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Bau Saar

LANDESGÜTEGEME INSCHAFT

Weitere Infos auf

www.landesguetegemeinschaft-rps.de

Am 22. November 2017 führte die Lan-

desgütegemeinschaft für Bauwerks-

und Betonerhaltung Rheinland-Pfalz/

Saarland e.V. im Centrum für Freizeit

und Kommunikation in Spiesen-El-

versberg ihre mittlerweile 24. Infor-

mationsveranstaltung durch. Mehr als

130 Teilnehmer waren der Einladung

zum traditionellen Fachkongress ge-

folgt. In Mittelpunkt standen der Er-

fahrungsaustausch, eine begleitende

Fachausstellung über Produkte und

Dienstleistungen rund um die Betonin-

standsetzung. Die Veranstaltung rich-

tet sich an Mitarbeiter aus öffentlichen

Dienststellen, ausführenden Baube-

trieben und Planungsbüros.

Dr.-Ing. Uwe Budau als Vorsitzender

der Landesgütegemeinschaft mach-

te in seiner Begrüßung deutlich, dass

der Schutz und die Instandsetzung von

Betonbauwerken zu den anspruchs-

vollen Bauaufgaben gehören, deren

Bewältigung sowohl ein hohes Maß

an technischen Kenntnissen als auch

besondere Erfahrung bei der Planung

und Ausführung erfordern. Mit diesen

Voraussetzungen könnten potenzielle

Auftraggeber bei den Mitgliedern der

Landesgütegemeinschaft gute Partner

finden.

Der Start in die Vortragsreihe begann

mit den Ausführungen von Dipl.-Ing.

Frank Becker, dem Leiter der Abteilung

Technik der Triflex GmbH in Minden.

Er stellte das neue Regelwerk für die

Bauwerksabdichtung vor. Dabei ist an

die Stelle der alten DIN 18195 die neue

Normenreihe DIN 18531 bis 18535 ge-

treten.

Am Beispiel der alten Nahebrücke in

Bad Kreuznach schilderte Dipl.-Ing.

Frank Haupenthal, geschäftsführender

Gesellschafter der Verheyen-Ingeni-

eure GmbH & Co. KG aus Bad Kreuz-

nach die zum Teil sehr komplexe Auf-

gabenstellung bei der Instandhaltung

von kommunalen Brücken. Oberste

Voraussetzung für eine gelingende In-

standsetzung seien umfangreiche Bau-

werksuntersuchungen mit Feststellung

der Schadensursachen und die darauf

gründende Ausarbeitung eines alle

Problemstellungen berücksichtigenden

Sanierungskonzeptes. Für die erfolg-

reiche Umsetzung beim Bauablauf sei

eine intensive Zusammenarbeit von

Planern und ausführenden Bauunter-

nehmen unerlässlich.

Entsorgungskosten – ein Ausblick auf

Infrastrukturmaßnahmen – so hatte

Rechtsanwalt Thomas Weiler von der

Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz seinen

Vortrag überschrieben. Während die

Investitionen in die Bundesfernstraßen

in den letzten Jahren kontinuierlich ge-

stiegen seien, habe sich der kommuna-

le Investitionsbedarf vor dem Hinter-

grund der zunehmenden Verschuldung

der kommunalen Haushalte in dramati-

sche Größenordnungen entwickelt. Da-

bei wirke die Entwicklung des deutlich

gestiegenen

Entsorgungsaufwandes

bei Baumaßnahmen zusätzlich kont-

raproduktiv. Die dadurch ausgelöste

Reduzierung des öffentlichen Bauvolu-

mens und der wegen zunehmender De-

ponieengpässe ausgelöste Abfalltouris-

mus hätten negative Auswirkungen auf

die Bauwirtschaft.

Weiler reklamierte in diesem Zusam-

menhang die in vielen Fällen fehlende

Aktualisierung der Kostenschätzung

von öffentlichen Auftraggebern und die

zunehmende „Aufheberitis“ der öffent-

lichen Hand.

Am Nachmittag stellte Dipl.-Ing. E.

Kempkens von der Bundesanstalt für

Straßenwesen in Bergisch-Gladbach

die Ergebnisse der Überarbeitung der

ZTV-ING 3-4 und 3-5 für die Ausführung

von Schutz- und Instandsetzungsmaß-

nahmen an Ingenieurbauwerken vor.

Dazu rief er zunächst in Erinnerung,

dass aufgrund von europäischen Vorga-

ben und diesbezüglicher Novellierung

Forum Betoninstandsetzung

des Bauordnungsrechts weitreichende

Änderungen der bisherigen Vorgehens-

weisen erforderlich geworden sind, die

nun in Abstimmung mit den Regelwer-

ken anderer Verkehrsträger entwickelt

wurden. Anlass dafür war insbesondere

das Urteil des Europäischen Gerichts-

hofs vom 16. Oktober 2014, wonach

die in Deutschland vorausgesetzten

nationalen Zusatzanforderungen an

Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung

für unzulässig erklärt wurden. Statt der

Nutzung der früher üblichen Stofflisten

wird in der Neuausgabe das Vorgehen

zum projektspezifischen Nachweis der

Verwendbarkeit für die Baustoffe und

Baustoffsysteme und zum projektspe-

zifischen Nachweis der Übereinstim-

mung sowie zum Aufbau und Inhalt der

verbindlichen Herstellerangaben zur

Ausführung in neu gestalteten Anhän-

gen behandelt.

Über die Instandhaltung von Trinkwas-

serbehältern berichtete zum Abschluss

Prof. Dr. Manfred Breitbach von der

Hochschule Koblenz in einem gleicher-

maßen kurzweiligen wie aufschlussrei-

chen Vortrag. Für die Instandhaltung

von Trinkwasserbehältern rief Dr. Breit-

bach sowohl Planer als auch ausführen-

de Unternehmen zur verstärkten Nut-

zung der Weiterbildungsangebote des

DVGW und der FIGAWA auf.