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DACHDECKER INNUNG

Dachdeckerbetriebe, Arbeitnehmer

und Bruttolohnsummen

im saarländischen

Dachdeckerhandwerk

Die Dachdecker im

Internet unter

www.dachdecker-saar.com

AGV

INTERN

Das Dachdeckerhandwerk erlebte bun-

desweit im Jahr 2017 in einem insgesamt

günstigen bauwirtschaftlichen Umfeld

ein Auf und Ab auf hohem Niveau. Konn-

ten die Betriebe aufgrund vergleichswei-

se sehr guter Witterungsbedingungen

und hohen Auftragsbeständen noch

zufrieden mit den ersten beiden Quar-

talen sein, fehlten im weiteren Verlauf

des Jahres die Impulse, wiewohl dies an

der positiven Stimmung der Betriebsin-

haber nichts änderte. Die Unternehmer

beurteilten bis in den Herbst hinein so-

wohl ihre Geschäftslage als auch ihre

Geschäftsaussichten jeweils leicht besser

als ein Jahr zuvor. Erwartet wird, dass das

Dachdeckerhandwerk 2017 mit einem

– wenn auch nur sehr niedrigen - Um-

satzplus abschließen wird. Die saarländi-

schen Dachdecker hinken – ähnlich ihrer

Kollegen des Bauhauptgewerbes – der

Bundesentwicklung dabei ebenfalls hin-

terher. Insbesondere ist ihre Ertragslage

angesichts einer hohen Dichte an Dach-

deckerbetrieben – schon seit jeher laut

den Auswertungen der DATEV – deutlich

schlechter als im übrigen Bundesgebiet.

Neuer zweigeteilter Mindest-

lohn im Dachdeckerhandwerk

Ab 2018 wird der Mindestlohn zweigeteilt

in eine Stufe für ungelernte und eine Stufe

für gelernte Arbeitnehmer.

Als ungelernt gelten diejenigen Arbeit-

nehmer, die überwiegend Hilfs- und Vor-

bereitungstätigkeiten ausführen. Hierzu

gehören das Anreichen von Materialien

sowie das Ein- und Ausräumen und das

Reinigen von Baustellen. Für diese Grup-

pe wird der Mindestlohn von derzeit

12,25 Euro pro Stunde mit Wirkung vom

01.01.2018 bis zum 31.12.2019 auf 12,20

Euro abgesenkt. Gleichzeitig wird eine

zweite Mindestlohnstufe für Facharbeiter

(„Gelernte Arbeitnehmer“) eingeführt.

Als gelernte Arbeitnehmer gelten alle

gewerblichen Mitarbeiter, die über einen

Gesellenbrief im Dachdecker-, Zimme-

rer- oder Klempnerhandwerk bzw. einen

diesem gleichgestellten staatlich aner-

kannten inländischen oder ausländischen

Berufsabschluss verfügen oder fachlich

qualifizierte Tätigkeiten ausführen.

Der Mindestlohn für gelernte Arbeitneh-

mer (ML 2) beträgt:

• vom 01.01.2018 bis 31.12.2018:

12,90 Euro

• vom 01.01.2019 bis 31.12.2019:

13,20 Euro