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Standort Kirn

Krebsweilerer Str. 1

55606 Kirn / Nahe

Fon 0 67 52 / 50 05-0

Fax 0 67 52 / 50 05-44 00

Standort Illingen

Am Umspannwerk 3

66557 Illingen / Saar

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Fax 0 68 25 / 9 42 72-15

www.holzhauser.info

Standort Kaiserslautern

Kaiserstr. 161

66862 Kindsbach

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Fax 06 31 / 98 30-8

Standort Trier

Auf Bowert 5

5434

0 Bekond

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Fax 0 65 02 / 9 30 73-19

mail@holzhauser.info

Standort Saarbrücken

Am Güterbahnhof Gersweiler

66128 Saarbrücken

Fon 06 81 / 9 70 45-0

Fax 06 81 / 70 08 39

Anzeige Holzhauser_neu 2016.indd 1

07.12.2016 08:15:46

Der Bundesrat stimmte am 28. Juni

2019 dem Gesetzentwurf zur Förde-

rung des Mietwohnungsbaus zu. Das

Gesetz ermöglicht privaten Investoren,

befristet für die Dauer von vier Jahren 5

% der Anschaffungs- und Herstellungs-

kosten neuer Wohnungen steuerlich

abzuschreiben. Daneben gilt weiterhin

die bestehende lineare Abschreibung

für Gebäude von 2 % pro Jahr. Insge-

samt können damit in den ersten vier

Jahren 28 % der Anschaffungs- und Her-

stellungskosten neuer Mietwohnungen

steuerlich geltend gemacht werden.

Voraussetzung ist, dass die Anschaf-

fungs- oder Herstellungskosten 3.000

Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht

übersteigen. Die Intention des Gesetz-

gebers ist es, durch diese Beschränkung

den Bau bezahlbarer Mietwohnungen

zu fördern. Ferner muss sichergestellt

sein, dass die Wohnungen dauerhaft

und nicht nur kurzzeitig vermietet wer-

den.

Baugewerbe begrüßt

Sonderabschreibung

Dazu ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix

Pakleppa: „Die Sonderabschreibung ist

überfällig gewesen. Damit schafft die

Bundesregierung Voraussetzungen für

mehr Investitionen in den Wohnungs-

bau und gibt Investoren die benötigte

Planungssicherheit. Angesichts der in

Teilen des Landes angespannten Lage

auf dem Wohnungsmarkt begrüßen wir

Investitionsanreize dieser Art ausdrück-

lich. Den mittelständischen Unterneh-

men der Bauwirtschaft, die rund 80 Pro-

zent des Wohnungsbaus in Deutschland

leisten, wird so die Ausweitung ihrer

Kapazitäten erleichtert.

Die Zustimmung des Bundesrats ist ein

Schritt in die richtige Richtung. Aller-

dings gilt es, spätestens nach Ablauf

der auf vier Jahre befristeten Sonderab-

schreibung das investitionsfreundliche

Klima beizubehalten und die lineare

AfA dauerhaft zu erhöhen. Die baupo-

litischen Herausforderungen gehören

zu den großen Aufgaben dieser Dekade

und müssen über langfristige Maßnah-

men gestützt werden.“

Sonderabschreibung für

Mietwohnungsbaubeschlossen

Empfehlungen

derBauland-

kommission

Mit Blick auf den Engpassfaktor Bau-

land zur Bereitstellung von ausreichend

Wohnraum war im Koalitionsvertrag die

Einsetzung einer Kommission vereinbart

worden. Die Expertenkommission für

eine "Nachhaltige Baulandmobilisierung

und Bodenpolitik" hatte am 4. Septem-

ber 2018 unter Mitwirkung von Ländern

und kommunalen Spitzenverbänden so-

wie Partnern des "Bündnisses für bezahl-

bares Wohnen und Bauen" ihre Arbeit

aufgenommen. Sie setzte auf den Emp-

fehlungen der AG Aktive Liegenschafts-

politik im "Bündnis für bezahlbares

Wohnen und Bauen" auf. Wie geplant,

hat die Expertenkommission nun vor der

Sommerpause 2019 ihre Ergebnisse vor-

gelegt.

Anders als von den Immobilienverbän-

den erwartet, sind die vorgelegten Er-

gebnisse schlussendlich von Bund und

Ländern vereinbart worden; also ohne

eine Einbeziehung der Verbände. Sie

wollten daher auch nicht für die Vor-

schläge vereinnahmt werden, die sie

teilweise auch ablehnen. Dass es sich

um Vorschläge der öffentlichen Hand

handelt, sollte entsprechend auf der

Pressekonferenz des Bundesinnenmi-

nisteriums deutlich gemacht werden, ist

aber so nicht erfolgt. Ein entsprechen-

der Hinweis findet sich nur im letzten

Abschnitt der Präambel zu den Empfeh-

lungen.

In der abschließenden 6. Sitzung der

Kommission, am 1. Juli, zeigte sich, dass

sich der Bund und die Länder gerade von

den Empfehlungen viel versprechen, die

die Immobilienwirtschaft ablehnt. Zu

den strittigen Empfehlungen gehören

insbesondere:

• Erbbaurecht stärker nutzen,

• Baugebote stärker praktizieren

• eine Regelung in das Baugesetzbuch

aufzunehmen, nach der das Wohn-

bedürfnisses als "Wohl der Allge-

meinheit" aufgenommen wird

• die Ausdehnung des Vorkaufsrech-

tes der Kommunen.

Der Position der Länder schlossen sich

vielfach die Kommunalvertreter und der

Mieterbund an.

Insgesamt sind die Empfehlungen ein

Werkzeugkasten aus vielen einzelnen

Elementen. Von denen, die von allen

Institutionen (als verbleibender kleiner

Nenner) goutiert wurden, sind folgende

hervorhebenswert:

• BIMA Verbilligungsrichtlinie zu ei-

nem transparenten Verbilligungs-