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DACHDECKER INNUNG
Dachdeckerbetriebe, Arbeitnehmer
und Bruttolohnsummen
im saarländischen
Dachdeckerhandwerk
Die Dachdecker im
Internet unter
www.dachdecker-saar.comAGV
INTERN
Das Dachdeckerhandwerk erlebte bun-
desweit im Jahr 2017 in einem insgesamt
günstigen bauwirtschaftlichen Umfeld
ein Auf und Ab auf hohem Niveau. Konn-
ten die Betriebe aufgrund vergleichswei-
se sehr guter Witterungsbedingungen
und hohen Auftragsbeständen noch
zufrieden mit den ersten beiden Quar-
talen sein, fehlten im weiteren Verlauf
des Jahres die Impulse, wiewohl dies an
der positiven Stimmung der Betriebsin-
haber nichts änderte. Die Unternehmer
beurteilten bis in den Herbst hinein so-
wohl ihre Geschäftslage als auch ihre
Geschäftsaussichten jeweils leicht besser
als ein Jahr zuvor. Erwartet wird, dass das
Dachdeckerhandwerk 2017 mit einem
– wenn auch nur sehr niedrigen - Um-
satzplus abschließen wird. Die saarländi-
schen Dachdecker hinken – ähnlich ihrer
Kollegen des Bauhauptgewerbes – der
Bundesentwicklung dabei ebenfalls hin-
terher. Insbesondere ist ihre Ertragslage
angesichts einer hohen Dichte an Dach-
deckerbetrieben – schon seit jeher laut
den Auswertungen der DATEV – deutlich
schlechter als im übrigen Bundesgebiet.
Neuer zweigeteilter Mindest-
lohn im Dachdeckerhandwerk
Ab 2018 wird der Mindestlohn zweigeteilt
in eine Stufe für ungelernte und eine Stufe
für gelernte Arbeitnehmer.
Als ungelernt gelten diejenigen Arbeit-
nehmer, die überwiegend Hilfs- und Vor-
bereitungstätigkeiten ausführen. Hierzu
gehören das Anreichen von Materialien
sowie das Ein- und Ausräumen und das
Reinigen von Baustellen. Für diese Grup-
pe wird der Mindestlohn von derzeit
12,25 Euro pro Stunde mit Wirkung vom
01.01.2018 bis zum 31.12.2019 auf 12,20
Euro abgesenkt. Gleichzeitig wird eine
zweite Mindestlohnstufe für Facharbeiter
(„Gelernte Arbeitnehmer“) eingeführt.
Als gelernte Arbeitnehmer gelten alle
gewerblichen Mitarbeiter, die über einen
Gesellenbrief im Dachdecker-, Zimme-
rer- oder Klempnerhandwerk bzw. einen
diesem gleichgestellten staatlich aner-
kannten inländischen oder ausländischen
Berufsabschluss verfügen oder fachlich
qualifizierte Tätigkeiten ausführen.
Der Mindestlohn für gelernte Arbeitneh-
mer (ML 2) beträgt:
• vom 01.01.2018 bis 31.12.2018:
12,90 Euro
• vom 01.01.2019 bis 31.12.2019:
13,20 Euro