AGV Weiterbildung 2017 - page 38

Punkte:
100
Kategorie: Sicherheit/Umweltschutz
Berufliches Weiterbildungsprogramm Bau Saar 2017
Thema:
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs-, und
Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit
geringer Exposition und für Arbeiten geringen Umfangs. Dieser Lehrgang ist
staatlich anerkannt.
Auftrag nur mit Sachkunde!
ASI-Arbeiten an Asbest dürfen nur von geeigneten Fachbetrieben durchge-
führt werden. Dabei wird unter anderem eine sachkundige Aufsichtsperson
vor Ort gefordert. Der Sachkundenachweis hat eine Gültigkeit von 6 Jahren
ab Ausstellungsdatum. Ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang
nach TRGS 519, Anlage 5 verlängert die Geltungsdauer um 6 Jahre gerech-
net ab dem Ausstellungdatum. ( ID 1617-SU 03 - 1617-SU 06)
Referent:
Fach- und sachkundiges Lehrpersonal
Zielgruppe:
Firmeninhaber und Baustellenführungspersonal von
Dachdecker-betrieben, von Abbruchunternehmen (Asbestzementprodukte),
von Bauunternehmen (Umbauarbeiten), von Zimmererbetrieben
(Abbrucharbeiten), von Stuckateurbetrieben (Abbruch von Fassadenplatten)
und Estrichleger- und Bodenbauerbetrieben (Ausbau von
Zementasbestplatten)
Zulassungsvoraussetzungen:
-/-
Dauer:
2 Tage
Bildungsfreistellung:
Wir sind nach § 6 Abs. 4 Satz 1 des Saar-ländischen
Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) befugt, diese Bescheinigung für
Beschäftigte aus dem Saarland auszustellen.
Anmeldeschluss:
2 Wochen vor Seminarbeginn
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs
berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist auf
20 Personen begrenzt.
Veranstaltungsort:
Ausbildungszentrum AGV Bau Saar gGmbH
Kolbenholz 1-2 u. 4-5
66121 Saarbrücken-Schafbrücke
Ziel /Abschluss:
Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreicher Prüfung ein Zeugnis mit folgen-
dem Text: „Der Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-,
Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten, für
Tätigkeiten mit geringer Exposition und für Arbeiten geringen Umfangs ist
vom Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz des Saarlandes mit
Bescheid vom 19. Januar 2015, C3 7230-0210#0001 Cr, als Lehrgang zum
Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2. Abs. 3 der
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung –
GefStoffV) vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643,1644), die zuletzt
durch Artikel 2 der Verordnung vom 15. Juli 2013 (BGBl. I S. 2514) geän-
dert worden ist, in Verbindung mit Nummer 2.7 der Technischen Regel für
Gefahrstoffe (TRGS 519) für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungs-
arbeiten Ausgabe Januar 2014, (GMBl 2014 S. 164-201 v. 20.3.2014 (Nr.
8/9) ), Anlage 4 staatlich anerkannt.“
Termin 1:
29.11.2016 – 30.11.2016
ID-Nr.: 1617-SU 01
Termin 2:
31.01.2017 – 01.02.2017
ID-Nr.: 1617-SU 02
Gebühr
(€/Teilnehmer):
Mitgliedsfirmen:
395,00
Nichtmitgliedsfirmen:
475,00
zzgl. Prüfungsgebühr 45,00 €
Umfangreiche Lehrgangsunterlagen und
die Verpflegung sind in diesen Kosten
enthalten. Übernachtung auf Anfrage.
Zahlungsbedingungen siehe S. 9
Erwerb der
Sachkunde für ASI-
Arbeiten an Asbest-
zementprodukten nach
TRGS 519, Anlage 4C
Für Rückfragen wenden Sie sich
bitte an Frau Sandra Kranzdorf
Tel. (0681) 9 89 06-17 oder
Foto: Harald Weber
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Umwelttechnik/Arbeitsschutz/Gesundheitsschutz
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