AGV Weiterbildung 2017 - page 39

Thema:
Sachkundenachweise gelten seit Juli 2013 für den Zeitraum von sechs
Jahren. Sachkundenachweise, die vor dem 01. Juli 2010 erworben wurden,
bis zum 30. Juni 2016 ihre Gültigkeit. Danach muss der Sachkunde-
nachweis erneut erbracht werden. Wird während der Geltungsdauer des
Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang
besucht, verlängert sich die Geltungsdauer um sechs Jahre, gerechnet
ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehr-
gangs. (s. Gefahrstoffverordnung Anhang I Nr.2)
Inhalt:
• Asbest – Verwendung und Eigenschaften
• Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk
• Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen
• Technische und Organisatorische Maßnahmen
• Persönliche Schutzausrüstung
Ziel:
• Kenntnisse über die aktuellen Änderungen der TRGS 519 in der neuen
Fassung v. Januar 2014
• Auffrischung der Kenntnisse über den ordnungsgemäßen Umgang mit
Asbest
• Austausch von Praxiserfahrung im Sanierungsalltag
• Erhalt der Erlaubnis zum Umgang mit Asbest
Teilnahmevoraussetzung
Nachweis der Sachkunde nach der TRGS 519, Anlage 4A, 4C. Dieser
Nachweis ist bei Anmeldung vorzulegen
Bildungsfreistellung:
Wir sind nach § 6 Abs. 4 Satz 1 des Saar-ländischen
Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) befugt, diese Bescheinigung für
Beschäftigte aus dem Saarland auszustellen.
Dauer:
Tagesseminar
Anmeldeschluss:
2 Wochen vor Seminarbeginn
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs
berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist auf
20 Personen begrenzt.
Veranstaltungsort:
Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH
Kolbenholz 1-2 u. 4-5
66121 Saarbrücken-Schafbrücke
Abschluss:
Der Teilnehmer erhält ein Zertifikat über die Teilnahme an die-sem
Fortbildungslehrgang für Asbestsachkundige, aus dem die verlängerte
Gültigkeitsdauer und die vermittelten Inhalte her-vorgehen. „Der Lehrgang
ist vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes als
Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nr. 2 Ziffer 2.4.2 Abs.3 der
Gefahrstoffverordnung mit Bescheid vom 26.März 2015, C3 7230-
0210#00016 Cr, staatlich anerkannt.
Punkte:
100
Kategorie: Sicherheit/Umweltschutz
Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2017
Termine:
jeweils 08:15 – 15:45 Uhr
1617-SU 03
29.09.2016
1617-SU 04
14.12.2016
1617-SU 05
07.02.2017
1617-SU 06
17.05.2017
Gebühr
(€/Teilnehmer):
Mitgliedsfirmen:
220,00
Nichtmitgliedsfirmen:
270,00
Lehrgangsunterlagen und Verpflegung
sind in diesen Kosten enthalten.
Übernachtung auf Anfrage.
Zahlungsbedingungen siehe S. 9
Fortbildungslehrgang
für Sachkundige nach
TRGS 519, Analge 5
Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Frau Sandra Kranzdorf
Tel. (0681) 9 89 06-17 oder
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Umwelttechnik/Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz
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Foto: Dominique Bugmann
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