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07.12.2016 08:15:46
Der Bundesrat stimmte am 28. Juni
2019 dem Gesetzentwurf zur Förde-
rung des Mietwohnungsbaus zu. Das
Gesetz ermöglicht privaten Investoren,
befristet für die Dauer von vier Jahren 5
% der Anschaffungs- und Herstellungs-
kosten neuer Wohnungen steuerlich
abzuschreiben. Daneben gilt weiterhin
die bestehende lineare Abschreibung
für Gebäude von 2 % pro Jahr. Insge-
samt können damit in den ersten vier
Jahren 28 % der Anschaffungs- und Her-
stellungskosten neuer Mietwohnungen
steuerlich geltend gemacht werden.
Voraussetzung ist, dass die Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten 3.000
Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht
übersteigen. Die Intention des Gesetz-
gebers ist es, durch diese Beschränkung
den Bau bezahlbarer Mietwohnungen
zu fördern. Ferner muss sichergestellt
sein, dass die Wohnungen dauerhaft
und nicht nur kurzzeitig vermietet wer-
den.
Baugewerbe begrüßt
Sonderabschreibung
Dazu ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix
Pakleppa: „Die Sonderabschreibung ist
überfällig gewesen. Damit schafft die
Bundesregierung Voraussetzungen für
mehr Investitionen in den Wohnungs-
bau und gibt Investoren die benötigte
Planungssicherheit. Angesichts der in
Teilen des Landes angespannten Lage
auf dem Wohnungsmarkt begrüßen wir
Investitionsanreize dieser Art ausdrück-
lich. Den mittelständischen Unterneh-
men der Bauwirtschaft, die rund 80 Pro-
zent des Wohnungsbaus in Deutschland
leisten, wird so die Ausweitung ihrer
Kapazitäten erleichtert.
Die Zustimmung des Bundesrats ist ein
Schritt in die richtige Richtung. Aller-
dings gilt es, spätestens nach Ablauf
der auf vier Jahre befristeten Sonderab-
schreibung das investitionsfreundliche
Klima beizubehalten und die lineare
AfA dauerhaft zu erhöhen. Die baupo-
litischen Herausforderungen gehören
zu den großen Aufgaben dieser Dekade
und müssen über langfristige Maßnah-
men gestützt werden.“
Sonderabschreibung für
Mietwohnungsbaubeschlossen
Empfehlungen
derBauland-
kommission
Mit Blick auf den Engpassfaktor Bau-
land zur Bereitstellung von ausreichend
Wohnraum war im Koalitionsvertrag die
Einsetzung einer Kommission vereinbart
worden. Die Expertenkommission für
eine "Nachhaltige Baulandmobilisierung
und Bodenpolitik" hatte am 4. Septem-
ber 2018 unter Mitwirkung von Ländern
und kommunalen Spitzenverbänden so-
wie Partnern des "Bündnisses für bezahl-
bares Wohnen und Bauen" ihre Arbeit
aufgenommen. Sie setzte auf den Emp-
fehlungen der AG Aktive Liegenschafts-
politik im "Bündnis für bezahlbares
Wohnen und Bauen" auf. Wie geplant,
hat die Expertenkommission nun vor der
Sommerpause 2019 ihre Ergebnisse vor-
gelegt.
Anders als von den Immobilienverbän-
den erwartet, sind die vorgelegten Er-
gebnisse schlussendlich von Bund und
Ländern vereinbart worden; also ohne
eine Einbeziehung der Verbände. Sie
wollten daher auch nicht für die Vor-
schläge vereinnahmt werden, die sie
teilweise auch ablehnen. Dass es sich
um Vorschläge der öffentlichen Hand
handelt, sollte entsprechend auf der
Pressekonferenz des Bundesinnenmi-
nisteriums deutlich gemacht werden, ist
aber so nicht erfolgt. Ein entsprechen-
der Hinweis findet sich nur im letzten
Abschnitt der Präambel zu den Empfeh-
lungen.
In der abschließenden 6. Sitzung der
Kommission, am 1. Juli, zeigte sich, dass
sich der Bund und die Länder gerade von
den Empfehlungen viel versprechen, die
die Immobilienwirtschaft ablehnt. Zu
den strittigen Empfehlungen gehören
insbesondere:
• Erbbaurecht stärker nutzen,
• Baugebote stärker praktizieren
• eine Regelung in das Baugesetzbuch
aufzunehmen, nach der das Wohn-
bedürfnisses als "Wohl der Allge-
meinheit" aufgenommen wird
• die Ausdehnung des Vorkaufsrech-
tes der Kommunen.
Der Position der Länder schlossen sich
vielfach die Kommunalvertreter und der
Mieterbund an.
Insgesamt sind die Empfehlungen ein
Werkzeugkasten aus vielen einzelnen
Elementen. Von denen, die von allen
Institutionen (als verbleibender kleiner
Nenner) goutiert wurden, sind folgende
hervorhebenswert:
• BIMA Verbilligungsrichtlinie zu ei-
nem transparenten Verbilligungs-