AGV Weiterbildung 2017 - page 77

Thema:
Die Abnahme ist sowohl nach BGB als auch nach VOB eines der zentralen
Elemente im privaten Baurecht. Erst nach Abnahme besteht für den
Handwerker ein Anspruch auf Werklohn und für den Auftrag-geber beginnt
erst nach der Abnahme die Gewährleistungsfrist.
Bedauerlicher Weise werden speziell im Bereich der Abnahme immer wieder
gravierende Fehler gemacht. Diese Fehler können unter Umständen dazu
führen, dass der Bundesgerichtshof nach vierjähriger Prozessdauer fest-
stellt, dass mangels Abnahme für den Handwerker überhaupt kein
Anspruch auf Werklohn besteht.
Um Konflikte im Baurecht, die für das Unternehmen erhebliche finanzielle
Konsequenzen haben können, zu vermeiden, sind Kenntnisse der baurecht-
lichen Abnahme zwingend erforderlich.
Auch das Bedenkenanmelden, also die Prüfungs- und Hinweispflicht, sind
zentrale Punkte des Werkvertragsrecht. Der Werkunternehmer ist verpflich-
tet jede Phase der Bauausführung, insbesondere die Planung und auch die
Leistungen des Vorgewerks, kritisch zu prüfen und ggfs. Bedenken anzu-
melden. Nur ein „richtiges“ Bedenken-anmelden kann den
Werkunternehmer vor Gewährleistungs-ansprüchen bewahren.
Ziel:
Ziel des Seminars ist die Vermittlung von Kenntnissen aus dem
Bereich der Abnahme und dem Bedenkenanmelden (Prüfungs- und
Hinweispflicht). Neben den rechtlichen Aspekten soll den Teilnehmern auch
ein praktisches Rüstzeug für den betrieblichen Alltag mitgegeben werden.
Referent:
RA Christian Ullrich, AGV Bau Saar
Dauer:
Halbtagesseminar / 14:00 – 17:00 Uhr
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Meister, Betriebsleiter,
Poliere, Führungskräfte
Förderungsmöglichkeit:
Die individuelle Förderung der Weiter-
bildungsmaßahme erfolgt nach gültigen Bestimmungen, welche unter www.
saarland.de/weiterbildung_qualifizierung.htm einsehbar sind.
Bildungsfreistellung:
Wir sind nach § 6 Abs. 4 Satz 1 des Saar-ländischen
Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) befugt, diese Bescheinigung für
Beschäftigte aus dem Saarland auszustellen.
Anmeldeschluss:
2 Wochen vor Seminarbeginn
Veranstaltungsort:
Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH
Kolbenholz 1-2 u. 4-5
66121 Saarbrücken-Schafbrücke
Abschluss:
Teilnahme-Zertifikat
Punkte:
50
Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2017
Termin:
15.02.2017
13:00 – 17:00 Uhr
Gebühr
(€/Teilnehmer):
Mitgliedsfirmen:
90,00
Nichtmitgliedsfirmen:
140,00
Lehrgangsunterlagen sind in diesen
Kosten enthalten. Verpflegung und/oder
Übernachtung auf Anfrage.
Zahlungsbedingungen siehe S. 9
ID-Nr.: 1617-AR 10
Abnahme und
Bedenkenanmeldung
im Werkvertragsrecht
Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Frau Sandra Kranzdorf
Tel. (0681) 9 89 06-17 oder
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Bauabetriebswirtschaft / Bau- und Arbeitsrecht
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