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der gegenwärtigen Situation nicht alle

Kommunen gleichermaßen von der po-

sitiven Gesamtsituation. Vielmehr zeigt

sich weiterhin ein heterogenes Bild zwi-

schen den Kommunen.

Jede fünfte Kommune unterlag in den

letzten beiden Jahren der Kommunal-

aufsicht und arbeitete unter einem

Haushaltssicherungskonzept.

Insbe-

sondere größere Städte sind davon be-

troffen. Bezogen auf die Gesamtbevöl-

kerung bedeutet dies, dass knapp ein

Viertel der deutschen Bevölkerung in

einer Kommune lebt, die aktuell unter

einem Haushaltssicherungskonzept ar-

beitet.

Mit Blick auf das aktuelle Haushalts-

jahr geht jede zweite Kommune davon

aus, dass sich die finanzielle Situation

auch 2019 konstant darstellt. Weiter in

die Zukunft geschaut, erwarten immer-

hin 41 % eine "weitgehend konstan-

te" Entwicklung in den nächsten fünf

Jahren. Nur rund 12 % der Kommunen

gehen von einer Verbesserung der Si-

tuation aus, 42 % hingegen von einer

Verschlechterung. Dass die Kommunen

insgesamt eher eine Verschlechterung,

als eine Verbesserung erwarten, ist we-

nig überraschend – schließlich bleibt,

ausgehend von der aktuell als über-

durchschnittlich positiv eingeschätzten

Situation, für die meisten Kommunen

nur wenig Verbesserungspotenzial.

Vielmehr korrespondiert die verhal-

tenere Einschätzung der Investitions-

möglichkeiten in der Zukunft mit den

zurückgenommenen Prognosen zur

wirtschaftlichen Entwicklung der Bun-

desregierung und Forschungsinstitute.

So fallen nach der Steuerschätzung vom

Mai 2019 die prognostizierten Steuer-

einnahmen in den nächsten Jahren bei

den Gemeinden um 5 bis 6 Mrd. € ge-

ringer aus, als noch im November 2018

prognostiziert. Vom Deutschen Städte-

tag wurde der Finanzierungssaldo aus

Einnahmen und Ausgaben auf Basis der

Steuerschätzung Mai 2018 (!) in den

Jahren 2020 und 2021 noch auf eben

5 bis 6 Mrd. € veranschlagt. Es ist da-

her absehbar, dass der Investitionsstau

in den Kommunen in den Folgejahren

kaum nennenswert abgebaut werden

kann.

Die Handlungsspielräume bleiben auch

eng, da die Verschuldung in den Kom-

munen nach wie vor hoch ist. Hier

braucht es strukturelle Veränderungen,

um Kommunen wieder in die Lage zu

versetzen, zu investieren. Beispielhaft

kann hier das Land Hessen genannt

werden, das kommunale Kassenkredite

in Höhe von 4,9 Mrd. € übernommen

hat. Auch andere Bundesländer fahren

Konzepte zur Entlastung der Kommu-

nen. Auch die von der Bundesregierung

eingesetzte Kommission. Gleichwertige

Lebensverhältnisse“ beschäftigt sich in

einem Themenfeld mit der Kassenkre-

ditproblematik.

Schulen (inkl. Erwachsenenbildung) mit

rd. 42,8 Mrd. € und die Straßen und Ver-

kehrsinfrastruktur mit rd. 36,1 Mrd. €

machen wie auch in den Vorjahren den

größten Anteil des wahrgenommenen

Investitionsrückstands aus (s Bild). Mit

31 % bzw. 26 % ist ihr Anteil am Gesam-

tinvestitionsrückstand sogar leicht an-

gestiegen. Rund ein Zehntel des wahr-

genommenen

Investitionsrückstands

entfällt mit ca. 14 Mrd. € weiterhin auf

die öffentlichen Verwaltungsgebäude.

Für die beiden Bereiche Straßen und

Verkehrsinfrastruktur sowie Schulen

zeigt sich nicht nur die höchste absolu-

te Summe beim Investitionsrückstand,

sondern aus Sicht der befragten Käm-

mereien auch die größte Dringlichkeit.

verabschiedet

Gesetz gegen illegale Beschäftigung

und Sozialleistungsmissbrauch

Ende 2018 wurde von der Bundesregie-

rung ein Gesetz u.a. zur besseren Be-

kämpfung von Schwarzarbeit auf den

Weg gebracht. Der Bundesrat billigte

nun am 28. Juni 2019 das Gesetz gegen

illegale Beschäftigung und Sozialleis-

tungsmissbrauch.

Gegenüber dem vom Bundeskabinett

am 21. Februar 2019 verabschiedeten

Gesetzentwurf sind folgende wesentli-

che Änderungen zu nennen:

• Aufnahme der fahrlässigen Un-

kenntnis bei der Beauftragung von

Subunternehmern in die Bußgeld-

vorschriften des § 8 SchwarzArbG.

• Änderung und Ergänzung der Re-

gelungen zum Datenaustausch der

Familienkassen mit anderen Behör-

den in § 68 EStG sowie die hierzu