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Bau Saar

verfahren weiterentwickeln;

• Verbilligung bundeseigener Grund-

stücke direkt in Bundeshaushalts-

ordnung aufnehmen (kein Umweg

über BIMA);

• Konzeptvergaben stärker als Steue-

rungsinstrument breit nutzen;

• Baulandbevorratung als mittelfristi-

ges Instrument auch in finanzschwa-

chen Kommunen ermöglichen;

• Verstärkung interkommunaler Zu-

sammenarbeit zur Baulandentwick-

lung;

• verstärkte Digitalisierung von Pla-

nungs-, Beteiligungs- und Genehmi-

gungsprozessen;

• bessere Verfügbarkeit und Aussa-

gefähigkeit der für Wohnungsbau-

landentwicklung relevanten Daten

(Datenbank aufbauen über Gutach-

terausschüsse).

Ob die Vorschläge in Summe das Poten-

tial haben, tatsächlich mehr Bauland zu

aktivieren, wird sich erweisen müssen.

Dahingehend sind vor allen Dingen auch

die Gesetzentwürfe zur Grundsteuer (in-

klusive Grundsteuer) von Bedeutung

.

Bauwirtschaft fordert:

Empfehlungen umsetzen!

„Wir unterstützen den Abschlussbericht

der Baulandkommission und fordern

Bund, Länder und Kommunen auf, die

Empfehlungen schnellst möglich umzu-

setzen, auch wenn das Ergebnis eher ein

Werkzeugkasten mit vielen einzelnen

Elementen darstellt.

Aber viele kleine Schritte tragen am

Ende auch zu einem großen Ganzen bei.

Aus unserer Sicht sind insbesondere die

Weiterentwicklung der BIMA Verbilli-

gungsrichtlinie zu einem transparenten

Verbilligungsverfahren, die verstärkte

Nutzung von Konzeptvergaben als Steu-

erungsinstrument sowie der Aufbau

einer Datenbank, um die für die Woh-

nungsbaulandentwicklung relevanten

Daten besser verfügbar zu machen, zu

nennen.

Planungs-, Beteiligungs- und Genehmi-

gungsprozesse stärker zu digitalisieren

und damit auch zu entschlacken, soll-

te ebenfalls im Fokus stehen. Ob eine

stärkere Nutzung des Erbbaurechts,

Baugebote bzw. eine Ausdehnung des

Vorkaufsrechts der Kommunen zu hö-

heren Investitionen in kostengünstigen

bzw. sozialen Wohnungsbau führen wer-

den, darf man in Frage stellen,“ so ZDB-

Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa.

Wahrgenommener Investitionsrückstand in den Kommunen

Kommunalpanel

2019

• Investitionsstau rückläufig aber

weiterhin enorm

• Bund und Länder müssen Kommu-

nen unterstützen

• Neue Wege beim Bau beschreiten

„Die Ergebnisse des KfW-Kommunal-

panels 2019 zeigen Licht und Schatten.

Auch wenn der Investitionsstau etwas

abgebaut werden konnte, war dieser

mit rund 138 Mrd. Euro im Jahr 2018

nach wie vor besorgniserregend. Gera-

de im Bereich der Bildungsinfrastruktur

ist der Rückstau mit knapp 43 Mrd. Euro

auf einem Niveau, das uns mit Blick auf

den Bildungsstandort Deutschland drin-

gend zum Handeln zwingt.“ Mit diesen

Worten kommentierte HDB-Hauptge-

schäftsführer Dieter Babiel das von der

KfW veröffentlichte Kommunalpanel

2019.

Trotz des Rückgangs des Investitions-

staus in allen Bereichen von 159 Mrd.

Euro im Jahr 2017 auf 138 Mrd. Euro

sei keine Entwarnung in Sicht. „Auf den

ersten Blick sind die Vorzeichen für die

kommenden Jahre damit zwar etwas

besser geworden. Wir leben aber nach

wie vor von der Substanz, die Nettoan-

lageinvestitionen der Kommunen wa-

ren auch 2018 mit 5 Mrd. Euro negativ.

Gleichzeitig nehmen die Disparitäten

zwischen finanzschwachen und finanz-

starken Gemeinden weiter zu“, so Ba-

biel.

Während die Kommunen in den 90iger

Jahren noch 70 % der öffentlichen Bau-

ausgaben stemmen konnten, erreichen

sie in den Jahren seit 2008 deutlich we-

niger als 60 %, in 2018 ca. 55 %. Sie sind

damit im öffentlichen Bereich immer

noch der wichtigste Auftraggeber für

das Baugewerbe. Wir berichten daher

regelmäßig zu den KfW-Studien zur In-

vestitionstätigkeit der Kommunen.

Während es Bund und Ländern gerade

noch gelingt, den Verschleiß gegen zu

finanzieren, ist dies bei den Kommu-

nen seit 2003 in deutlichem Maße nicht

mehr gegeben. Die Nettoinvestitionen

in Bauten beliefen sich in 2018 auf Mi-

nus 5,1 Mrd. €.

Die vorangegangenen Untersuchun-

gen hatten, trotz erfreulich laufender

Konjunktur, eine deutliche Belastung

der kommunalen Haushalte infolge der

Zuwanderung nach Deutschland offen-

bart. So war der Investitionsrückstand

bei Schulen und Kitas deutlich angestie-

gen und wurde besonders in Städten ab

50.000 Einwohnern sichtbar. Insgesamt

war eine regionale Disparität augenfäl-

lig.

Die aktuelle Untersuchung kommt zu

dem Schluss, dass der Investitionsrück-

stand auf 138 Mrd. € in 2018 zurückge-

gangen ist, einem Niveau wie zuletzt in

2016. Maßgeblich für den insgesamt zu

konstatierenden Rückgang ist die anhal-

tend gute gesamtwirtschaftliche Lage,

die den kommunalen Haushalten hohe

Gewerbesteuererträge bringt.

Der hohe Beschäftigungsgrad sorgt auf

der anderen Seite für eine gewisse Ent-

lastung bei den Ausgaben für die soziale

Sicherung. Allerdings profitieren auch in