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der gegenwärtigen Situation nicht alle
Kommunen gleichermaßen von der po-
sitiven Gesamtsituation. Vielmehr zeigt
sich weiterhin ein heterogenes Bild zwi-
schen den Kommunen.
Jede fünfte Kommune unterlag in den
letzten beiden Jahren der Kommunal-
aufsicht und arbeitete unter einem
Haushaltssicherungskonzept.
Insbe-
sondere größere Städte sind davon be-
troffen. Bezogen auf die Gesamtbevöl-
kerung bedeutet dies, dass knapp ein
Viertel der deutschen Bevölkerung in
einer Kommune lebt, die aktuell unter
einem Haushaltssicherungskonzept ar-
beitet.
Mit Blick auf das aktuelle Haushalts-
jahr geht jede zweite Kommune davon
aus, dass sich die finanzielle Situation
auch 2019 konstant darstellt. Weiter in
die Zukunft geschaut, erwarten immer-
hin 41 % eine "weitgehend konstan-
te" Entwicklung in den nächsten fünf
Jahren. Nur rund 12 % der Kommunen
gehen von einer Verbesserung der Si-
tuation aus, 42 % hingegen von einer
Verschlechterung. Dass die Kommunen
insgesamt eher eine Verschlechterung,
als eine Verbesserung erwarten, ist we-
nig überraschend – schließlich bleibt,
ausgehend von der aktuell als über-
durchschnittlich positiv eingeschätzten
Situation, für die meisten Kommunen
nur wenig Verbesserungspotenzial.
Vielmehr korrespondiert die verhal-
tenere Einschätzung der Investitions-
möglichkeiten in der Zukunft mit den
zurückgenommenen Prognosen zur
wirtschaftlichen Entwicklung der Bun-
desregierung und Forschungsinstitute.
So fallen nach der Steuerschätzung vom
Mai 2019 die prognostizierten Steuer-
einnahmen in den nächsten Jahren bei
den Gemeinden um 5 bis 6 Mrd. € ge-
ringer aus, als noch im November 2018
prognostiziert. Vom Deutschen Städte-
tag wurde der Finanzierungssaldo aus
Einnahmen und Ausgaben auf Basis der
Steuerschätzung Mai 2018 (!) in den
Jahren 2020 und 2021 noch auf eben
5 bis 6 Mrd. € veranschlagt. Es ist da-
her absehbar, dass der Investitionsstau
in den Kommunen in den Folgejahren
kaum nennenswert abgebaut werden
kann.
Die Handlungsspielräume bleiben auch
eng, da die Verschuldung in den Kom-
munen nach wie vor hoch ist. Hier
braucht es strukturelle Veränderungen,
um Kommunen wieder in die Lage zu
versetzen, zu investieren. Beispielhaft
kann hier das Land Hessen genannt
werden, das kommunale Kassenkredite
in Höhe von 4,9 Mrd. € übernommen
hat. Auch andere Bundesländer fahren
Konzepte zur Entlastung der Kommu-
nen. Auch die von der Bundesregierung
eingesetzte Kommission. Gleichwertige
Lebensverhältnisse“ beschäftigt sich in
einem Themenfeld mit der Kassenkre-
ditproblematik.
Schulen (inkl. Erwachsenenbildung) mit
rd. 42,8 Mrd. € und die Straßen und Ver-
kehrsinfrastruktur mit rd. 36,1 Mrd. €
machen wie auch in den Vorjahren den
größten Anteil des wahrgenommenen
Investitionsrückstands aus (s Bild). Mit
31 % bzw. 26 % ist ihr Anteil am Gesam-
tinvestitionsrückstand sogar leicht an-
gestiegen. Rund ein Zehntel des wahr-
genommenen
Investitionsrückstands
entfällt mit ca. 14 Mrd. € weiterhin auf
die öffentlichen Verwaltungsgebäude.
Für die beiden Bereiche Straßen und
Verkehrsinfrastruktur sowie Schulen
zeigt sich nicht nur die höchste absolu-
te Summe beim Investitionsrückstand,
sondern aus Sicht der befragten Käm-
mereien auch die größte Dringlichkeit.
verabschiedet
Gesetz gegen illegale Beschäftigung
und Sozialleistungsmissbrauch
Ende 2018 wurde von der Bundesregie-
rung ein Gesetz u.a. zur besseren Be-
kämpfung von Schwarzarbeit auf den
Weg gebracht. Der Bundesrat billigte
nun am 28. Juni 2019 das Gesetz gegen
illegale Beschäftigung und Sozialleis-
tungsmissbrauch.
Gegenüber dem vom Bundeskabinett
am 21. Februar 2019 verabschiedeten
Gesetzentwurf sind folgende wesentli-
che Änderungen zu nennen:
• Aufnahme der fahrlässigen Un-
kenntnis bei der Beauftragung von
Subunternehmern in die Bußgeld-
vorschriften des § 8 SchwarzArbG.
• Änderung und Ergänzung der Re-
gelungen zum Datenaustausch der
Familienkassen mit anderen Behör-
den in § 68 EStG sowie die hierzu