Der Bundesrat hat in seiner Sit-

zung am 29. November keine Ein-

wendungen gegen den Entwurf des

Vierten Gesetzes zur Änderung der

Handwerksordnung und anderer

handwerksrechtlicher

Vorschriften

erhoben. Damit kann das bislang

vorgesehene Verfahren – Verabschie-

dung bis Ende des Jahres –, wie von

der Bundesregierung geplant, einge-

halten werden.

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Planungsbe-

schleunigung

endlichumsetzen!

„Trotz des ersten Planungsbeschleuni-

gungsgesetzes von 2018 besteht weiter-

hin großer Bedarf, die Planungsverfahren

in Deutschland zu beschleunigen. Wir

müssen schneller planen, damit wir auch

schneller bauen können,“ so die Forde-

rung von ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix

Pakleppa. Und weiter: „Wir unterstützen

den Entwurf des Verkehrsministeriums,

das mit einer sog. materiellen Präklusi-

onsregelung die Planung von Infrastruk-

turvorhaben wesentlich beschleunigen

möchte.“

Danach hätten Kläger wie z.B. Umwelt-

verbände im Verwaltungsverfahren nach

wie vor die Möglichkeit ihre Einwände

einzubringen. Nach Ablauf einer Frist

von zwei Monaten sollen weitere Ein-

wendungen aber ausgeschlossen sein.

„Hierdurch werden unter der Beachtung

des Grundsatzes der Verhältnismäßig-

keit Fehlentwicklungen insbesondere im

Umweltrecht aufgelöst. Infrastruktur-

maßnahmen würden dadurch wirksam

beschleunigt,“ so Pakleppa. „Darüber

hinaus fordern wir bei Ersatzneubauten,

wie z.B. Brücken, auf langwierige Plan-

feststellungsverfahren zu verzichten. Wo

seit hundert Jahren eine Brücke steht,

die im Verlauf der Jahre immer wieder an

moderne Bautechnik angepasst wurde,

soll das zukünftig ohne lange Verfahren

möglich sein,“ erklärte Pakleppa. „Und

wenn die Planungsbehörden ihre Perso-

nalkapazitäten auch unter Einbeziehung

von Ingenieurbüros wieder aufbauen,

um entsprechende Projekte auch ver-

nünftig planen zu können, steht der Um-

setzung des Investitionshochlaufs nichts

mehr im Wege.“

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