AGV Weiterbildung 2017 - page 73

Thema:
Fragen zu Mängeln und zu Mängelrechten nehmen in der Praxis einen
breiten Raum ein. Auch stellen sich oft die Fragen, ob man für „versteckte“
Mängel länger haftet und wie sich Minderungsbeträge für optische Mängel
sinnvoll berechnen lassen. Schließlich wird ein Hauptaugenmerk auf das
Thema der Abnahme bzw. der zu Unrecht verweigerten Abnahme gelegt,
da nach der Rechtssprechung der Obergerichte Forderungen ohne
Abnahme nicht fällig sind.
Inhalt:
• Mängelrechte und Schadenersatz nach BGB und VOB/B
• Abnahme und Abnahmeverweigerung – was tun?
• „Versteckte“ und „arglistig verschwiegene“ Mängel – 30 Jahre Haftung?
• Fragen der unzureichenden oder untauglichen Nachbesserung
• Minderung und „optischer Mangel“ – welche Rechte hat de AG?
• Rechte und Pflichten im Rahmen des Beweisverfahrens
Referent:
RA Dr. Ingo Lange, Lange Brunner Rechtsanwälte
Zielgruppe:
Unternehmer, Geschäftsführer/Betriebsleiter, Führungskräfte, Bauleiter
Anmeldeschluss:
2 Wochen vor Seminarbeginn
Veranstaltungsort:
Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH
Kolbenholz 1-2 u. 4-5,
66121 Saarbrücken-Schafbrücke
Abschluss:
Teilnahme-Zertifikat
Punkte:
50
Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2017
Termin:
06.04.2017
08:00-12:00 Uhr
Gebühr
(€/Teilnehmer):
Mitgliedsfirmen:
150,00
Nichtmitgliedsfirmen:
190,00
Lehrgangsunterlagen sind in diesen
Kosten enthalten. Verpflegung und/oder
Übernachtung auf Anfrage.
Zahlungsbedingungen siehe S. 9
ID-Nr.: 1617-AR 04
Mängelrechte und
Abnahmeprobleme
Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Frau Sandra Kranzdorf
Tel. (0681) 9 89 06-17 oder
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Bauabetriebswirtschaft / Bau- und Arbeitsrecht
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