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Bau Saar
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Verbraucher-
schlichtung
Am 13. April 2016 trat ein neues Ge-
setz zur außergerichtlichen Verbrau-
cherstreitbeilegung in Kraft.
Dieses besagt, dass Unternehmen ab
dem 1. Februar 2017 Verbrauchern
darüber Auskunft geben müssen, ob
sie bereit oder nicht bereit sind, im Fal-
le eines Rechtsstreits an einer Verbrau-
cherschlichtung nach dem Verbrau-
cherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
teilzunehmen. Zu dieser Information
sind alle Unternehmen verpflichtet,
die
Allgemeine Geschäftsbedingungen
verwenden oder
eine Firmenwebsite haben und
zum Stichtag 31.12.2016 mehr als
10 Personen beschäftigen.
Betriebe mit weniger als 10 Mitarbei-
tern müssen den Verbraucher nur
dann über ihre Bereitschaft zur Teil-
nahme an einer Verbraucherschlich-
tung informieren, wenn eine konkrete
Streitigkeit mit einem Verbraucher
nicht durch eigene Bemühung beige-
legt werden konnte.
Die Teilnahme an dem Verbrau-
cherschlichtungsverfahren ist freiwil-
lig. Bedauerlicherweise können Unter-
nehmen kein Verfahren beantragen
und tragen die Verfahrenskosten al-
lein. Der AGV Bau Saar empfiehlt, den
verpflichtenden Hinweis in die Allge-
meinen Geschäftsbedingungen aufzu-
nehmen und auf der Firmenwebsite,
idealerweise im Menüpunkt „Impres-
sum“ zu hinterlegen. Tipps zur Gestal-
tung des Hinweises im Impressum er-
halten Mitgliedsbetriebe auf Anfrage
bei der Geschäftsstelle.
Wir weisen im Übrigen darauf hin,
dass bei Vernachlässigung der Infor-
mationspflicht das nicht unerhebliche
Risiko besteht, wettbewerbsrechtlich
abgemahnt zu werden.
Bei weiteren Fragen steht Mitgliedsbe-
trieben die Rechtsabteilung des AGV
Bau Saar e.V. gerne zur Verfügung.
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